Röhm RG 69 / Wie Stahltrommel erkennen?

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 13.490 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2010 um 11:36) ist von pmarinellis.

  • Ich habe ja nur geschrieben was ist wenn du mit deiner SSW zu uns kommst.

    Bei dir ist ja auch die PTB schei.. egal.

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Öhm, Christian,
    mag sein, daß ich da jetzt falsch liege ( dann bitte berichtigen ), aber nach meinem Wissensstand hat der Luger 90 mit der RG 69-PTB die Zinktrommel des RG 79 drin und der hier bemängelte RG 69 hat die Trommel eines RG 89 Combat Nickel drin ( ich habe das Foto mit meinem RG 89 Combat Nickel verglichen ) und die Trommeln des RG 79 und RG 89 sind etwas unterschiedlich - defacto wurde in dem RG 69 eine Zinktrommel eines Revolvers mit anderer PTB-Zulassung verbaut und das ist bestimmt nicht mit der Zulassung des Luger 90 als RG 69 mit Zinktrommel gedeckt.

    Der Hubertus ( mit .22 lang Wechseltrommel ) und der IWC Detective teilen sich übrigens die PTB-Zulassung mit dem entsprechenden RG 79.

    Deshalb bleibe ich bei meiner vorhin gemachten Aussage, auch,weil man sich bei solchen Sachen im Zweifel immer zur sicheren Seite hin entscheiden sollte.

    Abgesehen davon hat der Verkäufer einen 2. RG 69 Nickel erstanden und konnte vor dem Verkauf dieses manipulierten RG 69 ganz klar und deutlich feststellen, wie ein RG 69 ausgestattet ist - der hat ganz bewußt einen Doofen gesucht, auch, weil jeder mit Kenntnissen zum RG 69 auf den Fotos die Zinktrommel identifizieren kann.
    Daher kann man sicher sein, daß eine Betrugsabsicht dahintersteht.

  • Ah nun weis ich was du meinst!
    Das dies eine 89er Trommel ist habe ich übersehen.
    Manchmal bin ich etwas blind ;)

    Aber du hattest ja auch allgemein von einer Zinktrommel gesprochen.
    Mit der richtigen ist es aber eben möglich.

    EDIT: aber ich habe eben auch noch mal geschaut, Röhm verbaut auch beim erneuern einer Trommel z.B. vom RG99 die Trommel der RG89.
    Die RG99 hat aber auch die "alte" Zinktrommel wie der RG79.
    Also ganz sooo schlimm scheint es nicht zu sein wenn diese gewechselt werden.
    Demnach währe auch das mit der Trommel da wieder i.O..


    Zitat

    Der Hubertus ( mit .22 lang Wechseltrommel ) und der IWC Detective teilen sich übrigens die PTB-Zulassung mit dem entsprechenden RG 79.

    Das ist mir schon bekannt.

    Gruß Christian

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    3 Mal editiert, zuletzt von Christian (17. Dezember 2009 um 18:59)

  • Revolver .380: Röhm RG 79 und Luger 90 (die beiden "billigen" RG69)

    Kurz gesagt die RG69, 79, 99, Luger90, Hubertus und IWG Detektiv haben alle den gleichen Rahmen und die gleiche Mechanik mit den gleichen Teilen.
    Lediglich Lauf und oder Trommel wurden jeweils geändert.

    Der RG89 ist eine ganz eigene Reihe die dann mit den Zinkteilen in der Mechanik kam.
    Die heutigen N Waffen sind alle auf Basis der RG89 und nicht mehr auf der des RG69. Auch der RG69N !!!

    Gruß Christian

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian (17. Dezember 2009 um 19:16)

  • Hallo godwin,
    schreib den Verkäufer an, das an dem RG69 nachträglich eine andere Trommel eingebaut wurde!
    Da die Trommel ein wesentlicher Bestandteil einer Waffe ist und der RG69 nur mit Stahltrommel beschossen wurde, verliert er damit seine PTB ZULASSUNG!!!!!
    Wenn der Anbieter nicht bereit ist, den RG69 für das selbe Geld plus Porto zurücknimmt, drohst du ihm mit einer Anzeige!!
    Die örtliche Polizei wird sich ihm dann schon annehmen!

