Umbau: Tokyo Marui Hi Capa 5.1 in Open Race Gun - Videodokumentation

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 5.367 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juli 2012 um 10:18) ist von bird of prey.

  • Ich habe mich beim Zoll informiert und die sagen das ich unter Umständen Ärger bekommen könnte.

  • "unter Umständen" - eben. Der Ärger könnte so aussehen: Der Zoll durchleuchtet das Paket. Dann musst du da erscheinen und gemeinsam mit den Beamten das Paket öffnen. Dann kannst du (anhand eines Ausdrucks der Bestellbestätigung usw) dem Beamten erklären, dass der Import solcher Teile völlig legal ist.

    Echten Ärger kannst du deshalb nämlich nicht bekommen.

    Ich habe bisher zweimal solche Teile (Außenlauf, Schlitten) aus HK bestellt und musste nichtmal zum Zoll. Wurde bei mir einfach direkt geliefert.

    Also keine Sorgen machen.

    Man kann halt Pech mit dem kontrollierenden Beamten haben, aber solange man es vernünftig erklären kann - was passieren kann nicht.

    AUSSER man importiert eine komplette AS ohne F. Das endet dann böse ;^)

  • Probleme kann man nur bekommen, wenn sich der Zollbeamte nicht auskennt und man selbst zu Doof ist ihm es gescheit zu erklären :D.

    Für ungeübte Zollbeamten sieht das ganze wie von einer echten Waffe aus.
    Erklärt man ihm aber Freundlich wie eine richtige Waffe funktioniert und das dieser Aluminiumschlitten einem sofort um die Ohren fliegen würde, sollte er es einsehen und den Schlitten problemlos durchwinken.

  • Nehmen wir mal an, der Zoll beamte, hat kein Plan, und läst sich auch nicht belehren. Ich denke dann hat man ein Problem.

    Wer sagt dann das man das darf? Ich meine Klar ist das ja nicht gerade im Waffen gesetzt Formuliert.

    Gruß Daniel

  • Das Zollgesetz zur Einfuhr von waffenrelevanten Teilen besagt, dass man es darf.
    Du solltest hier aber den Nachweis erbringen, dass es kein Teil einer echten Waffe ist.

    Theoretisch sollte der Aspekt des Materials reichen. Sollte es gelingen diesen Aluminim Schlitten auf eine Waffe zu montieren würde er direkt beim ersten Schuss zerbersten.
    Desweiteren fehlt der Verschluss im Schlitten.
    Airsoft-Waffen dürfen nach der aktuellen Gesetzeslage dem äußeren Bild einer echten Waffe entsprechen. Dies gilt auch bei Importteilen. Allerdings nur dann, wenn das Innere nicht einer richtigen Waffe nachempfunden ist.
    Beim Sortairschlitten fehlt z.B. der Verschluss.

    Ich hab damals einfach einen Ausdruck aus diesem Forum mitgenommen.
    Ein User postete eine ausführliche Antwort der Zollstelle Dresden, da wird die Gesetzeslage noch etwas ausführlicher beschrieben.
    Siehe hier:

    Den Brief aus Dresden ham wir auch hier ^^

    Ausnahmsweise Vollzitat aus Import von Airsoft-Teilen

    Zeilenumbrüche sind nachbearbeitet, da der Editor sie verwurstelt hat.

    Andreas

    Ich hoffe das kann dir bei deinem Problem helfen.
    LG Chris

  • Das kenn ich. Aber was ist wenn der Zoll Münster sagt, interessiert uns nicht was die in Dresden machen, Wir machen das hier anders ;)
    Ein rest Risiko bleibt eben immer, leider.

  • Ich habe vergangenen Freitag beim Zoll mein Packet öffnen dürfen und denen Fleißig erklären dürfen, um was es sich da handelt.
    Das Packet wurde bereits vom frankfurter Zoll geöffnet, aber das hatte den hiesigen Zoll nicht gejuckt.

    Im Packet waren unter anderem:
    Ein Schlitten
    Ein Außenlauf
    3 Pro Arms 72rds Granaten

    Musste nur etwas Steuern nachzahlen, und hatte sonst keine Probleme.

    Mannheimer
    Danke für die Info. Ich war schon lange auf der suche nach etwas Schriftlichem zum Import :thumbsup:

    Kauft euch NIEMALS eine We Hi-capa