SEK Einsatz als Geburtstagsgeschenk

Es gibt 140 Antworten in diesem Thema, welches 17.762 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. November 2012 um 20:46) ist von catch-22.

  • Ich möchte bezüglich der Diskussion darüber ob sich der besagte Sachverhalt genau so, anders oder gar nicht abgespielt hat nicht auch noch spekulieren und gehe mal davon aus, dass die Schilderungen der Wahrheit entsprechen.

    Viele haben hier die Meinung vertreten, dass der Einsatz aus Sicht der Polizei im Grunde richtig und verhältnismässig war, da sie ja anhand der Schilderungen des Denunzianten davon ausgehen musste, dass der "Täter" im Besitz von Waffen ist und diese gegebenenfalls auch einzusetzen bereit ist. Hier bin ich anderer Meinung. Wegen einer derartigen Meldung von einem aussenstehenden Dritten (der darüberhinaus in casu nicht besonders glaubwürdig war) scheint mir ein umgehender Einsatz im geschildertem Umfang und Härte keineswegs verhältnismässig. Meiner Ansicht nach hätte die Polizei das Strafregister und weitere allfällige Akten (etwa über laufende Verfahren) über den Beschuldigten sichten müssen und falls diese "sauber" waren, ist ein derartiger Einsatz nicht gerechtfertigt.

    Ein Besuch durch eine (oder zwei) Streife(n), welche über den Grund ihres Einsatzes informiert wurden und dementsprechend besondere Vorsicht walten lassen, hätte wohl ausgereicht. Die Vorstellung, dass ein unbescholtener Bürger unvermittelt und ohne jegliche Vorgeschichte Polizisten erschiesst und komplett durchdreht scheint mir zu abwegig, als dass bei jeder theoretischen Möglichkeit eines Schusswaffengebrauchs durch den Beschuldigten ein derartig hohes Mass an polizeilichem Zwang und polizeilicher Gewalt zu rechtfertigen wäre. Vertritt man hier eine andere Meinung nimmt man in Kauf, dass bei jeder Denunziation und jedem Fehlalarm, bei welchem von Waffen die Rede war oder eine Gewaltbereitschaft des Beschuldigten nicht ausgeschlossen ist in vergleichbarer (eindrücklich geschilderter) Weise vorzugehen wäre.

    Ich bin mir bewusst, dass die Polizei natürlich ein berechtigtes Interesse bezüglich der Sicherheit der Beamten hat, denke aber, dass diesem durch eine "Vorprüfung" des Beschuldigten wie oben beschrieben weitgehend Rechnung getragen werden kann. Sollte sich nämlich anhand von Verurteilungen oder laufenden Verfahren herausstellen, dass der Beschuldigte Gewaltbereit ist oder anderweitig Anlass zur Besorgnis gibt, so kann die Intensität der Reaktion der Polizei entsprechend hochgefahren werden.

    Das ist meine Meinung zur Verhältnismässigkeit eines derartigen Einsatzes, denn schliesslich gilt (ich hoffe zumindest) wohl auch bei euch in Deutschland die Unschuldsvermutung, welche auch polizeilichen Zwang wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung usw. welcher sich nicht auf einen begründeten Verdacht stützt, sondern auf blosse Vermutungen und Hörensagen, verhindern soll.


    Danke! Das ist so gut und treffend, dass ich es zitiren musste! :thumbup:

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers