LG's vor 1970 und Reparatur bei büchsenmacher :-(

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.402 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. November 2009 um 11:53) ist von nomaam.

  • Zitat

    Original von Kai
    die feder muss als originalteil von diana für dieses modell eingebaut werden, also etwa aus der gleichen zeit stammen wie das gewehr und auf jeden fall vor 1972 produziert worden sein. wenn eine schwächere feder eingebaut wird, muss das gewehr theoretisch nachgestempelt werden.

    kai
    ach komm das ist doch gar nicht logisch...die lagern doch keine feder von oder vor 1972..

    ich habe heute nochmal im werk angerufen(die sind schon genervt denke ich :nuts:)

    zitat: hören sie mal, wir haben 2 verschiedene federausführungen und ihres bekommt den stärkeren rein..fertig ich: aber damals 13 joule blabla er: nein dies ist die aktuell zugelasse feder für ihre LG mit ca 16,4 joule andere feder gibts gar nicht und was er noch sagte : es gibt vor LG's ohne F und vor 1970 keine Joule beschränkung.....aufwiederhören

    so..ich kann da nur heraushören, dass wenn in 20 jahren ich ne neue feder brauche und die bis dahin nur feder haben sollten, die 30 joule bringen(ist ja nur ein beispiel) darf man die auch einbauen)

    das gesetzt schreibt ja sonst nichts weiter..... :direx:

  • danke, genau da steht es beschrieben (post von u.e.).

    ob die jetzt federn lagern oder nicht ist doch vollkommen egal. die sache ist eindeutig und ja, diana bewegt sich da auf sehr dünnen eis, wenn sie eine starke feder verbauen.

    logik ist vorsichtig formuliert nicht gerade die stärke der aktuellen gesetzgebung.

    wenn die feder in deinem lg bricht gibt es zwei möglichkeiten.

    1. :F: Feder einbauen, dann muss das gewehr auch mit :F: gestempelt werden ( :F: bedeutet energie unter 7,5 joule).

    2. starke feder einbauen, dann ist dein gewehr wbk pflichtig.

    daraus ist der schluss zu ziehen, dass wenn die feder kaputt geht du dein gewehr entsorgen kannst. alles andere lohnt sich nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kai (4. November 2009 um 11:42)

  • Ach, das kann doch nicht sein...

    Wenn ich als Laie das Gewehr zur Reparatur ins Werk, also zum ursprünglichen Hersteller schicke, kann und darf ich mich auch bei unserer bekloppten Gesetzgebung darauf verlassen, dass dort nicht verbotenes fabriziert wird. Dafür bekomme ich einen Nachweis in Form einer Rechnung und mehr kann man von mir auch nicht verlangen.

    babbi, schick das Gewehr ein, bewahre die Rechnung auf und gut ist. Mehr kannst du als gesetzestreuer Bürger und Laie nach bestem Wissen und Gewissen überhaupt nicht leisten.

    Das wäre ja noch schöner, wenn wir als unwissende jetzt die Handlungen des Herstellers überprüfen müssten und hätte schon einen gewaltigen Touch von Paranoia.