Doppelseitiger Schliff - allgemein verboten?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 4.940 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Mai 2009 um 19:44) ist von Der Entenmann.

  • Diese drei Gegenstände werden in Hamburg desöfteren verboten, weil sie "Schutzwaffe wegen ihrer mindernden Wirkung bei Reizstoffeinsatz seitens der Polizei" (oder so ähnlich) sein sollen.

    Unters Vermummungsverbot fallen sie auch, aber darunter fällt im weitesten Sinne alles. Nacktdemo, olé!

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)