Wobei sich ohnehin stets fragt, ob jemand das überhaupt als "Schuss" identifiziert.
Wenn man mit einem Hammer auf eine Holzplatte schlägt ist die Lautstärke etwa gleich (abhängig von Größe und Beschaffenheit der Platte natürlich).
Ich hatte damals mal einige Probeschüsse in der Wohnung gemacht, alle Fenster und Türen geschlossen. Als ich anschließend aus dem Fenster schaute, hat sich auch niemand umgeschaut (weil wohl keiner was gehört hat).
Meine Nachbarn haben auch nicht gefragt, was da geknallt hat - ich wollte mich für's "Hämmern" kurz darauf entschuldigen, stieß jedoch nur auf Unverständnis "Was für ein Hämmern?!".
Und das Ganze mit einer 9mm P.A.K.
Da dachte ich mir dann auch: "Toll, hier kann man erschossen werden und keiner kriegt was mit "
Hier zünden Kinder übrigens gerne zuweilen noch Silvesterknaller an - allerdings draußen und bevorzugt abends/nachts. Letzte Woche waren das ca. 5 Stk - und da kam auch kein SEK
Ich hatte die Frage hier allerdings anders gelesen - nämlich wie derjenige Pyros verschießen kann:
ZitatOriginal von Ka-Wumm
A: Aus dem Dachflächenfensters meiner Mietswohnung in einem Wohngebiet einer Großstadt.
B: Aus dem Fenster eines (von mir) gemieteten Büros auf dem Gelände eines privatem Gewerbezentrums in einem Gewerbegebiet.
c: Ich fahr vor die Tore der Stadt und schieß auf einem Acker ein paar Effekte in die Luft.
Und dazu lässt sich nur sagen, dass die Pyros (sowie die SSW selbst) nur auf befriedetem Besitztum abgeschossen werden dürfen, also auf deinem, bzw. von dir gemieteten Grund oder mit der Erlaubnis des Besitzers und dann auch nur so, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
Damit scheidet ein "Aus dem Fenster schießen" eigentlich generell aus, sofern dir das dahinter liegende Gelände nicht gehört (bzw. s.o.).
So kannst du entweder jemanden mit entsprechendem Grundstück fragen oder dich mit einem Bauern absprechen, dass du auf seinem Feld schießen darfst. Und das dann vorzugsweise nachts, da die Effekte mitunter nicht sonderlich hell sind. Schießen darf man aber im Grunde generell unter Beachtung der oben stehenden Voraussetzungen und unter Beachtung der Lärmschutzzeiten. Das ist hier anders geregelt, als bei Silvesterfeuerwerk.
Also wenn überhaupt Variante C mit Einwilligung des Grundstückbesitzers.