Sachkunde für ALLE Waffenbesitzer?

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 5.777 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Januar 2010 um 21:11) ist von JohnnyB.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Dann sind wir ja einig.
    Anzumerken hätte ich da auch noch - ich würde mal vermuten, wenn sich manche über die Sachlage mit den möglichen Konsequenzen klar werden, würden sie erst gar keinen KWS beantragen bzw. das Führen einer SSW bleiben lassen.

    Ist es nicht besser zukünftige Waffenträger auf eventuelle Konsequenzen vorzubereiten und es sich der ein oder andere dann nochmal überlegt als dass es für Unwissende dann ein böses Erwachen gibt?

    [quote]Original von iwan wasiitsch
    Für mich weniger relevant, hab paar WBK rumliegen
    Aber die wirklich verantwortungsvoll mit Ihren Waffen-von Softair bis SSW- händelnden Waffenbesitzer sollten sich immer bewußt sein ,daß sie ne WAFFE haben und damit verletzen,.im Extremfalle töten könnten.
    Darum würde ich empfehlen jeden Waffenbesitzer eine Selbstinformation über relevante Themen DRINGLICHST ans Herz zu legen
    Bei Gangsta und Co wird eine "Zwangsschulung" eh nicht fruchten ,der wirlich verantwortlch handelde Waffenbesitzer -oder gar- Führer wird dies im Eigeintresse tun wenn man Ihm denn eindringlich die Wichtigkeit vom Wissen über die wichtigsten Regeln nahelegt., denke ich jedenfalls
    Gruß iwan[/qoute]

    Sollte man annehmen, dass sich die jenigen, die wirklich ihre SSW als Waffe für den Verteidigungsfall tragen sich mit dem Thema auseinander setzen. Doch leider liest man, wenn man hier ein bisschen im SSW Forum stöbert, dass sich viele doch nicht über die rechtliche Lage im Klaren sind.

    Es wäre dann auch wie immer mit den Gesetzen, es trifft nur die Rechtschaffenden Bürger.
    Leute die sich um die Gesetze nicht scheren erreicht man nicht.
    Aber sind wir doch ganz ehrlich, mit unsere WBK ist das nicht anders. Wir sind rechtschaffende Bürger und haben schön brav unsere WBK und unseren Waffenschrank und stehen unter Kontrolle aber den jenigen der seine Waffe illegal haben will juckt das recht wenig!

    Greetings
    Johnny

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

    Einmal editiert, zuletzt von JohnnyB (8. Januar 2010 um 21:26)

  • Ich kanns nicht glauben das sogar hier jetzt schon die Leute anfangen, für das Grundrecht sich im Notfall verteidigen zu dürfen, eine Art Prüfung abzulegen... :new16:

    Wer sich dann bei einem Einbruch z.B. mit einer SSW zur Wehr setzt und diese "Kleine Sachkunde" nicht abgelegt hat macht sich dann strafbar oder wie hättet Ihr das gerne?

    Ich glaubs echt nicht...

    Ich bin auch in einer Zeit groß geworden, wo es reichte 18 Jahre zu sein um eine SSW zu führen. Und da ist auch nichts Schlimmes passiert. Jetzt schreien schon die Waffenbesitzer hier danach, nochmehr reglementiert zu werden.

    Am Besten auch nochmal 50,- Euro für die "Kleine Sachkunde" für Schreckschusswaffen bezahlen.

    Und für Pfefferspray am Besten auch gleich noch eine Prüfung ablegen.

    Armes Deutschland.

    Einmal editiert, zuletzt von Drangdüwel (8. Januar 2010 um 21:35)

  • Zitat

    Original von Drangdüwel
    Ich kanns nicht glauben das sogar hier jetzt schon die Leute anfangen, für das Grundrecht sich im Notfall verteidigen zu dürfen, eine Art Prüfung abzulegen... :new16:

    Wer sich dann bei einem Einbruch z.B. mit einer SSW zur Wehr setzt und diese "Kleine Sachkunde" nicht abgelegt hat macht sich dann strafbar oder wie hättet Ihr das gerne?

    Ich glaubs echt nicht...

    Ohne Respektlos zu sein, das hättest du dir sparen können.
    Hättest du den Thread gelesen, hättest du gelesen, dass es hier um den KWS geht und darum, dass einem in so einer Schulung auch auch das nötige Wissen zum Thema Notwehr und Notstand beigebracht wird.

    Frage: Brauchst du für eine SSW in deinen eigenen vier Wänden und auf deinem Grundstück einen kleinen Waffenschein?

