ZitatOriginal von Vogelspinne
Wie, du musstest innerhalb der Garantiezeit 35 € für die Reparatur ( Umtausch ) deine P 88 bezahlen? Das hätte ich mir nicht gefallen lassen!
Hallo Carsten,
ist allerdings gängige Praxis in vielen Bereichen. Die Nutzung/bestimmungsgemässe und verwendungsgemässe Abnutzung des Gegenstandes vor dem Eintritt der Gewährleistung wird dadurch abgegolten.
Dürfte sich hier allerdings auch um einen gesetzlich geregelten Sachmangel gehandelt haben ..... also Gewährleistung im gesetzlichen Rahmen.
Nicht um einen Austausch im Rahmen einer weitergehenden Hersteller-Garantie ....... also kein Garantiefall!