Darf man mit den Luftgewehr aus dem Fenster schießen?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 5.016 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Mai 2010 um 19:33) ist von Saalach.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Und daran hat sich jeder Schütze zu halten, wenn er mit schießen möchte.

    Das meinte ich ja - auf einem offiziellen Stand gelten dann auch noch weitere Vorschriften in Verbindung mit baulichen Maßnahmen.

    Aber genau DAS ist eben zu Hause nicht gegeben.
    Und ich habe es so verstanden, daß beim Threadstarter das Geschoß das eigene Besitztum verlassen könnte ("Bürgersteig").
    Und Querschläger KÖNNTE es ja auch mal geben.

    Nicht falsch verstehen: Ich bin sicher nicht päpstlicher als der Papst u. möchte auch gar nicht "klugsch." oder "Korinthen kacken".
    Aber ich schreibe sicher auch nicht: "Ja, schieß´ ruhig aus dem Fenster - wird schon nix passieren"!
    (Wobei ich das ja selbst denke - nur schreiben/ dazu raten werde ich hier sicher nicht. Ich bin mittl. durch eine Verwarnung für eine eigentl. harmlose Äußerung in diese Richtung "geimpft". Da muß sich niemand wundern, daß ich lieber warne, als verharmlose.)

    Seit mir nicht böse - ich bin´s auch nicht - aber ich verabschiede mich nun von diesem Tread. ;)
    (Und wenn meine Bedenken wirklich nicht nötig sind/waren, umso besser)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Die Frage

    Zitat

    Darf man mit den Luftgewehr aus dem Fenster schießen?


    muss man mit "NEIN - das darf man nicht!" beantworten.... Es sei denn .... bla bla bla ...

    Aber hier steht im Grunde alles was man dazu wissen muß. Das ist auch nicht sooo schwer zu finden.
    Nur lesen muss man selbst.