    Antwort: Nein

    Frage: Beziehst du dich hier auf Notstand und darauf dass man erstmal wissen muss wann man dazu berechtigt ist die SSW einzusetzen wenn ins Haus eingebrochen wird um dann auch strafrei aus der Sache raus zu kommen?

    Antwort: Ja

    Also wenn du jetzt schon so wetterst, dann wäre es doch hilfreich wenn wenigstens du den Sachverhalt zum Notstand bei Hauseinbruch mit deinen eigenen Worten erklären könntest.

    Greetings
    Johnny

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

  • Mein lieber JohnnyB..... ich darf mich also erst mit einem "Schein" verteidigen und der Übeltäter hat das Recht mich zu verkloppen? DU hast offensichtlich noch nie die Härte der Realität zu spüren bekommen.... OMG!

  • Zitat

    Original von Drangdüwel
    Ich kanns nicht glauben das sogar hier jetzt schon die Leute anfangen, für das Grundrecht sich im Notfall verteidigen zu dürfen, eine Art Prüfung abzulegen... :new16:

    Nein. Es geht hier nicht darum, für gesetzliche Rechte eine Prüfung abzulegen, sondern die Leute mal aufzuklären.
    Was hier in den letzten Tagen (aber auch nach dem S-Bahn-Totschlag) so alles vom Stapel gelassen wurde, da wird einem Angst und Bange.

    Das Recht auf Notwehr hat hierzulande Jedermann. Doch ob das wirklich Notwehr war, das entscheiden im Nachhinein die Richter. Spätestens wenn Waffen im Spiel waren, wird man sich das genauer anschauen.

    Und ich habe leider bei einigen den Eindruck, die der Meinung sind, sie hätten mit der SSW Wunder was für eine effektive und zugleich harmlose (non-lethal) Waffe bei sich und der KWS berechtigte auch dazu mit dem Ding jederzeit rumzufuchteln und zu schießen; als würde dieses Dokument alles legitimieren.

    Und davon gitb es eben auch einige in diesem Forum und darum laufen hier jetzt auch gegenteilige Threads, so wie dieser hier, aber auch der hier: Notwehr liegt nicht vor, wenn ... umauf diese Diskrepanz hinzuweisen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Atü, für mich ist eine SSW eine marginal effektivere Waffe als ein Verteidigungsspray (nur windempfindlicher). Aber da es ja knallt, ist es in "D" eine brutale Waffe. Klar kann ein aufgesetzter Schuss tödlich sein, ein Schlag mit einem Spaten aber auch...

  • Es ist doch aber mittlerweile bekannt, dass die Leute die mit den Waffen Mist bauen, sich eh nicht um Sachen wie den KWS oder dann auch noch die "Kleine Sachkunde" kümmern.

    Das betrifft am Ende doch nur wieder die zum Großteil vernünftigen SSW-Besitzer, die sowieso wissen was sie tun.

    Naja, und den Leuten, die hier die Prüfungen dann anbieten, denen kommt das natürlich auch entgegen, sollte das dann auch noch kostenpflichtig sein. ihr glaubt doch nicht, dass es so eine Schulung dann kostenlos zum KWS dazu gibt.

    Wie gesagt, die Leute, die man damit erreichen müsste, scheren sich eh einen Dreck darum.

    Gruß Matthias

  • Drangdüwel,

    Die aktuelle Problematik ist doch die, daß jedesmal, wenn sich jemand erfolgreich mit einer SSW oder Spray verteidigt hat, gleichzeitig eine schwere Körperverletzung vorliegt - auch wenn man sich in seinen eigenen vier Wänden verteidigt. Dann kommt noch hinzu, daß sehr viele Leute garnicht wissen, ob und wann sie sich in einer Notwehr- / Notstandslage befinden.

    Ich bin ebenfalls in der "Führen frei ab 18 ist frei"-Zeit aufgewachsen und habe 20 Jahre auch so eine SSW geführt. Leider zeigt es sich, daß die "Generation Kohl" weitgehend unselbstständiger, ohne Recht-/ Unrechtsbewußtsein und Eigenverantwortung herangewachsen ist.
    Was für uns Ältere selbstverständlich ist - nämlich sich mit der Waffe und den dazu gehörenden Rechten und Pflichten vertraut zu machen - ist für die heutigen jungen Erwachsenen häufig nicht möglich, da sie es nicht gelernt haben. Bei vielen beginnt und endet Information mit der Bildzeitung, Galileo und ähnlicher Gehirnvernichtung - diese Generation braucht einen KWS-Sachkundelehrgang!

    Man kann es ja handhaben wie damals mit dem Mofa-Führerschein - ab einem bestimmten Geburtsjahr ist für den KWS eine Sachkunde Pflicht, davor frei ab 18 (Ich durfte noch Mofa ohne Führerschein, mein 1 Jahr jüngerer Bruder mußte schon ihn machen :)) ).

  • Zitat

    Original von motherbuana
    Mein lieber JohnnyB..... ich darf mich also erst mit einem "Schein" verteidigen und der Übeltäter hat das Recht mich zu verkloppen? DU hast offensichtlich noch nie die Härte der Realität zu spüren bekommen.... OMG!

    Hallo motherbuana,

    die Anspielung "mein lieber JohnnyB" kannst du dir bitte gleich sparen.

    Glaub mir, die harte Realität kenne ich, im September hatte ich selbst ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung am Hals hängen, weil ich als letzten Ausweg zur SSW gegriffen habe.
    Doch gottseidank wusste ich wann ich meine SSW einsetzen darf um straffrei aus der Sache raus zu kommen und bekam auf Grund dessen nach rund 6 Wochen von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben, dass es sich klar um Notwehr handelte und das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

    Offen und ehrlich muss ich gestehen, dass ich ohne meine Waffensachkunde den Zeitpunkt wann ich meine SSW benutzen darf wohl nicht wirklich gewusst hätte und in dem Fall wohl schon viel früher dazu gegriffen hätte. Das wäre dann wohl vor einem Richter gelandet und ich wäre verurteilt worden!

    Also bitte erzähl mir nicht, dass ich nicht weiss wovon ich spreche!

    Außerdem geht es nicht darum ob du dich prizibiell nur mit dem Schein verdeitigen darfst!
    Wenn du in eine Notwehr Situation kommst darfst du dich mit jedem zur Verfügug stehenden Mittel verdeitigen!

    Wie aber 5-atü so treffend geschrieben hat ist eine SSW weder eine sonderlich effektive Verdeitigungswaffe noch zu 100% non-lethal, auch mit einer SSW kann man Verletzungen mit Spät- bzw. Totesfolge hervor rufen, in der Hand hat.

    Von dem her stelle ich die Überlegung in den Raum ob ein Kurs zum richtigen Umgang und zum Recht nicht sinvoll wäre!

    Alleine dies steht hier zur Diskussion!

    Greetings
    Johnny

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

    2 Mal editiert, zuletzt von JohnnyB (8. Januar 2010 um 22:10)

  • Da würde aber ein Beipackzettel mit Rechte ud Pflichten für SSW-Nutzer reichen. Es muss nicht zusätzlich eine wohl mögliche Prüfung abgelegt werden.

    Wer dann warum auch immer sich das nicht leisten kann, verliert auch noch das Recht sich zu verteidigen. Finde ich nicht richtig.

    Gruß Matthias

  • Zitat

    Original von Drangdüwel
    Da würde aber ein Beipackzettel mit Rechte ud Pflichten für SSW-Nutzer reichen. Es muss nicht zusätzlich eine wohl mögliche Prüfung abgelegt werden.

    Wer dann warum auch immer sich das nicht leisten kann, verliert auch noch das Recht sich zu verteidigen. Finde ich nicht richtig.

    Gruß Matthias

    Es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten sich zu verdeitigen!
    Zum Beispiel Kampfsport oder SV-Lehrgänge!

    Sind wir mal ehrlich, wer liest soch eingehend einen Rechtbelehrung auf einer Gebrauchsanweisung, gerade wenn er erst 18 ist?

    Mal ganz davon abgesehen, dass es äußerst schwierig ist das Thema Notwehr / Notstand auf wenigen Seiten zusammen zusammen zu fassen und das auch noch allgemeinverständlich!
    Ist schon im Sachkundelehrgang schwer genug rüberzubringen...

    Greetings
    Johnny

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
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  • Johnny,

    ich verteidige mich, sobald ich angegriffen werde. Da ist mir alles egal... mehr schreibe ich hier lieber nicht! Wenn mich jemand beleidigt, würde ich keine SSW nutzen...

  • Ich sehe das Problem aber auch dahin gehend, dass jeder Depp - egal mit welchen Absichten - sich Waffen kaufen darf. Die SSW, wie auch das Einhandmesser. Geführt werden darf nur die SSW mit KWS, Einhandmesser eben nur unter bestimmten Auflagen.