  • Wovon wir ja auch schon Seitenweise gesprochen haben.... :confused2:

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  • Du warst auch garnicht gemeint.
    Das ging an Kollege 040699.
    Teile von Waffen mit gleicher PtB sind beliebig tauschbar, von daher ist es keine Illegale Waffe.
    ( Ich weiß, das stand auch schon vorher im Thread ).


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Pupsnase,
    vielleicht solltest du mal den gesamten Thread und alle Aussagen lesen, dann hättest du dir deinen Kommentar sparen können!

    1. Der Käufer hat einen RG 69 gekauft - der nur mit Stahltrommel gefertigt wurde/wird - von daher konnte er eine Stahltrommel erwarten, da auch mit keiner Silbe auf die Zinktrommel hingewiesen wurde = Betrug / arglisdtige Täuschung.

    2. Der RG 69 hat aktuell die Trommel eines RG 89 Combat Nickel drin, einer Waffe mit anderer PTB und Zulassung = illegale Waffe.

    3. Dein Einwurf mit dem Luger 90 ist insofern richtig, wenn die Trommel eines Luger 90 aktuell drin wäre, was nicht der Fall ist - hätte der Käufer einen Revolver mit RG 69 Rahmen und RG 79 Zinktrommel gewollt, hätte er gewiß einen Luger 90, RG 79, IWC Detective oder Hubertus gekauft, aber ganz sicher nicht einen RG 69!

    Zusammengefasst haben wir hier eine aktuell illegale Waffe, da aus Teilen von 2 Waffen mit verschiedener Zulassung / aus verschiedenen Modellen zusammengesetzt wurde; und wir haben hier den Straftatbestand Arglistige Täuschung / Betrug vorliegen. Welche Straftat genau, bleibt dem Richter und Staatsanwalt überlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (17. Dezember 2009 um 22:35)

  • Ich habe den ganze Tread gelesen.
    [list=1][*]Ob es Betrug oder arglistige Täuschung ist können wir hier nicht sagen. Aber das der Revolver nicht Orginal ist stimmt schon, aber das habe ich auch nicht behauptet.
    [*]Du glaubst das es nicht die Trommel eines Luger 90 ist ( so deine eingene Aussage ). Der letzendliche Beweis fehlt aber noch.
    [*]siehe Punkt 2. .
    [/list=1] Zusammen gefasst habe ich nur gesagt das unter der PtB 458 ebenfalls der Luger 90 mit Zinktrommel zugelassen ist. Das vorhanden sein einer Zinktrommel bedeutet also nicht automatisch das sie Illegal ist. Eventuell solltest Du in meinen Beitrag nichts reindeuten was dort nicht steht. Aber ich kann es für dich gerne noch mal zusammenfassen : [list=1][*]unter der Ptb Nr. 458 sind sowohl der Rg 69 ( mit stahltrommel ) wie auch der Luger 90 ( mit Zinktrommel ) zugelassen
    [*]Da beide die gleiche PtB haben können die Teile untereinander getauscht werden ohne das das Endprodukt illegal ist.
    [/list=1]
    So, noch irgend was zum Meckern ?
    Nö ?
    Schönen Tag noch.

    Joachim

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    2 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (18. Dezember 2009 um 08:47)

  • Hi,

    die Zweifel von Vogelspinne sind aber durchaus berechtigt.
    Denn die Trommel vom RG89 ist nun mal eine andere Zinktrommel wie die vom Luger 90!

    Wobei siehe mein EDIT oben.


    Also die Sache ist denke ich nicht einwandfrei klärbar was die Trommel an geht und ob sie nun drin sein darf oder nicht.

    Gruß Christian

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  • Also sowie ich das sehe, habt ihr beide recht.
    Wenn es wirklich eine Luger Trommel sein sollte, wäre es Theoretisch OK, da selbe PTB.

    Ist die Trommel jedoch von einen anderem Modell ( RG 99, RG 89, RG 79), mit einer andere PTB, wäre es Illegal.

    Allerdings ist es wohl Mode geworden, bei einem RG 99 ( PTB 452)die Stahl Trommel des RG 69 ( PTB 458) Einzubauen und Gewinnbringend zu verkaufen.

