europäischer Feuerwaffenpass

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 2.931 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2003 um 15:43) ist von Flo S..

  • hallo ,

    Europäischer Feuerwaffenpass
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    Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten, die der Europäischen Union angehören, Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Gemeinde - ausgestellt wird.

    Beschreibung
    Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat.

    Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.

    Voraussetzungen
    Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.

    Erforderliche Unterlagen
    Für die Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind im Regelfall eine Waffenbesitzkarte und zwei Passfotos dem Antrag beizufügen.

    Kosten
    40,90 ¬

     Rechtsgrundlagen
    Waffengesetz vom 11.10.2002 (BGBl I S. 3970), zuletzt berichtigt am 19.09.2003 (BGBl I S. 1957)

    Zusätzlich wird in der Regel für die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eine zollrechtliche Bescheinigung: Auskunftsblatt Rückwarenregelung, Vordruck Nr. 0329 benötigt. Diese Rückwarenregelungsbescheinigung erteilt das Hauptzollamt. Empfohlen wird, sich rechtzeitig um eine derartige Bescheinigung zu bemühen, da andernfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Waffe bei der Wiedereinreise in das Bundesgebiet unabhängig davon, wo sie erworben wurde, erneut zu verzollen ist.

    § 32

    Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass

    (1) Die Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 vorliegen. Die Erlaubnis kann für die Dauer von bis zu einem Jahr für einen oder für mehrere Mitnahmevorgänge erteilt werden und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden. Für Personen aus einem Drittstaat gilt bei der Mitnahme von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) durch den Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat § 30 Abs. 2 entsprechend.

    (2) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 darf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) und die dafür bestimmte Munition nach Absatz 1 mitnehmen wollen, nur erteilt werden, wenn sie Inhaber eines durch diesen Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.

    (3) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf es unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht für

    1. Jäger, die bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien C und D und die dafür bestimmte Munition im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 zum Zweck der Jagd,

    2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B, C oder D und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports,

    3. Brauchtumsschützen, die bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 Kategorien C und D und die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung mitnehmen, sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können.

    (4) Zu den in Absatz 3 Nr. 1 bis 3 beschriebenen Zwecken kann für die dort jeweils genannten Waffen und Munition Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittstaat haben, abweichend von Absatz 1 eine Erlaubnis erteilt werden, es sei denn, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 2 nicht vorliegen.

    (5) Einer Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes bedarf es nicht

    1. für Waffen oder Munition, die durch Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz für diese Waffen oder Munition mitgenommen werden, oder

    2. für Signalwaffen und die dafür bestimmte Munition, die aus Gründen der Sicherheit an Bord von Schiffen mitgeführt werden.

    (6) Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben und Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen, wird ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt, wenn sie zum Besitz der Waffen, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen, berechtigt sind.


    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

    2 Mal editiert, zuletzt von bart (28. November 2003 um 01:17)

  • Hi,

    wieso lesen sich Gesetze bloß immer so schwierig??

    bart,

    was willst du uns/mir damit sagen? Könntest du den Text, vielleicht für Laien etwas besser erklären, komme damit nicht ganz klar!
    Ich wüsste auch nicht, was mir das bringen könnte!!

    MFG Florian

    Suche Field-Target Verein in der Umgebung von Wien

  • hi Flo S ,
    verstehe ich nicht ganz :confused2:

    oben steht alles zum EFP sowohl der antfag , behörde preis und das gesetzliche , was wohl das wichtigste ist .

    mal ein tipp :
    einfach ausdrucken und das wichtigste für Dich mit textmarker markieren .


    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Hi Bart,

    ist schon klar, aber das ist ein deutscher EWP! In Österreich brauche ich schonmal keine WBK für das Gewehr! Folglich ersetzt er sehrwohl die WBK, sofern das LG im ös. EWP drinsteht! Da ich in Ös. einen Hauptwohnsitz habe, kann ich von der ös. Behörde den EWP beantragen, denn im ös. Waffengesetz steht, dass jeder EWR-Bürger, der einen Hauptwohnsitz hat, von der zustädigen Behörde einen EWP beantragen kann. Dieser gilt dann 5 Jahre!

    Ich habe auch der Bundespolizeidirektion Linz, die für das Ausstellen eines EWP's zustädig sind eine eMail geschrieben:

    > Bundespolizeidirektion Linz
    > Linz, 26.11.2003
    > Waffenamt
    >
    >
    > Betr.: Ihre Anfrage bzgl. O-EU-FWP ( österreichischer-EU-Feuerwaffenpass
    > )
    >
    > Zu Ihrer Anfrage darf mitgeteilt werden, dass ein Ö-EU-FWP für EU-Bürger,
    > die ihren Hauptwohnsitz in Österreich habe, von der zuständigen
    > Waffenbehörde - dies richtiet sich nach dem Wohnsitz - ausgestellt werden
    > kann. Dazu muss ein Reisepass vorgelegt und zwei Passbilder abgegeben
    > werden. Der Antrag kann bei der Behörde direkt gestellt werden. An Kosten
    > fall EUR 56,00 an.
    > Dieses Dokument ist nur zum Transport für Waffen innerhalb der EU
    > vorgesehen. Für den Transport einer Feuerwaffe muss - nach Ihrem
    > geschilderten Bedarf ausgelegt - immer eine Einladung vorhanden sein. Eine
    > andere Regelung könnte durch einen Genehmigungsvermerk der deutschen
    > Behörden im Ö-EU-FWP erwirkt werden.
    > Bemerkt darf jedoch werden, dass in Linz, Wienerstraße 441 , der
    > Schützenverein Auerhahn existiert, wo Druckluftwaffen verwendet werden.
    >
    > Die ho. Amtsstunden sind Mo.bis Fr. 08.00 bis 13.00 Uhr.
    >
    >
    >
    > Mit freundlichen Grüßen

    Dieses Schreiben erklärt ganz genau, dass ich mit einem EWP und der Einladung des Vereins mit dem LG in Deutschland schießen darf!

    MFG Florian

    Suche Field-Target Verein in der Umgebung von Wien

  • hallo flo p ,
    das sit richtig , in österreich .
    aber wenn du nach deutschland kommst ?

    Zitat

    Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.


    das würde ich dann aber einmal in deutschland , bei den behörden klären , solange du noch hier wohnst .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Hi Bart,

    leider weiß anscheinend niemand genau, wie es läuft!
    Wenn ich wieder in Ds bin, werd ich mal nen sehr guten Freund meiner Mutter fragen, der ist Polizist und der wird sich dann mal die Rechtslage genauer anschauen! Er hat uns bei strafrechtlichen Fragen schon öfters kompente Auskunft gegeben!
    Leider kann dies aber eine lange Zeit dauern und Weihnachten ist halt schon bald und das Christkind bringt kein Gewehr, bevor es mit dem EWP nicht sicher ist! :cry:

    MFG Florian

    Suche Field-Target Verein in der Umgebung von Wien

  • hallo Flo S.,
    hier einmal meine pers. erfahrung zum thema EFP .
    bei der Ausreise aus Deutschland beim Zoll melden , gibt dann eine Bescheinigung , Einreise im Nachbarland , Anmelden der Durchreise , wieder Bescheinigung , Ausreise aus diesem Durchreiesel Land , Zoll anmelden ,Bescheinigung von der Einreise abgeben , Einreise ins Zielland , wieder Zoll anmelden , Bescheinigung ausgestellt .
    Und jedesmal Waffen vorzeigen ,Nummern Vergleichen und bei mir Patronen zählen und vermerken
    das selbe Spiel bei der Rückfahrt , nur umgekehrt .
    das waren allerdings beide nicht EU Länder.

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Hi,

    so jetzt hab ich mal direkt beim Landratsamt in Neumarkt nachgefragt und der Mann sagte mir, dass ich für die Waffe in Ds eine WBK brauche und der EWP nicht ausreicht! Es sagte mir, dass dies aber nur für Ds gilt und die Einreise in andere Länder mit dem EWP durchaus möglich sei!

    Fazit: Ohne WBK gibts auch kein Weitschuss-LG! So wie es Bart schon immer geschrieben hat!

    MFG Florian

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