ZitatOriginal von daron01
Das ist mir Neu!
Da sich ja keine Waffengesetzauszüge bezgl. des Besitzstandes in der Ex-DDR auf LG finden lassen, würde mich deine Quelle interessieren
Mit 14 Jahren war ich stolzer Haenel 303 Besitzer, was niemanden scherte.....
Sorry für OT....
Als Quelle kann nur mein Gedächtnis dienen. Angabe ohne Gewähr, allerdings kann ich mich nochmal genauer bei Leuten erkundigen, die es wissen müssten. Meine Kumpels und Ich (DDR-Kind) haben schon mit 12 Jahren Luftgewehr im Garten geschossen-das hat niemanden wirklich interessiert. Selbst das DDR-Regime hat Luftgewehre wohl weniger als Waffe, denn als Sportgerät angesehen.
Gruß, Yoda