Lagerung von Schreckschusswaffen? wie bei scharfen waffen?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 4.356 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. März 2013 um 23:45) ist von HWJunkie.

  • Wir haben deinen Standpunkt verstanden.

    Für eine reine Diebstahlsicherung freier Waffen zuhause reicht allerdings die Wohnungstür aus (denn für freie Waffen ist keine Sicherheitsstufe gefordert!).
    Also analog zu allen anderen Gegenständen, die so im Besitz sein können.

    Bei diesen freien Waffen kommt aber der zusätzliche Faktor des unbefugten Alters hinzu.
    Und da sind dann plötzlich auch Zutrittsbefugte (Mitbewohner) nur wegen ihres Alters unbefugt.
    Das erfordert dann einen zusätzlichen Verschluss, der die freie Waffe und ggf. ihre Munition vor dem Zugriff von Minderjährigen bewahrt, die die Wohnung unbeaufsichtigt betreten dürfen.
    Aber auch hier gilt wieder: Keine Sicherheitsstufe, ein verschlossener Schrank reicht aus.

    Für den beide Fälle ist zu beachten, dass die Munition durch eine Schließung von der Waffe getrennt ist (Aufbewahrung nur getrennt zulässig oder in Behältnis entsprechender Sicherheitsstufe).
    Ohne Minderjährige also Waffe oder Munition verschlossen, mit Minderjährigen beides getrennt verschlossen.


    Das WaffG betrachtet übrigens nur die waffenrechtliche Unbefugtheit, die eigentumsrechtliche ist in anderen Gesetzen geregelt.


    Stefan