Diese drei Gegenstände werden in Hamburg desöfteren verboten, weil sie "Schutzwaffe wegen ihrer mindernden Wirkung bei Reizstoffeinsatz seitens der Polizei" (oder so ähnlich) sein sollen.
Unters Vermummungsverbot fallen sie auch, aber darunter fällt im weitesten Sinne alles. Nacktdemo, olé!