Umarex HK P30 wieder loswerden???

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.153 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Dezember 2009 um 15:27) ist von Marco Erichsen.

  • Hallo Schreckschuss-Freunde
    Ich habe mir einen nach meiner Meinung nach sehr umfangreichen vergleich von einer HK P30 und einer Röhm RG 96 angesehen...Dieser Bericht aud youtube hat meine Meinung zur HK P30 drastisch verändert. Es wurden so viele Mängel bei der P30 gefunden, dass mir schon fast schlecht wurde. Anfangs fand ich die HK P30 viel schöner, aber es bringt ja nichts wenn die Pistole nach 2-mal Silvester oder so kaputt geht bzw. Verschleißteile ausgewechselt werden müssen. Meine Frage ist nun, da ich eine P30 besitze : Kann man die vor dem gebrauch immer noch umtauschen, weil die Pistole einem doch nicht gefällt??? Ich möchte ja nur eine zuverlässige Schreckschuss haben die auch lange hält und die mir gefällt. Ich tendire wegen dem Bericht jetzt wirklich zur Röhm RG 96. Ich habe aber auch schon gehört,dass die CP1 auch sehr gut sein soll. Was würdet ihr mir empfehlen????? Ich weis nicht was ich machen soll??? :crazy3: ???
    MFG

  • Sowas sollte man sich vorher überlegen ;) Wenn du die wieder loswerden möchtest, ist eGun die beste Adresse. Da haste ganz gute Chancen jetzt, da die Waffe erst kurz auf dem Markt ist. Wenn du die noch nicht benutzt hast kannste die eigentlich auch wieder zurückgeben, je nachdem wo du die geholt hast. Hast ja ein paar Wochen Rückgaberecht normalerweise.

    RG96 oder CP1 sind beide überdurchschnittlich zuverlässig, wobei die CP1 noch ein Stück zuverlässiger sein soll. Kann dir aber aus eigener Erfahrung zur RG96 raten, hatte mit dem guten Teil bisher keine Probleme. Und wie ich finde sieht die doch besser aus als die CP1, aber das ist geschmackssache. Vorteil bei der CP1 ist das große Magazin, Nachteil allerdings, die hat keine manuelle Sicherung. RG96 hat manuelle Sicherung aber dafür "nur" 9-Schuss Magazin.

    Einmal editiert, zuletzt von cocacoke (20. Dezember 2009 um 11:51)

  • Genau aus dem Grund renne ich nicht direkt in den nächsten laden wen eine neue ssw auf dem Markt geworfen wird .Anfangs habe ich auch mit dem Gedanken gespielt mir eine zu kaufen jetzt mittlerweile bin ich richtig froh das ich gewartet habe.

    Gruss Twin

    SSW: Browing Mod.GPDA 9,Röhm RG 89N,Valor B.G.i , Colt Double Eagle Mod.Combat Comander , Röhm RG 96,Röhm RG 89. Röhm RG9 ..Reck Baby Automatic, S&W 1911, S&W Ciefs Specail.

  • Okay da war ich natürlich wieder ein ungeduldiger kleiner Bängel...
    Da Ich sie noch nicht benutzt habe, denke ich mal, dass ich sie weider beim Fachhändler loswerde. Aber welche Pistole würdet ihr mir empfehlen?? Ich habe jetzt ja bock auf die Röhm RG 96 :))

  • Er hat auch im Ladengeschäft 2 Wochen Rückgaberecht.
    Solange die Waffe noch nicht geschossen wurde und auch sonst keine Gebrauchsspuren zum Beispiel durch Trockenrepetieren oder ähnliches aufweist.

    Luftgewehre: Weihrauch HW35 :F: , Weihrauch HW50 :F: , Weihrauch HW100 :F: , Gamo Mod.68
    SSW´s: Browning GPDA 8, Reck Miami Mod.92 F, Röhm RG96 - Match, Röhm RG99, Vektor CP1, Walther P99

  • Ganz schnell in Egun damit jetzt so kurz vor Sylvetser kriegste die auf jedenfall noch zu einem guten Preis los. ;)

    Nach sylvester wirds da schon anders aussehen.

