Gibt es eine Ausnahmegenemigung zum schießen mit SSW zu Sylvester mit KWS ?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.285 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Dezember 2011 um 00:49) ist von ALFHA1802.

  • Ich vermute, das der SB sich damals noch nicht so genau auskannte.


    Er kannte sich nicht aus, wusste aber, dass der Schein zum Schießen nicht berechtigt und hat einfach selbst entschieden, das da einzutragen...

    Wie wäre es mit Fotos aus verschiedenen Winkeln und... ach, lassen wir das.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Ich gehe erstmal davon aus, dass Kolibri diesen Eintrag in seinem KWS hat ..... aber ihm das im Falle des Falles nichts bringt! Eine generelle "Schiesserlaubnis an Silvester" in dieser Form sieht weder das WaffG, noch eine Ausführungs- oder Verwaltungsvorschrift vor.
    Und wie ist jetzt genau "Silvester" definiert? Der 31. Dezember? Ganztägig? Bis Mitternacht? (Dann wäre ab 00.01 Uhr die Erlaubnis hinfällig!) Auch noch am 1. Januar? Wie lange dann? etc. etc.......
    Wo ist die Erlaubnis gültig? Bundesweit? Landesweit? (Da würden sich die anderen Waffenrechtsbehörden, die einen derartigen "Persilschein" nicht kennen, bestimmt auf die Schuhspitzen getreten fühlen!

    Wer eine gesetzliche Regelung oder Ausführungsanweisung -bestimmung, oder eine Verwaltungsvorschrift kennt, die das Verhalten des SB abdeckt b.w. rechtfertigt, der soll mich bitte informieren .... man lernt bekanntlich nie aus, und kann nur dazu lernen!

    Ich würde diese "Erlaubnis" nicht ausnutzen. Ein SB kann auch einem Verwaltungsirrtum unterliegen - und er haftet keinesfalls dafür!

    Beispiel aus der Praxis: Ein Bekannter von mir führt ein Unternehmen, das sich mit Spezialtransporten beschäftigt. Kernkompetenz ist Transport von "übergrossen Baufahrzeugen/Baggern".
    Die gleichen Behörden, die für Ausstellung des KWS zuständig sind, erteilen in der Regel auch Sonder- b.w. Ausnahme-Genehmigungen für Überbreiten-Transporte und Transporte mit sehr hohen Achslasten.
    Nur mit dem Unterschied, dass der KWS 50€ kostet, eine Sondergenehmigung für derartige Transporte auf etliches mehr kommt. Die Sachbearbeiter erstellen nach langer Prüfung aller Unterlagen diese Genehmigungen, die Alles genau festlegen. Wie das Fahrzeug aufgebaut sein muss, welche Achslasten, welche Achsabstände, welche Zugmaschine etc..
    Und recht häufig werden die Transporte dann von der BAG (Bundesanstalt für den Güterverkehr) Irgendwo auf einem Rastplatz festgehalten!
    Weil die Sachbearbeiter falsche Angaben in den Sondergenehmigungen gemacht haben! So ein Spezialtransport mit Begleitfahrzeug kostet pro Stunde etliches an Geld. Die Konventionalstrafen der Auftraggeber pro Tag gehen in die Tausende €.

    Und, sind die Sachbearbeiter oder ihre Behörden haftbar zu machen? Wir kennen die Antwort: NEIN!
    Hilft die Vorlage der (falsch ausgestellten) behördlichen Bescheinigungen bei der BAG? NEIN!

    Und so stelle ich mir die Antwort eines kontrollierenden Polizeibeamten, oder schlimmstenfalls eines Staatsanwaltes, im Falle der "Schiesserlaubnis für Silvester" auch vor: Nicht relevant, was ein SB in Buxtehude geschrieben hat! Sie müssen sich als Waffenbesitzer ihrer Verantwortung bewusst sein, und sich selbst über die gesetzlichen Vorgaben informieren!

    Ich würde diesen "seltenen" KWS als besonderes Sammelobjekt ansehen. Aber mich nicht darauf verlassen.

    Eher würde ich dann schon in Richtung der Meinung von "Hubylin" hoffen: Oft wird wenige Stunden vor Mitternacht bis max. 1 Stunde nach Mitternacht von den Polizeibeamten grosszügig weggesehen. Jedenfalls wenn sie den Eindruck haben, die SSW ist in den Händen eines nüchternen Menschen, der umsichtig damit umgeht.
    Allerdings ist das keine verlässliche Regel, oder gar etwas das man einfordern kann, sondern immer die persönliche Einstellung eines Polizeibeamten. Sollte er 5 Minuten vorher von seiner Freundin per Handy den Laufpass bekommen haben, würde ich mich nicht auf seine Grosszügigkeit verlassen! :^)

    Ist er dagegen ein gut gelaunter Beamter einer Zivilstreife, kann es passieren, dass er freundlich frägt, welches Modell ... Kaliber etc. - und dann freundlich frägt, ob er denn auch mal 1 Magazin, und dann sein Kollege auch ...... :D

    @ Kolibri: Hebe Dir den KWS auf jeden Fall als seltenes Sammlerstück auf. Und wie ich Dich kenne, wirst Du als erfahrener Sammler sowieso wissen, wo, wann und wie :thumbup: