...laut Waffengesetz unbrauchbar gemacht ?

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 2.071 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Dezember 2008 um 20:22) ist von TheDuke.

  • Hallo Leute!

    Da lese ich z.B. bei der einer AK 47 unter Sammler und Deko:
    "Bei diesen Waffen handelt es sich um echte, ehemals eingesetzte (keine Nachbildung!) Lang- u. Kurzwaffen deren Schussmechanismus laut Waffengesetz unbrauchbar gemacht wurde."

    Dachte immer, da wird der Lauf einfach verbogen und das wars ... .
    Jetzt interessiert mich aber doch was wird da unbrauchbar gemacht wird (und welche Auswirkungen hat das)?

    Danke für alle Hinweise.

  • N'abend

    Zitat


    Der Umbau erfolgt so:

    -zuschweißen des Lauf mit mit Hartmetallstäben und bohren von 6 kalibergroßen Löchern oder Schlitzen.

    -Abschleifen des Verschlusses auf 45° und verschweißen des Schlagbolzenlochs

    -zuschweißen des Patronenlagers damit keine Patronen geladen werden können

    -einschicken zum BKA die prüfen ob richtig umgebaut wurde und dann einen Stempel auf die Waffe setzen, damit man erkennt das die Waffe nicht eigenhändig umgebaut wurde und den Anforderungen entspricht

    Nachzulesen hier

    mfG.
    TheDuke
    [SIZE=7]#500[/SIZE]

    Einmal editiert, zuletzt von TheDuke (6. Januar 2009 um 01:03)