Vorstrafen ->WBK möglich???

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 8.084 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. August 2009 um 20:51) ist von Floppyk.

  • Zitat

    Original von GEB
    Ja einfach mal Geld aus geben, kann nur gut sein, schlecht isses ganz ganz sicher nicht.

    Ja , Ja, einfach mal mehr machen als der Gesetzgeber sowieso vorschreibt! Einfach mal dem Sachbearbeiter im Rahmen der vorrauseilenden Gehorsames zeigen, dass er in Zukunft die stärksten Schraubzwingen nach seinem Ermessens-Spielraum anlegen soll! Buhlen Wir als legale Waffenbesitzer schon um die Gnade und das Wohlgefallen der Sachbearbeiter, anstatt "nur" im ersten Schritt das gesetzlich Vorgeschriebene zu erfüllen. :evil:

    Als legaler Waffenbesitzer muss und werde ich mich nicht kleinmachen und nicht demütig um mein Recht bitten!

    Also Kopf aus dem Sand ziehen und aufrecht nach oben halten!!

    Und das Entscheidende hat FloppyK bereits geschrieben:

    Zitat

    Original von Floppyk

    ..... Somit dürfte die Zuverlässigkeit nicht in Frage stehen.

    Aber die persönliche Eignung.könnte wegen dem Alkohol angezweifelt werden. Das ist Ermessenssache des SB und möglicherweise ordnet er eine MPU an.

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Und das Entscheidende hat FloppyK bereits geschrieben:


    Danke für Bestätigung.

    Zitat

    Original von ALFHA1802


    Meines Wissens ist der SB in seiner Beurteilung in dieser Sache recht frei. Aber auch wenn seine Anordnung zweifelhaft ist, schiebt sich der "schwarze Peter" wieder zum Antragsteller und der muss nötigenfalls klagen.
    Während die Reglen zur Zuverlässig an sich klar beschrieben sind, könnte der SB mit seinen Maßstäben an der persönlichen Eignung zweifeln. Im Prinzip würde eine Anzeige wegen eines zur falschen Urzeit gezündeter Silverböller als Grund ausreichen. Dazu bedarf es noch nicht mal einer Verurteilung. Das schlechte Vorzeichen reicht dann aus.
    Ich erinnere: ...wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen... Das drückt an sich schon alles aus.