Hi, :^)
einige Behörden machen das tatsächlich so. Der Verwaltungsakt der Erteilung ist nicht an einen Vordruck gebunden. Man erteilt ihn halt der Einfachheit halber, normalerweise, auf dem Waffenscheinformular mit vorangestelltem "Kleiner".
Einen "eigenen" Vordruck gibt es ja für den KWS nicht.
LG Andreas :^)