Einfuhr von FT Luftgewehren aus dem Ausland für Wettkämpfe

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 316 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. April 2014 um 12:07) ist von GPB.

  • Hallo zusammen

    Hallo FT'ler, ihr könnt mir bestimmt helfen, wenn z.B ein Niederländer mit seinen in den Niederlanden frei erwerblichen Luftgewehr über 7,5 Joule nach Deutschland zu einem Match kommt, wie wird das mit den Behörden gehandhabt.

    Bekommt der Niederländer eine Ausnahmegenehmigung der Regional zuständigen Behörde für die vorrübergehende Einfuhr zum Zweck der Teilnahme an einem Wettkampf?
    Das LG steht ja in den Niederlanden in keiner WBK also dürfte auch kein EFWP vorhanden sein.

    Gruß Christo

    der vater gebe dem kind gleich nach der taufe ein schwert in die hand, so wird es kühn und beherzt.”


  • Bekommt der Niederländer eine Ausnahmegenehmigung der Regional zuständigen Behörde für die vorrübergehende Einfuhr zum Zweck der Teilnahme an einem Wettkampf?


    Gruß Christo

    So ist es.

    Obba Gerrit