    Die Arschgeigen, weswegen man diese Einschränkungen überhaupt erst erlassen hat, können sich nach wie vor frei bedienen und einkaufen. Dem geneigten Bankräuber ist es doch ebenso egal, ob er ohne KWS damit zur Bank gehen darf; wie auch dem Messerstecher egal ist, ob es ein Führverbot für Einhandmesser gibt.

    Der Gelackmeierte ist der anständige Otto-Normalbürger, der unterm Strich weniger darf, als sich der böse Bube einfach rausnimmt.

    Mir wäre lieber, nur der anständige (waffenrechtlich zuverlässige) Bürger dürfte sich überhaupt noch Waffen kaufen. Und nicht wie es heutzutage umgekehrt läuft.

    Fördermitglied des VDB.

  • ich glaube es würde alles nichts daran ändern, wie später mit jemanden umgegangen wird, der sich verteidigt hat.

    Da sitzt für mich eher der Knackpunkt. Man kann gerne noch so viele Lehrgänge anbieten für den Umgang mit Verteidigungsmittel. Leider bringt das alles nichts solange hier das Recht auf Selbstverteidigung vom Gesetzgeber immer weiter eingeschränkt wird und das Opfer vor Gericht zum Täter gemacht wird.

    Dort müsse meiner Meinung nach erstmal angesetzt werden.


    Zitat

    Mir wäre lieber, nur der anständige (waffenrechtlich zuverlässige) Bürger dürfte sich überhaupt noch Waffen kaufen. Und nicht wie es heutzutage umgekehrt läuft.

    Klar wäre das wünschenswert. Nur wissen wir doch alle, dass sich die bösen Buben dann die Waffen auf anderem Wege besorgen. Das scheint ja alles kein Problem zu sein. Schau Dir z.B. an wie viele Leute an Silvester VS benutzen, obwohl es eigentlich unmöglich sein sollte diese legal zu kaufen. und so würde es mit den SSws auch sein.

    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von Drangdüwel (8. Januar 2010 um 22:17)

  • Zitat

    Original von Drangdüwel
    ich glaube es würde alles nichts daran ändern, wie später mit jemanden umgegangen wird, der sich verteidigt hat.

    Da sitzt für mich eher der Knackpunkt. Man kann gerne noch so viele Lehrgänge anbieten für den Umgang mit Verteidigungsmittel. Leider bringt das alles nichts solange hier das Recht auf Selbstverteidigung vom Gesetzgeber immer weiter eingeschränkt wird und das Opfer vor Gericht zum Täter gemacht wird.

    Dort müsse meiner Meinung nach erstmal angesetzt werden.

    Gruß Matthias

    Hier muss ich dir Recht geben.
    Der Täterschutz ist wirklich ein relatives Problem, wobei er dennoch seinen Sinn hat. Aber gut, man könnte ihn auch ohne Probleme zusammenstreichen und die Täter kämmen noch immer gut weg!

    Aber genau hier setzt es auch an, je besser der Bürger der sich mit der SSW verteidigt über Notwehr und Notstand weiss desto besser ist er auch davor geschüzt in diese Rechtsfalle zu tappen!

    5-atü

    Natürlich gebe ich dir in dem Punkt auch recht, allerdings ist es glaube ich schon ein bisschen hart wenn man SSW nur noch gegen Berechtigung bekommt.
    Dies wäre wieder ein harter Eingriff.

    Greetings
    Johnny

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

  • Zitat

    Original von Drangdüwel

    Klar wäre das wünschenswert. Nur wissen wir doch alle, dass sich die bösen Buben dann die Waffen auf anderem Wege besorgen. Das scheint ja alles kein Problem zu sein. Schau Dir z.B. an wie viele Leute an Silvester VS benutzen, obwohl es eigentlich unmöglich sein sollte diese legal zu kaufen. und so würde es mit den SSws auch sein.

    Mag sein. und vielleicht hat der böse Bube gegenüber eben nicht mehr die coole, voll aufgebrezelte SSW in der Hand, sondern nur eine schnöde Makarov. Auch darauf sollte man entsprechend vorbereitet sein und notfalls mal fünfe gerade sein lassen und eben nicht versuchen, mit 9mm PAK OC gegen 9mm x18 anzukommen.

    Dennoch ärgere ich mich darüber, als anständiger und integer Mensch in diesem Lande (war Zeitsoldat, mehrfach Wahlhelfer, habe eine reine Weste, keine Vorstrafen, Sachkundeprüfung hinter mir, etc.), dass ich unterm Strich weniger Rechte und Möglichkeiten habe, als eben der gemeine Strolchdieb.

