Hallo Forum,
ich hab´ da mal ´ne Frage zum neuen Waffenrecht...
Seit 1.4. ist es ja nicht mehr erlaubt, 'Anscheinswaffen' zu führen.
Aber wie weit geht der Begriff "führen"?
O.k., ich darf mit einer Softair nicht mehr in der Öffentlichkeit spielen, bzw. sie überhaupt dabei haben.
Aber wie ist das auf meinem eigenen Grundstück?
Darf ich da mit einer Softair noch unbekümmert spielen, oder muss ich, wie z.B. bei Luftgewehren,
nun auch dafür Sorge tragen, dass das Geschoss die Grundstücksgrenzen nicht überschreiten kann?
Weiß da jemand genaueres?
Gruß