frage zum gutachten zur roten wbk

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 5.046 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juni 2011 um 23:23) ist von thomas magnum.

  • Das hört sich gut an, ich könnte mir vorstellen das man das auch als "Anfänger" genehmigt bekommt. Das sollte man mit dem SB vorher klären, aber Vorsicht, auf keinen Fall den Fehler machen beim SB mit mehreren/verschiedenen Vorschlägen anzukommen, so nach dem Motto ich würde gern "diese" sammeln, oder wenn das nicht geht lieber "jene", ich wäre aber auch mit einem anderen Sammelgebiet einverstanden.
    Denn genau den Eindruck das man "irgendwelche" Waffen sammeln will darf man beim SB auf keinen Fall hinterlassen, sondern von vorn herein klar ein Ziel verfolgen und dem SB auch klar zeigen das man sich gerade mit diesem Thema schon "belesen" hat und ein gewisses Fachwissen vorweisen kann.


    Das ist ein guter Einwand.
    Immer daran denken, man muss den SB davon überzeugen, dass man an sich schon sehr lange mit genau diesem Thema beschäftigt hat und auch über ein gewisses fundiertes Grundwissen verfügt. Nun sind die freien Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft und man möchte das nun auf die erlaubnispflichtigen Waffen ausdehnen. Diese Vorgehensweise impliziert ja die schon recht genaue Festlegung auf ein Gebiet. Dann wäre es völlig falsch, wenn man das Thema zur Verhandlung stellt. Allenfalls über die Altersgrenze oder andere Feinheiten kann man "verhandeln".
    Daher schrieb ich ja auch schon am Anfang - man muss sich damit schon beschäftigt haben um dann auch ein klares Autreten beim SB zu haben.

  • So ist es Klaus,
    kurz gesagt man sollte es unbedingt vermeiden dein Eindruck zu erwecken das es einem nur um die Waffen geht, um das anhäufen von Waffen "egal welche" auf so was reagieren die meisten SB´s im allgemeinen allergisch (und das (meiner Meinung nach) mit Recht, denn das ist nicht der Sinn und Zweck einer roten Sammler-WBK).

    Allenfalls über die Altersgrenze oder andere Feinheiten kann man "verhandeln".

    Das kommt öfter vor das die Altersgrenze etwas "runtergeschraubt" wird/(werden soll) oder es noch kleinere "Einschränkungen" gibt.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG