AIPSC-Verein in der Nähe?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.112 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2009 um 23:29) ist von FlasherHK.

  • Hallo zusammen!

    Ich bin begeisterter Schütze und schieße seit etwa 5 Jahren in einem LG-Verein, aber seit ein paar Monaten fasziniert mich eines noch mehr wie das statsiche Schießen: IPSC

    Da Großkaliber für mich als Schüler momentan leider viel zu teuer ist ( ca 30€ pro schießen), würde ich gerne mit dem AIPSC beginnen.

    Ich suche also einen Verein, in dem ich mich mit anderen Mitgliedern messen kann und mir eine ordentliche Schießanlage zur Verfügung steht.

    Kennt jemand einen AIPSC-Verein in der Nähe von Dillingen an der Donau, genauer gesagt Wertingen (PLZ 86637)?

    Vielen Dank schonmal im Voraus

    Mfg Flasher

  • Öhm, das einzigste was AIPSC - technisch in Bayern läuft ist in Nassig. Sorry...aber der flächendeckende Aufbau ist etwas schwierig.

    Aber wie sieht es denn in deinem Verein da aus, willst du da nicht was aufziehen wenn sich mehrere finden ?

  • Lust hätte ich schon sowas in unserem Verein einzuführen, aber es fehlen die räumlichen Gegebenheiten, und ich bin mir auch nicht sicher ob genügend Interessenten vorhanden wären.

  • Zitat

    Original von FlasherHK
    Lust hätte ich schon sowas in unserem Verein einzuführen, aber es fehlen die räumlichen Gegebenheiten, und ich bin mir auch nicht sicher ob genügend Interessenten vorhanden wären.


    Rumfragen kost nix, auch im eigenen (nichtschützen) Bekanntenkreis :)

  • Stimmt auch wieder: fragen kostet nichts.

    Ich werde mich mal etwas rumhören, vlt kann ich ja etwas auf die Beine stellen.

    Thx für deine schnelle Antwort

    Mfg

  • Was hällst du von KK IPSC.
    Wäre ein Mittelweg zwischen AIPSC und normalem IPSC.
    50 Schuss KK 2,5 €

    Muss man nur noch einen Verein finden der IPSC schießt und eine KK IPSC fähige Kanone als Leihwaffe hat.

    Pro Legal / BDS

  • KK wäre auch nicht schlecht, einen Verein habe ich schon, aber die haben nur ne 9para leihwaffe, vlt kann ich Schütenmitglieder fragen ob die evtl eine zur Verfügung hätten.

    Wäre es möglich eine KK-Kurzwaffe über meinen Großvater (Jäger) zu beziehen und diese dann im Vereinstresor zu lagern, selber habe ich ja noch keine gelbe WBK?

    Einmal editiert, zuletzt von FlasherHK (24. März 2009 um 23:09)

  • Halbautomatische Kurz und Langwaffen werden auf die grüne WBK eingetragen.

    Eventuell ist es möglich das du eine KK Kurzwaffe kaufst die dann auf die Vereins WBK eingetragen wird....
    Müsstest du mal mit den zuständigen Leuten in eurem Verein abklären.
    Wenn du eine grüne WBK in Aussicht hast oder eine beantragen willst, kannst du die Kanone dann auf deine WBK umtragen lassen.

    Euer Verein ist im BDS?

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (24. März 2009 um 23:18)

  • Bevor ich was falsch verstehe:
    Es gibt 3 verschiedene WBKs:

    Grün = Jäger
    Gelb = Sportschütze
    Rot = Sammler

    Ich habe keine grüne WBK in Aussicht, weil ich nicht vor habe zu jagen und mir die Kosten (ca 1500€) zu hoch sind.

    Auf eine gelbe WBK kann man in Deutschland sehr wohl halbautomatische Kurz oder Langwaffen beantragen, man benötigt nur eine entsprechende Disziplin.

  • Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_(Deutschland)


    Die „Grüne Waffenbesitzkarte“


    Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ wird nach § 10 Waffengesetz erteilt. Für Jäger in Verbindung mit § 13 Waffengesetz und für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes in Verbindung mit § 14 Waffengesetz. Auf Grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), halbautomatische Langwaffen wie Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten sowie Repetierflinten erworben werden. Jede Waffe muss einzeln bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erwerbserlaubnis für die beantragte Waffe wird dann als "Voreintrag" in die WBK eingetragen. Innerhalb eines Jahres muss die beantragte Waffe dann erworben werden, sonst verfällt der Voreintrag. Eine Ausnahme gilt für Jäger als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines. Diese Jäger dürfen Langwaffen nach § 13 Abs. 3 Waffengesetz ohne Genehmigung erwerben und müssen diese Waffen lediglich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Das Regelbedürfnis für Waffen der grünen WBK umfasst zwei mehrschüssige Kurzwaffen und drei halbautomatische Gewehre. Für dieses "Grundkontingent" genügt die regelmäßige Teilnahme am Schießtraining. Der Begriff "regelmäßig" ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert, die Auslegung ist eine Ermessensfrage der Landesverbände. Der Sächsische Schützenbund verlangt mindestens 12 Trainingseinheiten pro Jahr für die Ausstellung einer Verbandsbescheinigung, in den sächsischen BDS-Vereinen werden aktuell 24 Trainingseinheiten verlangt.

    Im Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG werden 18 Trainingseinheiten pro Jahr angesetzt. Sollte die Verwaltungsvorschrift irgendwann vom Bundesrat beschlossen werden, beträgt die Anzahl der geforderten Trainingseinheiten bundeseinheitlich 18x pro Jahr, also 1 - 2x pro Monat.

    Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“


    Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“ wird für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung erwerben. Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist nicht beschränkt, es können aber nur zwei Waffen je Halbjahr erworben werden. Der Erwerb muss lediglich innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.

    Die „Rote Waffenbesitzkarte“


    Für Waffensammler nach § 17 Waffengesetz und Waffensachverständige nach § 18 Waffengesetz. Diese Waffenbesitzkarte wird für Schusswaffen bestimmter Art oder eines bestimmten Sammelgebietes, in besonderen Fällen auch für „Schusswaffen aller Art“ erteilt. Die erworbenen Schusswaffen müssen lediglich innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.

    Pro Legal / BDS

    Einmal editiert, zuletzt von Hundefänger (24. März 2009 um 23:26)