Mal eine rechtliche Frage....

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.973 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juni 2008 um 22:59) ist von BigBorner.

  • Hallo Forum,

    ich hab´ da mal ´ne Frage zum neuen Waffenrecht...
    Seit 1.4. ist es ja nicht mehr erlaubt, 'Anscheinswaffen' zu führen.
    Aber wie weit geht der Begriff "führen"?
    O.k., ich darf mit einer Softair nicht mehr in der Öffentlichkeit spielen, bzw. sie überhaupt dabei haben.
    Aber wie ist das auf meinem eigenen Grundstück?
    Darf ich da mit einer Softair noch unbekümmert spielen, oder muss ich, wie z.B. bei Luftgewehren,
    nun auch dafür Sorge tragen, dass das Geschoss die Grundstücksgrenzen nicht überschreiten kann?

    Weiß da jemand genaueres?

    Gruß

    :F: FWB 300S
    :F: Airmagnum 850
    :F: CP88 Trophy

    3 Mal editiert, zuletzt von Arouso (16. Mai 2008 um 16:56)

  • Spielen = Führen in der Öffentlichkeit

    Transportier werden darf sie nur in einen VERschlossenen Behältniss.
    Also praktisch einen Futeral mit Schloss.

    Auf deinen Grundstück kannst du führen so lang du das willst blos mit den Geschossen währe ich ebenfalls vorsichtig.
    Also wenn ich du währe würde ich dafüür sorgen das keine Kugel das Grundstück verlässt.

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

    Einmal editiert, zuletzt von Bierbauch_Baer (16. Mai 2008 um 16:58)

  • Genau so sieht´s aus. "Spielen" darfst Du nur auf befriedetem Gelände, also einem nicht frei zugänglichen Gelände das die Kugeln auch nicht verlassen können dürfen.

  • Das heißt also, ich darf eine Softair nur noch in geschlossenen Räumen nutzen? :confused2:

    Ein Hoch auf unser geliebtes Heimatland... :new16:

    :F: FWB 300S
    :F: Airmagnum 850
    :F: CP88 Trophy

    Einmal editiert, zuletzt von Arouso (16. Mai 2008 um 17:00)

  • Nein!
    Aber du musst dafür sorgen das die Kugel das Grundstück nicht verlässt bzw. verlassen kann. also z.B. unter der überdachten Terrasse oder im Garten mit Holzpallisaden als Zaun, wobei da wieder die Gefahr besteht das mal eine Kugel drüber fliegt.

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Ja nee, is´ klar ne...
    Rundum Pallisaden und oben ein Deckel, damit nichts drüber kann => das bezeichne ich dann wieder als geschlossenen Raum ;)

    :F: FWB 300S
    :F: Airmagnum 850
    :F: CP88 Trophy

    Einmal editiert, zuletzt von Arouso (16. Mai 2008 um 17:16)

  • Zitat

    Original von Arouso
    Ja nee, is´ klar ne...
    Rundum Pallisaden und oben ein Deckel, damit nichts drüber kann => das bezeichne ich dann wieder als geschlossenen Raum ;)

    Häng an deine Gartenpforte noch ein Vorhängeschloss... dann kann dir wirklich keienr mehr was :laugh:

    (duckundweg)

    Gruß
    marc

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Du kannst ja auch Metallfliegengitter in den Garten machen.
    Neee Spaß bei seite, also so genau nehm ich das nicht, mein Garten ist Umzäunt und der nächste nachbar wohnt 3 KM weiter von daher störts keinen.

    Ich weiss ja nicht wie bei dir die Vorraussetztungen sind.

    Machs wie du denkst.

    Aber wenn du es "falsch" machst lass dich nicht erwischen.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Na, rechne immer mit einem Gutmenschen, der meint, dass da ein islamisches
    Terrorcamp oder eine Wehrsportgruppe am Werk ist und den Freund und Helfer ruft. Hier war erst kürzlich einer, dem hat eine Krieg spielende Kindergruppe die Polizei auf den Hals gehetzt.

    Wenn es Dir um eine Schießbahn geht, kannst Du die relativ preisgünstig mit Zeltbahnen bauen (schau mal bei Raer die NVA-Zeltbahnen an). Dann bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Wenn Du mit anderen Scirmish spielen willst,
    dann hast Du rechtlich ein Problem.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Hmm , da stellt sich die Frage ob man bei 0,5ern ebenfalls sicherstellen muss das die Geschosse nicht das Grundstück verlassen können.
    Weil: Die Spielzeuge sind ja lediglich über die Begrifflichkeit "Anscheinwaffen" vom WaffG erfasst.

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Bär


    Machs wie du denkst.

    Aber wenn du es "falsch" machst lass dich nicht erwischen.

    Gruß BbB

    *lol*:n12:

    Thema Nachbarn: da habe ich leider ganz sonderbare Exemplare erwischt... :new16:
    Die suchen förmlich nach einem Grund um zu :new2: zu :deal: oder zu :aufreg:
    Besser wären welche, die :new15:
    Aber man kann sich´s eben nicht aussuchen...

    Gruß

    :F: FWB 300S
    :F: Airmagnum 850
    :F: CP88 Trophy

  • Zitat

    Original von Masterchief

    Häng an deine Gartenpforte noch ein Vorhängeschloss... dann kann dir wirklich keienr mehr was :laugh:

    (duckundweg)

    Gruß
    marc

    HAHAHAHAHAHAHAHAAHAHAH

    Grüße

    Ihr könnt mich unter xfire adden-Nick: zwiebel86

  • Zitat

    Original von BigBorner


    Jau.
    Ist auch besser so.

    Naja kommt drauf an... wenn 5 jährige damit unterwegs sind dann ja!
    Pers. ab 18 Sollten wissen wie sie damit umgehen :D
    In meiner Hinsicht bringt das nur der Polizei gegenüber etwas!
    Aber das könnte man ja mit einem roten Laufaufsatz erelcitern :D

    Lay down and chill :D

  • Zitat

    Original von eXotioN


    Naja kommt drauf an... wenn 5 jährige damit unterwegs sind dann ja!

    Jau, auch die nicht.

    Zitat

    Original von eXotioN

    Pers. ab 18 Sollten wissen wie sie damit umgehen :D

    Nein. Personen ab 18 sollten sowieso geistig soweit sein, das sie es tunlichst vermeiden sich mit sowas auf unbefriedetem Gelände sehen zu lassen.
    Dem ist aber offenbar (von selber ) nicht so, also ist es nun de facto verboten.
    Gut, bei den :f: Waffen war es schon immer Hundepfui, nun ist es aber bei allen Anscheinswaffen so.