Kann man beim Schreckschussfeuerwerken verhaftet werden?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.503 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Februar 2010 um 11:06) ist von 5-atü.

  • Wobei sich ohnehin stets fragt, ob jemand das überhaupt als "Schuss" identifiziert.

    Wenn man mit einem Hammer auf eine Holzplatte schlägt ist die Lautstärke etwa gleich (abhängig von Größe und Beschaffenheit der Platte natürlich).

    Ich hatte damals mal einige Probeschüsse in der Wohnung gemacht, alle Fenster und Türen geschlossen. Als ich anschließend aus dem Fenster schaute, hat sich auch niemand umgeschaut (weil wohl keiner was gehört hat).

    Meine Nachbarn haben auch nicht gefragt, was da geknallt hat - ich wollte mich für's "Hämmern" kurz darauf entschuldigen, stieß jedoch nur auf Unverständnis "Was für ein Hämmern?!".

    Und das Ganze mit einer 9mm P.A.K.

    Da dachte ich mir dann auch: "Toll, hier kann man erschossen werden und keiner kriegt was mit :new16:"

    Hier zünden Kinder übrigens gerne zuweilen noch Silvesterknaller an - allerdings draußen und bevorzugt abends/nachts. Letzte Woche waren das ca. 5 Stk - und da kam auch kein SEK ;)

    Ich hatte die Frage hier allerdings anders gelesen - nämlich wie derjenige Pyros verschießen kann:

    Zitat

    Original von Ka-Wumm
    A: Aus dem Dachflächenfensters meiner Mietswohnung in einem Wohngebiet einer Großstadt.
    B: Aus dem Fenster eines (von mir) gemieteten Büros auf dem Gelände eines privatem Gewerbezentrums in einem Gewerbegebiet.
    c: Ich fahr vor die Tore der Stadt und schieß auf einem Acker ein paar Effekte in die Luft.

    Und dazu lässt sich nur sagen, dass die Pyros (sowie die SSW selbst) nur auf befriedetem Besitztum abgeschossen werden dürfen, also auf deinem, bzw. von dir gemieteten Grund oder mit der Erlaubnis des Besitzers und dann auch nur so, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

    Damit scheidet ein "Aus dem Fenster schießen" eigentlich generell aus, sofern dir das dahinter liegende Gelände nicht gehört (bzw. s.o.).

    So kannst du entweder jemanden mit entsprechendem Grundstück fragen oder dich mit einem Bauern absprechen, dass du auf seinem Feld schießen darfst. Und das dann vorzugsweise nachts, da die Effekte mitunter nicht sonderlich hell sind. Schießen darf man aber im Grunde generell unter Beachtung der oben stehenden Voraussetzungen und unter Beachtung der Lärmschutzzeiten. Das ist hier anders geregelt, als bei Silvesterfeuerwerk.

    Also wenn überhaupt Variante C mit Einwilligung des Grundstückbesitzers.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (14. Februar 2010 um 01:52)

  • Na ich denke doch, daß die Polizisten überall gleich intelligent sind. *lol*
    Ob Österreich oder Deutschland, da gibt es wohl wenig Unterschiede.

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

  • Nachdem das Ursprungsthema ausreichend beantwortet wurde und der Themenstarter nicht mehr unter uns weilt (zumindest nicht unter dem Account), sollten wir nicht noch weiter unsere Zeit und Muße in diesem Thread verschwenden.


    HELAU! und schönes Wochenende!

    Fördermitglied des VDB.