"vorläufiger" KWS auf DIN A4

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 5.964 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Dezember 2009 um 17:43) ist von LEP FAN.

  • Habe genau nachgesehen, meiner ist ein abgeänderter WS auf KWS, habe drei Eintragungsmöglichkeiten durchgestrichen für Waffen.
    Habe gelesen andere hätten einen Eintrag das der KSW nur in Verbindung mit Personalausweis, stimmt das?
    In meinem steht nichts von Personalausweis.

  • Zitat

    Original von Hubilyn
    Habe genau nachgesehen, meiner ist ein abgeänderter WS auf KWS, habe drei Eintragungsmöglichkeiten durchgestrichen für Waffen.
    Habe gelesen andere hätten einen Eintrag das der KSW nur in Verbindung mit Personalausweis, stimmt das?
    In meinem steht nichts von Personalausweis.

    Da du deinen Personalausweis sowieso bei dir haben musst, spielt das doch keine Rolle.

    mfg rose

  • Zitat

    Original von Schri-Schra
    Eine einfache Kopie ist nicht rechtens! Das gibt Ärger!

    Einzigste Möglichkeit: Durch einen NOTAR beglaubigen lassen.
    Diese beglaubige Kopie ersetzt das nötige Mitführen des Originals.

    Gruß!

    Oder...falls Du noch in der Kirche bist im Gemeindebüro, denn Pfarrer dürfen auch beglaubigte Kopien anfertigen!

    „Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.“
    Erich Fried

  • Zitat

    Original von GonzoShaker

    Oder...falls Du noch in der Kirche bist im Gemeindebüro, denn Pfarrer dürfen auch beglaubigte Kopien anfertigen!

    Sorry, das ist schlichtweg falsch!!!!!! Genau wie bei Fahrzeugpapieren.

    VENI VIDI FUNGHI

  • Zitat

    Original von Janmeister
    Ein DIN A4 zettel mit der Aufschrift: "Kleiner Waffenschein (vorläufige Erlaubnis)".

    Kannst Du davon mal einen Scan machen?
    (natürlich Name und Anschrift geschwärzt)

    Danke!

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Nocturnal

    Sorry, das ist schlichtweg falsch!!!!!! Genau wie bei Fahrzeugpapieren.

    Wie gesagt...fragt man 5 Leute kriegt man 5 Antworten, als ich noch nicht aus der Kirche ausgetreten war habe ich mir alle Dokumente von unserem Pfarrer beglaubigen lassen und hatte nie ein Problem damit bei Ämtern und Arbeitgebern!

    Da kam einfach ein Stempel der EKHN drauf nebst Unterschrift! Kann also so falsch nicht sein!

    „Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.“
    Erich Fried

  • Das ist wie mit Vollmachten. Nur mit einer Ausfertigung kannst du handeln, eine Vollmacht kann widerrufen sein, gilt aber nur dann als widerrufen wenn sämtliche Ausfertigungen eingezogen sind. Eine Beglaubigung heisst gar nichts, außer der Übereinstimmung mit dem Original beim Beglaubigungszeitpunkt. Ist einfach so.

    Theoretisch kann der KWS widerrufen oder eingezogen sein. Denkst du allen ernstes, die beglaubigte Abschrift funktioniert dann weiter?

    Ich arbeite beim Notar und kenn mich in diesem Punkt ausnahmsweise wirklich aus.

    VENI VIDI FUNGHI

  • Ich glaube wir reden aneinander vorbei...es geht mir nur darum dass nicht nur Notare Beglaubigungen ausfertigen dürfen sondern auch Pfarrer, und dass ist meist günstiger!

    Du hingegen hast behauptet dass es falsch ist!

    „Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.“
    Erich Fried

  • Das Zweifele ich auch nicht an!
    Genau so ist es ja auch mit den Wagenpapieren, oft genug liegen in den Mietwagen die mir meine Firma besorgt nur Kopien davon! Ich sag dann immer zu Euromobil: Wenn ich kontrolliert werde, dann zahl ich die Zeche und bin der Dumme!

    „Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.“
    Erich Fried

  • Iwooo...ich doch nicht, schau dir meinen Avatar an...ich bin die Gelassenheit in Person! Ausser beim Essen!

    „Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.“
    Erich Fried

  • Zitat

    Original von withered-rose

    Da du deinen Personalausweis sowieso bei dir haben musst, spielt das doch keine Rolle.

    mfg rose

    Ob der KWS einen Zusatz enthaelt, der das gleichzeitige Mitfuehren des Personalausweises vorschreibt, ist unerheblich.
    Das Mitfuehren des PA ergibt sich aus dem WaffG. Danach ist der PA dann mitzufuehren, wenn ein Tatbestand vorliegt, nach dem die waffenrechtliche Erlaubnis mitzufuehren ist.

    Den PA muss man nicht immer bei sich haben. Man ist verpflichtet, einen zu besitzen, aber nicht zum dauernden Mitfuehren.

    Gruss
    pak9

  • Habe heut meinen KWS (abgeänderter WS) per Post bekommen.
    Am 02.12.08 beantragt, 09.01.09 ausgestellt und heut 12.01.09 bekommen.
    Zu dem KWS gab es noch nen schreiben wo drin steht

    Zitat
    • Beim Führen der Waffe ist neben dem Kleinen Waffenschein auch ein gültiger Personalausweis oder Pass mitzuführen.

    MfG: PlayerMace

  • ich denke mal eine kopie reicht nicht aus , wie beim führerschein könnte er dir ja schon wieder abgenommen worden sein , ich kenne dieses rummschleppen noch vom "führerschein ab 17" , das war auch son großer wisch den ich schleppen musste bevor die karte kam , der war allerdings auf dokumentenpapier gedruckt , das heißt er konnte nicht zerrissen werden , ist dein kws nur auf normalem papier gedruckt ? ???

    geht ein zyklop zum augearzt

    :n17:

    :laugh:

  • Zitat

    Original von der_fuchs
    ist dein kws nur auf normalem papier gedruckt ? ???

    ja -.-

    Zitat

    Kannst Du davon mal einen Scan machen?
    (natürlich Name und Anschrift geschwärzt)

    Danke!


    ja, sobald ich wieder einen scanner zur verfügung habe

    Einmal editiert, zuletzt von Janmeister (13. Januar 2009 um 21:05)

  • Ich hab jetzt auch lange überlegt wie ich den KWS mittragen kann, ohne dass ich ihn dauernd vergesse, oder er total vernudelt wird. Entgegen meiner ersten Meinung immer ein original zu tragen, hab ich nun 4 täuschend echte Kopien gemacht und laminiere sie ein. Dadurch kann auch keiner mehr das Papier ertasten. Ich sach mal so, die Chance kontrolliert zu werden liegt kleiner 0,0x Prozent und dann muss es lange noch nicht auffallen und selbst wenn, hab ich nur ne OWI. Das kann einem mit dem Auto auch jeden Tag passieren, wie schon oben erwähnt bei Mietwagen. Wichtig ist, dass man ein original gültiges nicht eingezogenes Dokument wirklich besitzt. So kann ich meine 4 Kopien in meinen Autos und meinen gängigen Jacken verteilen und Ruhe ist ;)