    Zu deinem Wunschzettel ich würde die RG 96 nehmen
    Die CP1 ist zwar qualitätsmäßig gleich nur die Optik ist nicht jedermans sache

  • Zitat

    Original von TomCat74
    oh ja, da bin ich mal gespannt was dann so drinnsteht!

    Na die üblichen wenig Gebrauchten NUR einmal Geschossenen in TOP Zustand überlebenden *lol*

  • Zitat

    Original von pandur
    Im Einzelhandel gibt es kein RückgabeRECHT.
    Kulanz heisst das Zauberwort.

    Wenn ich mich nicht irre steht im BGB nicht explizit nur für Internethandel. Das versuchen die Läden einem zwar immer weiß zu machen, aber gefunden hab ich es so nicht im Gesetz. Jetzt weiß ich nur den Paragraphen nicht mehr auswendig, wenn du ihn kennst kann ich nochmal nachschauen :)

    Neue Runde, neues Glück, der Feind im Visier,
    und der Sky kratzt sich am Kopf: "Warum sterb ich hier?"
    Dann hat der Chris wie immer nix gecheckt, und mit 29 Schuss den Teammate entdeckt.

  • Zitat

    Original von Wangfujing

    Wenn ich mich nicht irre steht im BGB nicht explizit nur für Internethandel. Das versuchen die Läden einem zwar immer weiß zu machen, aber gefunden hab ich es so nicht im Gesetz. Jetzt weiß ich nur den Paragraphen nicht mehr auswendig, wenn du ihn kennst kann ich nochmal nachschauen :)

    fernabsatzgesetz = mind. 14 rückgaberecht ohne grundangabe
    bei allen anderen einkäufe, also vorort, kein rückgaberecht. falls es ein händler macht, dann ist das kulanz.

  • Kannst du mir da bitte den genauen Paragraphen nennen?
    Das ist mir nähmlich neu.
    Bei mir in der Umgebung nimmt jeder Händler egal ob Wäffenhändler odersonstiger Händler die Ware innerhalb der 14 Tage zurück.
    Sofern sie nicht beschädigt ist...

    Luftgewehre: Weihrauch HW35 :F: , Weihrauch HW50 :F: , Weihrauch HW100 :F: , Gamo Mod.68
    SSW´s: Browning GPDA 8, Reck Miami Mod.92 F, Röhm RG96 - Match, Röhm RG99, Vektor CP1, Walther P99

  • Das ist nur Kulanz wenn sie es zurück nehmen.
    Müssen sie aber nicht, was bei einer I-Net bestellung anders ist .
    In nem Laden kannst du die Wahre ja begutachten und hast sie in der Hand, quasi ist es deine freiwillige Entscheidung genau das zu kaufen, was im I-Netshop schwer möglich ist die Wahre so genau zu untersuchen. Und dafür gibt es eben das Fernabsatzgesetz.

    MfG: PlayerMace

  • Rückgaberecht gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften.
    Also Geschäfte die man tätigt ohne die Ware vorher prüfen zu können.

    Bei allen anderen Geschäften, bei denen man die Ware prüfen kann zb. vorort im Geschäft, gibt es kein Rückgaberecht.
    Die meisten Händler tun dies aus Kulanz, sie sind nicht verpflichtet dazu.

    Mfg Schuppe

    Wer im Steinhaus sitzt, sollte nicht mit Gläsern werfen...

  • Es gibt im Einzelhandel keine Recht auf Rückgabe der Ware bei Nichtgefallen.
    Einzig auf Kulanzbasis kann sich der Händler darauf einlassen. Dieses sollte aber eigentlich schon vor dem eigentlichen Kauf abgeklärt worden sein.
    Auch dann muß es nicht zur Rückerstattung des Kaufpreises in Form von Bargeld kommen, sondern kann auch in Form eines Gutscheines (welcher nur wieder in diesem Geschäft oder Geschäftekette einzulösen ist) erfolgen.

    http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M37216.pdf

    Die 14-Tägige Rückgabeklausel gilt nur bei einem Onlinekauf und ist im Fernabgabegesetz geregelt.