    Da es nicht grade viele Modelle des Luger 90 in Vernickelt gab, ist die Wahrscheinlichkeit das es eine Trommel aus einem RG 99 oder Ähnlichen war, doch recht groß :(

    Irgendwo müssen die Zinktrommel des RG 99 ja landen, wenn die Stahltrommel des RG 69 für andere zwecke Missbraucht würd.

    Alles in allem, wäre ich über so einen Erwerb nicht Erfreut, da nunmal der RG 69 nur mit Stahltrommel Ausgeliefert wurde und wenn ich diese mir bei egun oder Neu Kaufen sollte, erwarte ich einfach, das er mit einer Stahltrommel versehen ist.

    MFG

    Cannyblue

  • Also wenn es ein RG99 war geht das auch! zumindest bei der RG69 die RG99 ist dann nicht mehr legal.
    Denn die Trommeln der RG99, 79 und Luger 90 sind gleich.

    Nur der Rg89 und die auf ihm beruhenden N Modelle haben eine andere Zinktrommel wie die anderen. Ich nehme an das die Trommel von einem 99N stammt dem man nun eine Stahltrommel verpasst hat.


    Aber alles hin und her ist eh sinnlos, der käufer wurde beschissen und kann nun rücknahme verlangen.

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  • Ob nun legal oder illegal...der Käufer hat sich doch das Teil geholt im Glauben das in dem RG69 eine hochwertige Stahltrommel drin is (mit der dieses Modell ja auch Standardmäßig versehen ist) und der Verkäufer hat verschwiegen das der Revolver mit einer Zinktrommel bestückt ist um den Käufer in seinem Glauben zu lassen (um damit den Verkaufspreis zu steigern). Sowas finde ich assig! Wenn da irgendwo nen Schräubchen von ner Griffschale nicht original wäre ist das vllt noch ok (also ich selber würds als Verkäufer angeben) - aber gleich die Trommel...

  • Klar würde mich das auch ärgern und würde auch versuchen den Revolver zurück zu geben.
    Mir ging es aber in meinen Beiträgen nur um die Rechtliche Seite.

    Was ich bei dem ganzen Wirbel überhaupt nicht verstehen kann ist folgendes :
    Es wird immer gehuelt und geschimpft das Frensehsender, Politiker und die Polizei tatsachen verdreht, Gerüchte in Umlauf setzten und Lügen.
    Auf der anderen Seite wird hier dann bei solchen Tread´s gemutmaßt und vermutungen als Wahrheit verkauft die so garnicht nachgewiesen sind.
    Für mich sind beide Verhaltensweisen Identisch.
    Wenn wir selbst also keine Opfer von falschen Beschuldigungen sein wollen dürfen wir aber niemanden anderen, ohne eindeutige Beweise, Beschuldigen.


    Joachim

    Disclaimer :
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    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Naja.. folgende Fakten haben wir doch:

    RG69 ist werkseitig mit einer Stahltrommel ausgestattet, dieser hier hat eine Zinktrommel.
    Der Verkäufer hat sich doch schonmal einen RG69 mit Stahltrommel gekauft und weiß/ sollte wissen wie eine Stahltrommel aussieht.

    Das wissen wir alles, was jetzt nun der Verkäufer bewusst/ unbewusst daraus gemacht hat wissen wir nicht genau, liegt aber meiner Meinung nach auf der Hand. Er sollte jetzt (da der Schwindel aufgeflogen ist) zumindest so fair sein und das Teil zurücknehmen und den Kaufpreis rückerstatten.

  • Ich weiß, wie eine RG 89 Trommel und eine RG 79 / 99 / Luger 90 Trommel aussieht und in dem RG 69 ist eindeutig eine RG 89 Trommel drin.

    Im Übrigens kann es auf keinen Fall eine Luger 90 Trommel sein, da die verbaute im RG 69 vernickelt ist und der Luger 90 nur brüniert verkauft wurde.

    Ich finde es immer wieder befremdlich, wie einige Leute hier im Forum offensichtlichen Betrügern, Abzockern und Käufer-Verarschern schützend die Hand drüber halten und dem Betrogenen erklären, daß das alles nicht so schlimm ist, daß man damit leben kann und muß, etc. pp....Bei so viel Verständnis für Kriminelle fühlen die sich so richtig wohl und bestätigt in ihrem Handeln! :bash: