Alkohol und SSW geht niocht gut aus

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 2.680 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2010 um 21:46) ist von 5-atü.

  • Schusswaffe gezogen <a id="c330">[/url]CUXHAVEN. Die Polizei ermittelt gegen einen 52-jährigen Mann aus Cuxhaven, der im Rahmen von Streitigkeiten am Sonnabend gegen 23 Uhr in einer Gaststätte in der Fahrenholzstraße kontrolliert werden sollte. Dabei zog er einen Revolver aus der Jackentasche. Die Beamten konnten den Mann schnell überwältigen und die Waffe sicherstellen.
    Es handelte sich, wie sich bei der Überprüfung herausstellte, um eine geladene Schreckschusswaffen. Für diese Waffen benötigt man seit 2002 einen sogenannten "kleinen Waffenschein". Den konnte der 52-jährige nicht vorweisen. Zudem stand der Cuxhavener deutlich unter Alkoholeinwirkung. Zur Ausnüchterung wurde er daher in einer Gewahrsamszelle der Polizei in Cuxhaven untergebracht.

    so ein artikel in der heutigen niederelbe zeitung


    muss man dazu noch was sagen

  • Zum Glück ist nichts passiert, sonst würde das ganze von den einschlägigen Medien wieder zu DER Sache gemacht und wir müssten wieder mit Konsequenzen rechnen. Zum Glück hatte der keinen KWS... mann mann mann.

    Sieh nich weg... GIB PAPPNASEN KEINE CHANCE!!!
    ------------------------------------------------------------------------
    Röhm RG96 (schwarz-brüniert) ; Röhm RG96 Army AN (oliv-altnickel) ; Röhm RG 99N (Luxus) ; Geco P217 (schwarz-brüniert/verschollen)

  • Na prima, erstens mit einer geladenen SSW eine öffentliche Veranstaltung besuchen, dann ohne Not die Waffe ziehen, dazu noch gegen Polizeibeamte.
    Na der kann sein Sparschwein schlachten.
    Übrigens den KWS gibts nicht ab 2002 sondern ab April 2003.

    viele Grüße ;)

  • Vielleicht wollte er den Revolver vorher zeigen (unter Alkoholeinfluss sehr kompliziert *lol*) €: Da sich sowas besser auswirkt als wenn er erst beim Filzen entdeckt wird.
    Und die Polizisten sahen es als Bedrohung, was ja auch verständlich ist.

    Ein Tag nach Silvester ist 364 Tage vor Silvester

    Einmal editiert, zuletzt von Berlin19 (1. Februar 2010 um 12:22)

  • Zitat

    Original von behave1981

    muss man dazu noch was sagen

    Ne, eigentlich nicht. Sowas kommt leider öfter vor. Sind immer die
    gleichen Deppen die mit solchen Aktionen alle anderen SSW-Besitzer in
    Verruf bringen. :evil: Hoffentlich kriegt der ordentlich aufn S**k.

  • Zitat

    Original von cesca
    Na prima, erstens mit einer geladenen SSW eine öffentliche Veranstaltung besuchen, ....

    Eine Gaststätte ist keine öffentliche Veranstaltung! Eine öffentliche Verantstaltung ist eine zeitlich begrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Veranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl.

  • wie kann man denn auf die Idee kommen eine SSW auf einen Polizisten, der warscheinlich ne echte Waffe hat zu richten???

  • Zitat

    Original von diana52
    wie kann man denn auf die Idee kommen eine SSW auf einen Polizisten, der warscheinlich ne echte Waffe hat zu richten???

    Ganz genau. Da muss man schon ganz schön behämmert sein - das ist auch nicht mit Alkoholeinfluss zu erklären/ zu entschuldigen.
    :wogaga:

    Fördermitglied des VDB.

  • Da steht nicht, dass die Waffe auf den Beamten gerichtet wurde. "Nur" das sie gezogen wurde.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Eine Gaststätte ist keine öffentliche Veranstaltung! Eine öffentliche Verantstaltung ist eine zeitlich begrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Veranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl.

    Hi,

    bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich habe mal gehört, dass es verboten ist SSW in Räumlichkeiten zu führen, wo sich mehrere Personen aufhalten.

    Trotzdem Danke für den Hinweis. :nuts:

  • Moin.
    Kein Verständnis und keine Gnade.
    Mit 52 erwartet man eigentlich im Normalfall eine gewisse Grundreife fürs Leben.
    Da diese hier scheinbar nicht vorhanden ist, denke ich , fängt dem Mann sein Problem nicht erst im Zusammenhang mit Alk an.

    Der muß sonst auch neben der Spur laufen. Anders ist so eine verblödete Handlung nicht erklärbar.
    Weg mit der Knifte und dem Kleinen Waffenschein für diesen Penner.(wenn er einen hat)
    Anders gehts nicht.

    Gruß rabe

  • Für das was der Mann getan hat gibts keine Entschuldigung,OK.
    Aber wart ihr alle nicht auch schon mal Hackedicht?
    Möchte nicht wissen was da schon alles für´n Blödsinn passiert ist.
    Ist aber nicht öffentlich geworden"GLÜCK GEHABT" wird so manch
    einer sagen können.

