Also da muss ich ja auch mal was zu sagen:
1. Bevor man mit dem Ding zur Polizei oder sonstwas fährt, sollte man sich schlau machen, wie man Sie zu transportieren hat und ob man es überhaupt darf. Wenn man eine Schreckschusswaffe lose ins Handschuhfach schmeisst hat man sich schonmal strafbar gemacht! Dann besser bei der Polizei anrufen und sie kostenlos abholen lassen.
2. Ihr wisst ja schon das es alte Schreckschußrevolver mit PTB gibt, die über keinerlei Laufsperren verfügen??? Ich würde mich also erstmal schlau machen ob der Revolver nicht vielleicht so hergestellt wurde.
Anbei mal ein Bild der Mündung meines Pefecta 700 Revolvers in Kaliber 22. Lang. Der Lauf ist komplett offen, hat allerdings nur einen Innendurchmesser von rund 2,5 mm. Die "Umbausicherheit" wird dadurch gewährleistet das die Trommelbohrungen total versetzt angeordnet wurden. Und wohl gemerkt, das Teil hat PTB 93 und ist frei ab 18 Jahren! Soweit ich weiß war das bei fast allen 22. Revolvern so, daß war glaube ich auch einer der Gründe warum Sie nicht mehr hergestellt werden dürfen. Obwohl eine neue Tromme nicht mal eben jeder herstellen kann.
Gruß Steve