Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 7.038 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Januar 2013 um 13:48) ist von upsma.

  • Die Zulassungen über die Ptb gelten nur für den einen Importeur.
    Importiert ein anderer die Waffen muss er sie ebenfalls bei der Ptb zulassen.
    Es ist also nicht so das eine Waffe nur einmalig überprüft wird.
    Die Crosman Nightstalker z.B. wurde 2005 für Umarex zugelassen und 2007 für Wischo.
    Deswegen kannst Du dich nicht darauf berufen das sie ja schon zugelassen wurde sondern musst sie tatsächlich beschießen lassen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ahh Ok, das wären dann schon mal ca.30,-€ pro LP für Neubeschuss (ohne neu Dokumentation) an zusätzlichen Kosten.

    Gruß Ups 
    NIX GESCHOSSEN IST AUCH GEJAGT !

  • as wären dann schon mal ca.30,-€


    plus die kosten für die Verbringungserlaubnis ( ich habe etwas von 15 - 30 € gelesen ).


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ja gegebenenfalls, ......... obwohl "Starrlauf" ja in dem muzzle-Thread<<< http://www.muzzle.de/Recht/Eigenimport/eigenimport.html sich eine Verbringungserlaubnis nur bei der Polizeibehörde georder hat zur Abholung beim Zoll, weil sein LG kein :F: hatte.

    Zitat "Starrlauf" (muzzel-Thread):

    "Ich dachte, ich müsste mit meiner "Verbringungserlaubnis" zum Zoll und dann zum Beschussamt- nix!
    Von vorn: Es sollte das „Daisy Champion 499“ sein, gibt’s nur in USA. Anruf beim Zoll: Ja, könnte ich mir schicken lassen, bräuchte aber eine Erlaubnis der Polizeibehörde. Früher reichte die EWB, jetzt nicht mehr. Anruf bei der Polizeibehörde.: Ja, das geht: Formloser Antrag mit Beschreibung der Waffe, Verkäufer, usw. - Antrag gestellt. Dann, Antwort: Weil es sich um eine „Freie Waffe“ handelt, sei eine Erlaubnis nicht nötig. - Ich wandte ein, der Zoll könne nicht wissen, dass dies eine solche Waffe sei, steht ja kein "F" drauf. Dann bekam ich meine Erlaubnis, Kosten: 26.- Euro..........."

    aber Ok, ich denke mittlerweile es lohnt sich wirklich nur bei Luftduckwaffen die man in D nicht erwerben kann aber sonst die Grundbedingungen erfüllen.


    Vielen Dank

    Gruß Ulf

    Gruß Ups 
    NIX GESCHOSSEN IST AUCH GEJAGT !

    3 Mal editiert, zuletzt von upsma (11. Januar 2013 um 14:00)