Walther ESP 99 Abwehrgerät

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.972 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. September 2003 um 15:09) ist von Mr. Chaos.

  • Zitat

    Original von Paramags
    Klingt zwar schön, kommt aber auf die Situation an. Lass es lieber nicht darauf ankommen.

    Gruß
    Para

    Nein, das wird nicht passieren, war ein theoretischer Ansatz, da ich gar keine Sprays führe.

    edbru, jo das fluchtartige Verlassen des Tatortes ist ja schon fast sowas wie Grundwissen! So nach dem Moto: 'Wenn ich es schon nicht geschafft habe vor dem Täter zu fliehen, dann wenigstens vor den Ordnungshütern!' :))

  • Also ich denke mal, wenn man keinen total unfähiegen anwalt hat, gibts kein Problem, wenn man sich mit einem Pfefferspray zur wehr setzt. Der selbstverteidigungsfall ist natürlich vorausgesetzt, und wenn der nicht voirliegt, bekommt man auch bei einem CS spray ärger.