Hallo zusammen
Hallo FT'ler, ihr könnt mir bestimmt helfen, wenn z.B ein Niederländer mit seinen in den Niederlanden frei erwerblichen Luftgewehr über 7,5 Joule nach Deutschland zu einem Match kommt, wie wird das mit den Behörden gehandhabt.
Bekommt der Niederländer eine Ausnahmegenehmigung der Regional zuständigen Behörde für die vorrübergehende Einfuhr zum Zweck der Teilnahme an einem Wettkampf?
Das LG steht ja in den Niederlanden in keiner WBK also dürfte auch kein EFWP vorhanden sein.
Gruß Christo