    Und da erwarte ich eben, dass ich als mehrfach überprüfter und als waffenrechtlich zuverlässig geltender Bürger eben auch, dass ich Waffen besitzen und führen darf, die eben für Jedermann nicht (mehr) erlaubt sind - also auch Einhandmesser, feststehende über 12cm, etc.
    Und dass ich auch in Waffenverbotszonen oder beim Durchqueren von öffentlichen Veranstaltungen Waffen/ Defensivmittel dabei haben darf.

    Fördermitglied des VDB.

  • Ja, allerdings glaube ich auch nicht mehr daran dass irgendwann mal das Gesetz gelockert wird. Egal wie viele Auflagen es dann gibt oder wie viele Nachweise man erbringt das man zuverlässig ist.

    Der Verlierer wird hier immer der unbescholtene Bürger sein, der sich an alle Gesetze hält. Traurig aber so ist es.

    Gruß Matthias

  • 5-atü, mag ja sein, daß du ein mehrfach geprüfter Waffenbesitzer bist.
    Aber auch das Schiesssport Vereinsmitglied war mehrfach geprüft und besitzt dann einen aufgebohrten SSW Revolver und erschiesst damit seine Frau.

    Mit anderen Worten, aus dem einen kann man nicht automatisch das andere ableiten. Es ist höchstens ein Anzeichen.

    Andreas

  • Stimmt, der Mensch kann sich numal entscheiden was er sein will (ich finde den Vergleich einfach nur klasse) Schaf, Schäferhund oder Wolf und das zu jedem Zeitpunkt seines Lebesn.

    Von dem her sind unsere Zuverlässigkeitsprüfungen und bis dato lupen reine Westen nur indizien dafür, dass wir wirklich unser Leben lang gesetzestreu sein werden. Leider...

    Und sind wir doch ganz ehrlich, wer illegal an eine Waffe kommen will, der wird es immer irgendwie schaffen!

    Worüber wir wirklich nicht streiten brauchen ist, dass das heutige Waffengesetz doch sehr überzogen ist und nur noch durch das der Engländer getopt und wohl kaum irgendwann wieder gelockert werden wird.

    Back to Topic:

    5-atü hat es vollkommen richtig erkannt, es geht hier nicht um irgendwelche Gesetzesverschärfungen für den Staat.
    Vielmehr geht es bei dem angedachten Kurs darum den SSW Träger, der seine Waffe legal mit KWS führt ein bisschen vor sich selbst zu schützen und ihm klar zu machen, dass er sich zwar erfolgreich verteidigen kann aber nicht gegen jeden und wann er seine SSW einsetzen darf.

    Und bevor wieder eine mault, wer die SSW illegal führt und meint gegen eine scharfe Waffe damit anstinken zu müssen, dem ist eh nicht zu helfen!

    Greetings
    Johnny

    Wir wollen die Waffen auf dem Fechtboden niederlegen, aber weggeben wollen wir sie nicht. (Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck, (1815 - 1898))
    :opi: Rechtschreibfehler? Ach Quatsch! Das ist ein Suchspiel!!! Wer sie findet darf sie behalten!

  • Zitat

    Original von Amarti
    Aber auch das Schiesssport Vereinsmitglied war mehrfach geprüft und besitzt dann einen aufgebohrten SSW Revolver und erschiesst damit seine Frau.

    Was hat das jetzt hiermit zu tun?
    Ganz gleich ob der Fall real oder fiktiv ist - er wäre ein statistisch unbedeutender Fall. :new16:

    Ewig geltende Garantien kann einem keiner geben. Es kann natürlich nur eine Momentaufnahme stattfinden. Und auch wenn der Waffenbesitzer 50 Jahre lang brav und anständig war, ist dies keine Garantie dafür, dass er nicht doch seine Frau erschlägt, erschießt oder vergiftet. Aber wie oft kommt das vor? Und ist das an Waffenbesitz gebunden?
    Lediglich statistisch interessant, wenn Beziehungstaten verstärkt durch Schusswaffen zunehmen sollten. Ansonsten gilt auch hier: wer eine Bank überfallen, seinen Chef/ Ehepartner umbringen oder ganz einfach sich selber töten möchte, wird seine Tat nicht vom Stand des Waffengesetzes abhängig machen. Er wird es - wenn er dazu entschlossen ist -so oder so tun.

    Fördermitglied des VDB.