was ist mit dem KWS bei Umzug / Ummeldung?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.295 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2009 um 01:46) ist von Leuchtturm.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    Was glaubt ihr wohl,was darauf alles gespeichert ist......... :new16:


    Sind wir wieder paranoid?

  • Zitat

    Original von mistermister


    Sind wir wieder paranoid?

    Sind wir vieleicht zu leichtgläubig ,und der Staat hält sich an den Datenschutz ???
    Hallo....aufwachen !

    Gruß,Leuchtturm :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • ZUSAMMENFASSUNG:

    Telefonate mit diversen Polizeistationen ( in meinem jetzigen Wohnort und im nächsten)
    ergaben:

    ...unterschiedliche und wiedersprüchliche Aussagen -

    1) KWS muss umgemeldet werden,da sonst ungültig...
    1.1) ...bei einer x-beliebeigen P.Station / bzw der Hauptwache...
    1.2) ...beim Einwohnermeldeamt...
    1.3) ...bei der dann zuständigen Kreispolizeibehörde...

    2) KWS muss nicht,kann aber umgemeldet werden...da Perso eh umgemeldet wird...

    3) KWS ist ausnahmslos in ganz D gültig,unabhängig vom Wohnort...

    Interessant ist es auch,was mir ein Polizeibeamter erklären wollte:
    ...ich sollte daran denken,bei meinem Umzug doch Waffe(n) und Munition
    getrennt von einander in separaten ,verschlossenen Behältern zu transportieren,da ich mich sonst strafbar machen würde...(?)


    Der Versuch es über die entsprechenden Kreispolizeibehörden zu klären ergab:

    1) Der KWS muss mit einer Karenzzeit von 14 Tagen umgemeldet werden,beim Polizeihauptrevier oder der neuen KP Behörde...
    Man konnte nicht ausschliessen,das er im neuen Kreis auch neu beantragt und bezahlt werden müsse...(Aussage jetzige,zuständige )

    2) Der KWS kann,muss aber nicht umgemeldet werden...(bald zuständige)
    ...Erläuterung im etwa Wortlaut:

    1) ständiges Ummelden swei quatsch,da auf dem Schein nicht genug Platz ist...
    2) er eh nur mit gültigem,also umgemeldetem Perso gültig ist...
    3) und es ja eh nur um einen KWS ginge und nicht um eine wirklich gefährliche Waffe im Sinne von Schusswaffen...und da müsse man auch mal die Kirche im Dorf lassen...
    Ausserdem speile die Adresse auf dem KWS keine Rolle,da nach der Ummeldung in der neuen Stadt eh alle Akten und dementsprechenden Einträge an die Ämter der neuen Stadt gingen...
    Man würde sich freuen,das die Stadt bald wieder einen Bürger mehr zu verzeichnen hätte und ich sollte doch ,wenn ich Wert auf eine Ummeldung legen würde,einfach mal mit der Pappe auf einen Kaffee vorbei kommen...ummeldung währe für lau!

    FAZIT:

    Ein besonders schönes Beispiel dafür wie Exikutive und dafür zuständige Sachbearbeiter der Behörden sich doch auszukennen scheinen...und auch mit unterschiedlichen Gewichtungen an das Thema KWS herangehen...

    Ich habe eine Seite im WWW gefunden,in der sich die Polizei meiner baldigen Heimatstadt dem Bürger mit allerhand interessantem von A-Z vorstellt.
    Die Seite ist übersichtlich und gut strukturiert...ich habe auf Anhieb den für Waffenbesitzer wichtigen Teil gefunden... in dem auch direkt ein (extra) zuständiger Ansprechpartner mit Telefonnummer zum Thema KWS vorgestellt wurde.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    Yoda

    Was glaubt ihr wohl,was darauf alles gespeichert ist......... :new16:

    Gruß,Leuchtturm

    Mit "Chipkartenmodell" meinte ich den EU-Führerschein im Chipkartenformat. Es befindet sich aber kein Speicherchip, Magnetstreifen ö.ä. darauf.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Sorry Yoda,
    aber ich habe noch die Rosa Pappe und noch keinen von den neuen in der Hand gehabt :huldige:

    Trotzdem werde ich langsam Paranoid :crazy3:

    Gruß,Leuchtturm :confused2:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.