EU und Deutsches Waffenrecht

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.407 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Mai 2008 um 21:20) ist von Wurstkiste.

  • Zitat

    Original von Asassin
    Bei Windstille treff ich mit ner Airmagnum auf 25 m jeden Kronkorken ohne ZF. Mit nem präzisen LG plus gutes ZF sind auf die Distanz selbst Streichhölzer noch zu treffen.

    Dann solltest du besser zum FT gehen und da alle anderen blamieren. Die schießen mit sehr großen Zielfernrohren nichtmal so gut wie du ohne irgendwelche Hilfsmittel :laugh:

  • Zitat

    Original von Asassin
    Bei Windstille treff ich mit ner Airmagnum auf 25 m jeden Kronkorken ohne ZF. Mit nem präzisen LG plus gutes ZF sind auf die Distanz selbst Streichhölzer noch zu treffen.

    Mit nem 100 € Knicker siehts natürlich ganz anders aus. da kann man glücklich sein auf 20 m noch ne Boonekamp Flasche zu treffen.

    Du machst mich richtig neidisch!!!! :laugh:

    welche Dias verwendest du dafür, die will ich auch haben...

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Guten abend wehrte User,

    die letzen Beiträge waren zwar schön & belustigend, aber an dem eigentlichen Thema leicht vorbei. :confused2:

    Möchte die Punkte nochmal zusammenfassen:

    1.Ist das Waffengesetz für "(F)reie Waffen" Ländersache?
    2.Gibt es hierzu EU-Richtlinien?
    3.Wer wäre unser Vertreter in der EU?
    4.Wären hier nicht die Hersteller der geeignete Partner für eine EU- Petition?
    5. Wieviele "Interessenten" einer EU- Reform könnte man über das Forum und angeschlossene Vereine quasie rekrutieren.

    Ich meine, hallllloooo diese EU könnte man sich doch möglicherweise zu Nutze machen, wenn wir sie denn schon aufs Auge gedrückt bekommen haben. Wenn sich natürlich Punkt 1 bestätigt, sind weitere Diskusionen natürlich obsolet.

  • Das deutsche Waffengesetz ist ein Bundesgesetz, das heißt es gilt in allen Bundesländern und soll dort auch einheitlich vollstreckt werden. Dafür gibt es eigentlich sog. Verwaltungsvorschriften damit die Ämter wissen wie sie das Gesetz umzusetzen haben, allerdings lassen die sich mittlerweile sehr sehr sehr viel Zeit für die Erstellung der Vorschriften....ich glaube es gab noch nicht mal konkrete Vorschriften für das WaffG von 2002, so haben einige Länder halt ein wenig interpretiert, natürlich gegen den Waffenbesitzer, u.a. NRW. Sind damit aber auch teilweise hinten runtergefallen bei Klagen vor den Verwaltungsgerichten.

    Eine EU-Richtlinie gibts mittlerweile. Deswegen wurde ja das Waffengesetz geändert zum 01.04. diesen Jahres. Allerdings haben die Deppen nicht alles eingebracht was eigentlich reingehörte, deswegen wollen die bald wieder anfangen. Ist ja nur unser Geld was da unnütz rausgeschmissen wird :evil:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo germi,

    somit begrabe ich alle weiteren Spekulationen. Populistische Politik ist halt oftmals einhergehend mit sinnentleerten Schnellschüssen und Querschlägern. Gut, :evil: finde mich mit dieser Erkenntnis, dank Deines Hinweises ab und schließe das Thema somit für mich ab. Danke an alle Beitragslieferanten. An anderer Stelle sollte man sich über das Semi-Automatik Spuckrohr jenseits der 7,5 Joul-Grenze noch mal unterhalten. :)) *lol*