Röhm RG 69 / Wie Stahltrommel erkennen?

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 13.420 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2010 um 11:36) ist von pmarinellis.

  • Also eigenlich ist die Sache ja einfach.

    Dieser Revolver enspricht nicht dem Angebotenen!
    Denn es wurde ein RG69 verkauft. Den hast du aber nicht bekommen, denn zu einer RG69 gehöhrt nun mal eine Stahltrommel.
    Das dort keine drin ist hätte im verkaufstext stehen müssen.

    Da dies nicht der Fall ist darfst du dein Geld zurück verlangen und die Ware zurück geben. Egal ob Privatkauf oder nicht.

    Gruß Christian

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  • Christian: Stimmt, das ist eindeutig eine Stahltrommel, erkenne den Unterschied jetzt auch. Eigentlich leicht, wenn man weiß wie eine Stahltrommel aussieht.

    Email an ihm ist jedenfalls raus. Hab ihn mal freundlich darauf hingewiesen und ein Tausch der Trommeln gefordert. Mal sehen wie er reagiert.
    Adresse hab ich auch, die sollte stimmen, hat das "id" neben den Namen.

  • Hatte auch auf den Revolver geboten. Bin jetzt froh, dass ich überboten wurde.
    Wäre die Waffe nicht in diesem Zustand deutlich mehr als 100€ wert?

  • Unterrichte uns mal, wenn er geantwortet hat. Evtl. wird er sich auf seine Unwissenheit berufen, und dann streite dich mal herum! :new16: Weiß wer genaueres über die Rechtslage?

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Ich denke es ist schwierig dem Verkäufer hier einen Betrug nachzuweisen. gerade wenn er sie woanders gebraucht gekauft hat wirds da schlecht aussehen!

    Einmal editiert, zuletzt von Creep0815 (17. Dezember 2009 um 12:14)

  • Es ist egal, ob der Verkäufer Ahnung davon hat oder nicht! Er haftet für die von ihm angebotene Ware, wenn diese nicht der Beschreibung entspricht, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Abgesehen davon ist der Revolver rechtlich wenigstens eine Grauzone, da der RG 69 nicht mit Zinktrommel zugelassen ist, auch wenn es andere mit gleichen Rahmen und Zinktrommel gibt - aber diese heißen dann auch nicht RG 69!

    Rückabwicklung verlangen, kurze Frist setzen, ansonsten Strafanzeige wegen Betrug und Verkauf von illegaler Schreckschußwaffe, da waffenrechtlich relevantes Teil ( Trommel ) gegen Trommel eines anderen Modells ausgetauscht = illegale Manipulation.

  • Zitat

    Original von Basti84

    Habs mir auch gerade angesehen, sind aber glaube ich tatsächlich 2 unterschiedliche Revolver, da die Maserung der Griffe verschieden ist, soweit man es auf den Bildern erkennen kann...

    Sind sicher 2 verschiedene Revolver. Der erste wurde 1992 und der um den es hier geht 1994 beschossen.

  • Da kann ich der Spinne nur zustimmen. Der RG 69 hat eine Stahltrommel, der hier abgebildete ganz klar eine aus Guß.

    Auch die Sache mit der Zulassung ist richtig und sollte UNBEDINGT in der Email an den Verkäufer erwähnt werden. Die PTB hat der RG 69 nämlich nur mit der Stahltrommel, und da dieses keine originale ist, befindet sich die Waffe rechtlich in einer sehr dunkelgrauen Zone. :(

    Ich fürchte, der (oder einer der) Vorbesitzer hat jetzt einen RG 99 oder RG 89 mit Stahltrommel... :evil:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Und meiner Meinung hat der Verkäufer von der Zinktrommel gewusst. Würde ich einen RG69 verkaufen würde ich die Stahltrommel im Auktionstext explizit hervorheben, damit die Leute richtig heiß drauf werden... ist aber nur eine Vermutung. Ist aber wieder die typische Abzocke in der Vor-Silvesterzeit. Könnt ich kotzen bei sowas.

  • Zitat

    Abgesehen davon ist der Revolver rechtlich wenigstens eine Grauzone, da der RG 69 nicht mit Zinktrommel zugelassen ist, auch wenn es andere mit gleichen Rahmen und Zinktrommel gibt - aber diese heißen dann auch nicht RG 69!

