Ähm, ja, und beide "Länder" sind allgemein für ihre waffenfeindlichen Volksvertreter nicht ganz unbekannt. Politik der Nadelstiche.
"vorläufiger" KWS auf DIN A4
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In Düsseldorf wird das auch so gemacht.
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Habe genau nachgesehen, meiner ist ein abgeänderter WS auf KWS, habe drei Eintragungsmöglichkeiten durchgestrichen für Waffen.
Habe gelesen andere hätten einen Eintrag das der KSW nur in Verbindung mit Personalausweis, stimmt das?
In meinem steht nichts von Personalausweis. -
Zitat
Original von Hubilyn
Habe genau nachgesehen, meiner ist ein abgeänderter WS auf KWS, habe drei Eintragungsmöglichkeiten durchgestrichen für Waffen.
Habe gelesen andere hätten einen Eintrag das der KSW nur in Verbindung mit Personalausweis, stimmt das?
In meinem steht nichts von Personalausweis.Da du deinen Personalausweis sowieso bei dir haben musst, spielt das doch keine Rolle.
mfg rose
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Zitat
Original von Schri-Schra
Eine einfache Kopie ist nicht rechtens! Das gibt Ärger!Einzigste Möglichkeit: Durch einen NOTAR beglaubigen lassen.
Diese beglaubige Kopie ersetzt das nötige Mitführen des Originals.Gruß!
Oder...falls Du noch in der Kirche bist im Gemeindebüro, denn Pfarrer dürfen auch beglaubigte Kopien anfertigen!
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Zitat
Original von GonzoShaker
Oder...falls Du noch in der Kirche bist im Gemeindebüro, denn Pfarrer dürfen auch beglaubigte Kopien anfertigen!
Sorry, das ist schlichtweg falsch!!!!!! Genau wie bei Fahrzeugpapieren.
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Zitat
Original von Janmeister
Ein DIN A4 zettel mit der Aufschrift: "Kleiner Waffenschein (vorläufige Erlaubnis)".Kannst Du davon mal einen Scan machen?
(natürlich Name und Anschrift geschwärzt)Danke!
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Zitat
Original von Nocturnal
Sorry, das ist schlichtweg falsch!!!!!! Genau wie bei Fahrzeugpapieren.
Wie gesagt...fragt man 5 Leute kriegt man 5 Antworten, als ich noch nicht aus der Kirche ausgetreten war habe ich mir alle Dokumente von unserem Pfarrer beglaubigen lassen und hatte nie ein Problem damit bei Ämtern und Arbeitgebern!
Da kam einfach ein Stempel der EKHN drauf nebst Unterschrift! Kann also so falsch nicht sein!
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Das ist wie mit Vollmachten. Nur mit einer Ausfertigung kannst du handeln, eine Vollmacht kann widerrufen sein, gilt aber nur dann als widerrufen wenn sämtliche Ausfertigungen eingezogen sind. Eine Beglaubigung heisst gar nichts, außer der Übereinstimmung mit dem Original beim Beglaubigungszeitpunkt. Ist einfach so.
Theoretisch kann der KWS widerrufen oder eingezogen sein. Denkst du allen ernstes, die beglaubigte Abschrift funktioniert dann weiter?
Ich arbeite beim Notar und kenn mich in diesem Punkt ausnahmsweise wirklich aus.
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Ich glaube wir reden aneinander vorbei...es geht mir nur darum dass nicht nur Notare Beglaubigungen ausfertigen dürfen sondern auch Pfarrer, und dass ist meist günstiger!
Du hingegen hast behauptet dass es falsch ist!
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Ich sage nur, oder wollte es, dass ein beglaubigter KWS so viel wert ist wie gar keiner.
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Das Zweifele ich auch nicht an!
Genau so ist es ja auch mit den Wagenpapieren, oft genug liegen in den Mietwagen die mir meine Firma besorgt nur Kopien davon! Ich sag dann immer zu Euromobil: Wenn ich kontrolliert werde, dann zahl ich die Zeche und bin der Dumme! -
Wir haben echt aneinander vorbeigeredet glaube ich, nimms mir bitte nicht übel.
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Iwooo...ich doch nicht, schau dir meinen Avatar an...ich bin die Gelassenheit in Person! Ausser beim Essen!
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Zitat
Original von withered-rose
Da du deinen Personalausweis sowieso bei dir haben musst, spielt das doch keine Rolle.
mfg rose
Ob der KWS einen Zusatz enthaelt, der das gleichzeitige Mitfuehren des Personalausweises vorschreibt, ist unerheblich.
Das Mitfuehren des PA ergibt sich aus dem WaffG. Danach ist der PA dann mitzufuehren, wenn ein Tatbestand vorliegt, nach dem die waffenrechtliche Erlaubnis mitzufuehren ist.Den PA muss man nicht immer bei sich haben. Man ist verpflichtet, einen zu besitzen, aber nicht zum dauernden Mitfuehren.
Gruss
pak9 -
Habe heut meinen KWS (abgeänderter WS) per Post bekommen.
Am 02.12.08 beantragt, 09.01.09 ausgestellt und heut 12.01.09 bekommen.
Zu dem KWS gab es noch nen schreiben wo drin stehtZitat- Beim Führen der Waffe ist neben dem Kleinen Waffenschein auch ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen.
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ich denke mal eine kopie reicht nicht aus , wie beim führerschein könnte er dir ja schon wieder abgenommen worden sein , ich kenne dieses rummschleppen noch vom "führerschein ab 17" , das war auch son großer wisch den ich schleppen musste bevor die karte kam , der war allerdings auf dokumentenpapier gedruckt , das heißt er konnte nicht zerrissen werden , ist dein kws nur auf normalem papier gedruckt ?
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Zitat
Original von der_fuchs
ist dein kws nur auf normalem papier gedruckt ?ja -.-
ZitatKannst Du davon mal einen Scan machen?
(natürlich Name und Anschrift geschwärzt)Danke!
ja, sobald ich wieder einen scanner zur verfügung habe -
ein Foto villeicht ? kannst ja mit Paint alles wichtige schwärzen
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Ich hab jetzt auch lange überlegt wie ich den KWS mittragen kann, ohne dass ich ihn dauernd vergesse, oder er total vernudelt wird. Entgegen meiner ersten Meinung immer ein original zu tragen, hab ich nun 4 täuschend echte Kopien gemacht und laminiere sie ein. Dadurch kann auch keiner mehr das Papier ertasten. Ich sach mal so, die Chance kontrolliert zu werden liegt kleiner 0,0x Prozent und dann muss es lange noch nicht auffallen und selbst wenn, hab ich nur ne OWI. Das kann einem mit dem Auto auch jeden Tag passieren, wie schon oben erwähnt bei Mietwagen. Wichtig ist, dass man ein original gültiges nicht eingezogenes Dokument wirklich besitzt. So kann ich meine 4 Kopien in meinen Autos und meinen gängigen Jacken verteilen und Ruhe ist
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