Siegburg: städtische Info wird zum "Schreckstuss"

Wir sind kurz weg ...

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  • Hallo zusammen,

    in ihrem städtischen Info-Service / Newsletter vom 30.12.2008 mahnt die Stadt Siegburg zur Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk.

    Die Notiz hätte natürlich sofort meine Zustimmung gefunden, aber so ganz beiläufig eingestreut, wird hier der Eindruck erweckt, das Schießen mit Schreckschusswaffen sei verboten. Anders, denn als Bewusste Irreführung, kann man das Einstreuen der speziellen (durchaus zutreffenden) Information in allgemeine, zustimmungsfähige nicht werten. Insbesondere, da die Redaktion auf meine entsprechende eMail nicht geantwortet, geschweige denn eine Richtigstellung geschaltet hat.

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    Hier die eMail :

    An: presse@siegburg.de
    Datum: 30.12.08 15:19:35 Uhr
    Betreff: Siegburg Aktuell von heute

    30.12.08 15:19

    Guten Tag,

    zum Thema Silvesterfeuerwerk schreiben Sie: "Wer Signalmunition mit Hilfe von Schreckschusswaffen abfeuert, handelt ordnungswidrig, macht sich sogar strafbar."

    Indem Sie diesen Sondertatbestand aus dem Zusamenhang reißen, erwecken Sie den Eindruck, die Benutzung von Schreckschusswaffen an Silvester sei verboten.

    Es ist aber - auch wenn es das Ordnungsamt vielleicht gerne anders hätte - selbst nach der jüngsten Verschärfung des Waffengesetzes immer noch erlaubt.

    Richtig ist (Quelle: CO2air.de):

    # Darf ich zu Silvester mit einer SSW schießen?
    Ja! Vorausgesetzt, dies geschieht auf befriedetem Privatgrund (also im eigenen Garten, bei Freunden, etc.). Vom eigenen Balkon/ aus dem Fenster dürfen höchsten Platzpatronen, aber keine 15mm-Geschosse abgefeuert werden.
    Auf offener Straße (ebenso auf öffentlichen Plätzen, in Parks und Wäldern) ist es verboten! Denn da ist das Schießen - ob mit oder ohne KWS - eine Ordnungswidrigkeit. Ohne KWS ist es zudem eine Straftat!


    # Brauche ich für Silvester den Kleinen Waffenschein (KWS)?
    Nein. Der KWS berechtigt alleine zum Führen (also zugriffsbereitem Tragen/ Transport).
    Wer seine Waffe nur transportiert - also Waffe und Munition voneinander getrennt, in verschlossenen Behältnissen - braucht keinen KWS.
    Achtung! Aber auch mit KWS ist es nicht erlaubt, auf öffentlichen Plätzen zu schießen - ausgenommen im Falle der Selbstverteidigung.


    # Was darf ich verschießen, bzw. nicht verschießen?
    Neben der passenden Munition dürfen nur zugelassene pyrotechnische Geschosse der Klasse BAM PM I verschossen werden. Das sind eigentlich alle hierzulande frei erhältlichen Leuchtkugeln, Ratter- und Pfeifpatronen, etc.
    Nicht erlaubt ist jedoch das Verschießen von erwerbscheinpflichtigen Patronen/ Geschossen, wie jene der Klasse PM II (z.B. Vogelschreck). Auch frei erhältliche Seenotsignale dürfen nicht zu Vergnügungszwecken zweckentfremdet werden.

    Was Sie hier also betreiben, ist bewusste Fehlinformation. Das ärgert mich.

    Ich lasse mir jedenfalls mein Silvesterschießen unter Beachtung alle gesetzlichen Auflagen nicht vermiesen.

    Vielleicht haben Sie ja den Schneid, morgen die Sache noch richtigzustellen.

    Guten Rutsch

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    Vielleicht hat ja jemand Lust, auch noch ein bisschen aufzuklären.

    presse@siegburg.de

    Guten Rutsch
    Horst

    Verbote und Aktionismus sind das Eingeständnis, in den Bereichen Bildung und Aufklärung versagt zu haben.

    SSW: Röhm RG-300, (Weihrauch HW-94), Zoraki 914 ; Luft: Weihrauch HW-40 PCA, Umarex DX17; Crosman MK-177, Mercury Chili Edge, Umarex NXG APX; Softair: Taurus PT 24/7