  • also mal kurz zu dem thema alkohol--

    an sylvester fingen wir erst um 2:00 an zu feiern, vorher spieleabend, essen und nur 2 bier zum essen, kein alk vorm schießen.

    und wenn wir geziehlkt feiern gehen bleiben die dinger zu hause im schrank, denn im besoffenen kopp heben schusswaffen jeglicher art nix bei einem zu suchen.

    aber das ist nur meine meinung

  • Zitat

    Original von behave1981
    und wenn wir geziehlkt feiern gehen bleiben die dinger zu hause im schrank, denn im besoffenen kopp heben schusswaffen jeglicher art nix bei einem zu suchen.

    aber das ist nur meine meinung

    Und dieser Meinung bzw Ansicht kann man als verantwortungsvoller Waffenbesitzer nur zustimmen. :new11:

    Alk und Waffen ist wie Alk und Autofahren, beides bringt nur Ärger.

  • Zitat

    Original von cesca
    ich habe mal gehört, dass es verboten ist SSW in Räumlichkeiten zu führen, wo sich mehrere Personen aufhalten.

    Ganz genau, vor allem wenn die Personen in Aufzügen sind! :laugh:
    Keine SSW im Aufzug ??

    Nicht ernst nehmen! :new16:

    Zitat

    Original von casio
    Für das was der Mann getan hat gibts keine Entschuldigung,OK.

    Ganz genau

    Zitat

    Original von casio
    Aber wart ihr alle nicht auch schon mal Hackedicht?

    Soll das doch eine Entschuldigung sein?

    Wer meint, sich in einen anderen Sinneszustand versetzen zu müssen (egal durch welche Mittel) geht damit bewusst ein Risiko ein.

    Es gibt eben gewisse Grenzen, die man nicht überschreiten darf und solche, die man nicht überschreiten sollte.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Zitat

    Original von casio
    Für das was der Mann getan hat gibts keine Entschuldigung,OK.
    Aber wart ihr alle nicht auch schon mal Hackedicht?
    Möchte nicht wissen was da schon alles für´n Blödsinn passiert ist.

    Ich habe in meiner jugendlichen Sturm- und Drangzeit auch so manchen Quatsch im besoffenen Kopf angestellt.
    Aber es gibt so ein paar NoGos, die man verinnerlicht haben sollte und die auch noch präsent sind, selbst wenn man 3,2‰ intus hat. Und dazu gehört wohl auf jeden Fall „keine Waffe ziehen, wenn die Cops vor einem stehen!".

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von behave1981
    und wenn wir geziehlkt feiern gehen bleiben die dinger zu hause im schrank, denn im besoffenen kopp heben schusswaffen jeglicher art nix bei einem zu suchen.

    So isses. Deshalb führe ich IMMER "nur" ein Pfefferspray. ;)

    Wobei man sagen muss, das "Besoffensein" bei jeder Art von Selbstverteidigung eine sehr dumme Sache ist (Stichwort "Reaktionszeit"), deshalb sollte man eigentlich immer lieber zu wenig, als zu viel trinken, wenn man danach noch in der Nacht durch die Stadt unterwegs nach Hause ist - aber wir sind ja alle nur Menschen und nicht unfehlbar.

    Trotzdem stimme ich zu - es gehört sich nicht für einen erwachsenen Menschen, (1) soviel zu "saufen", dass man unkontrolliert aggressiv wird, (2) eine Waffe ohne Berechtigung zu führen und (3) diese dann noch leichtsinnig dazu gegen Vollzugsbeamte einzusetzen (oder zumindest es versuchen)...

    MfG

    2 Mal editiert, zuletzt von crassmike (1. Februar 2010 um 16:35)

  • Zitat

    Original von cesca

    Und dieser Meinung bzw Ansicht kann man als verantwortungsvoller Waffenbesitzer nur zustimmen. :new11:

    Alk und Waffen ist wie Alk und Autofahren, beides bringt nur Ärger.

    Unterschreibe ich auch so. Silvester hab ich auch bis 0:00 Uhr nix getrunken, dann geschossen, Waffen gesäubert, sicher im verschloßenen Koffer verstaut und DANN bis zum nächsten Morgen Gas gegeben.

    casio: Sicher hat man, oder zumindest viele, schonmal einen über den Durst getrunken aber man sollte immer noch die Grenze vor dem Verlust der Zurechnungsfähigkeit ziehen. EInfach zu sagen "Glück gehabt" lässt doch auf eine etwas laxe Einstellung zum Thema "Sicherheit" und "Sich und andere gefährden" schließen. Wenn man so eingestellt ist, sollte man sich tatsächlich überlegen einen KWS, sofern vorhanden, abzugeben... die Waffen natürlich dazu.
    Ums deutlich zu sagen... ich will Dich nicht persönlich angreifen aber lass Dir nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen was Du da geschrieben hast und wie es wirkt.
    Gruß ;)

    Sieh nich weg... GIB PAPPNASEN KEINE CHANCE!!!
    ------------------------------------------------------------------------
    Röhm RG96 (schwarz-brüniert) ; Röhm RG96 Army AN (oliv-altnickel) ; Röhm RG 99N (Luxus) ; Geco P217 (schwarz-brüniert/verschollen)

    Einmal editiert, zuletzt von Wulfson (1. Februar 2010 um 16:36)