    Das denke ich nicht, denn die PTB dieser Waffe wird ja genau so von der Luger 90 genutzt. Alle anderen haben eine andere PTB.
    In der Zulassungsliste ist der RG69 auch nicht extra geführt sondern mit dem Luger zusammen.

    Die anderen haben ja alle eine eigene PTB aber bei den beiden ist es die gleiche Zulassung. Ob da nun Luger 90 oder RG69 drauf steht.

    458 - § 8 - Röhm GmbH - RG 69, Luger 90 - 9 mm R Knall - Schreckschussrevolver

    Da das ganze ja eine Bauartzulassung ist sollte es egal sein wsas auf der Waffe steht denn sie sind ja beide mit beiden Trommeln zugelassen.

    Aber genau weis man das wohl nur wenn man genau wüsste wie es in der Zulassung geschrieben steht.

    Gruß Christian

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  • Also Luger mit Stahltrommel umrüsten lassen haben hier im Forum schon viele gemacht.
    Damals als die letzten neuen Luger für 59Euro verramscht wurden hat sogar hier im Forum mal wer darauf hingewiesen das dies möglich ist.


    Beim 89N und 69N ist das in der Theorie auch wieder so.
    Aber Röhm hat sich wohl endschieden diesen Wechsel nicht durchzuführen.
    Eben weil es nich 100% klar ist.

    Es gibt eben die Meinung wie sie Vogelspinne hat und die die z.B. ich dazu habe.
    Letztlich kann man das aber wohl nur bei der PTB klären. Nur die werden uns das sicher nicht sagen wollen.

    Gruß Christian

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  • Was bringt eigentlich die Stahltrommel (außer, dass man weiß, das es eine ist)?
    An der Trommel treten ja nicht so hohe Drücke auf undRöhm SSW sollten ja so stabil sein, dass diese nicht kaputt geht. (Klar, bei Umarex sieht das sicher anders aus). Bei echten Waffen kann man ja den Vorteil verstehen aber beiSSW würde ich lieber Wert auf nen Stahlhahn und nen Stahlstoßboden legen!

  • Stahl ist edler....wertet auf....

    Druckguß und Röhm-Qualität = da hält ein 89er ein lebenlang.

    Somit reicht Druckguß bei guter Qualität vollkommen aus.

    Aber Stahl ist einfach DAS Material beim Waffen.

  • Ich Danke euch soweit! Hilft mir sehr. Muss grad mir passieren - unnötiger Streß vor Weihnachten. Sehe es auch so wie Vogelspinne. Ich warte auf seine Email und Stellungnahme. Gibt er es zu und tauscht er die Trommel, bin ich schon damit zufrieden. Kann er das nicht, ist eine Gutschrift auch in Ordnung.

    Inwiefern PTB für Österreich relevant ist, kann ich gar nicht sagen. Vielleicht gibts hier einen Profi.

    Noch etwas - wie sieht es eigentlich mit der Ausfuhr von SSW von Deutschland nach Österreich und umgekehrt aus? Gibt es bei euch dafür Papiere?

    Bei uns ist das kein Problem. Altersnachweiß und der Verkäufer darf mir SSW aus Deutschland schicken. Aber ob er drübern in .de etwas melden muss - weiß ich nicht.

  • Wenn die SSW eine PTB Nummer hat und du sie endweder verschlossen und von der Mun getrennt transportierst oder du einen deutschen KWS hast und sie führst gibt es da denke ich mal keine Probleme.

    Es sei denn du triffst auf einen Polizisten der meint das du auch nicht ohne KWS Transportieren darfst dann ist die Knarre bis zur klärung des Sachverhalts erstmal weg.


    Schicken kannst du so viel du willst wenn eine PTB drauf ist.


    Zitat

    Inwiefern PTB für Österreich relevant ist, kann ich gar nicht sagen. Vielleicht gibts hier einen Profi.

    In Ösiland ist die PTB sch... egal. Weil da gibt es diese Bestimmung nicht.
    Das ist was rein deutsches.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Christian (17. Dezember 2009 um 15:08)