Zink Knatterpatronen aus Polen mitbringen

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.293 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. September 2014 um 16:32) ist von medo.

  • Tach zusammen,

    neben diverser anderer Pyromunition gibt es in unserem wunderschönen Nachbarland auch original Zink Knatterpatronen zu kaufen, gerade erst im Feuerwerksshop drüben entdeckt. Der Preis liegt bei 17,-€, scheinbar kennt man in Polen die Preislage für (legale) Pyros nur bedingt ;)

    Aber angenommen, der Preis sinkt irgendwann mal in akzeptable Regionen, ist es überhaupt legal, die Dinger mitzubringen? Hab gerade vor drei Tagen erst ne Packung in der Hand gehabt, tatsächlich identisch mit den deutschen Dingern...

  • Und was hat man dann davon, wenns die selben hier auch zu kaufen gibt und das noch billiger?

    2x Walther P99, Walther P88, Mauser HSC90, 2x Röhm RG88, Reck Goliath, HS 5A, Röhm Mod. 3S, Geco 722G
    Beretta 92FS CO2,

  • Der Zoll hat dafür extra eine eigene Seite im Internet, dort ist alles nachzulesen:

    http://www.zoll.de/DE/Privatperso…erper_node.html

    :^)

    Hier auch noch ein anderer Link, speziell zu pyrotechnischer Munition und Großfeuerwerk.

    http://www.feuerwerk-vpi.de/index.php?id=89

    Aber mal ne Frage:
    Wenn in Deutschland die Schachtel 11€-14€ kostet, wäre es doch deutlich billiger jetzt welche zu bestellen irgendwo oder zu kaufen, anstatt extra nach Polen zu fahren.. ;^)
    Und Feuerwerk ohne BAM oder PM I Zulassung dürfen nicht hierher verbracht werden.

    Tante Edith:
    Und wenn du in Berlin wohnst, hast du doch Sportwaffen-Schneider um die Ecke, der ist, was Pyros angeht teilweise günstiger als der Zink Werksverkauf! ;^)

    Also, zusammengefasst: In Deutschland gekauft ist es günstiger, von der Zeit weniger und fals man kontrolliert wird wesentlich nervenschonender! :)

  • Habe dir doch geantwortet, was wäre WENN. :^)
    Die Zollbestimmungen könnten sich ändern bis dahin..
    Aber aktuell gilt das, was du in meinen Links sehen kannst, das ist die Rechtssprechung.. daran kann keiner was rütteln.. Es kommt direkt vom Zoll.
    Also hast du doch deine Antwort. :thumbup:

    Insbesondere zitiere ich aus dem Link vom deutschen Zoll folgendes:

    Zitat von www.zoll.de

    Beim Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten die Bestimmungen zu Reisen aus sogenannten Drittländern sinngemäß. Das bedeutet, dass z.B. auch aus Frankreich, den Niederlanden, oder Polen nur zugelassene Feuerwerkskörper verbracht werden dürfen.