Frage vom amt wofür kleiner waffenschein ???

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 30.382 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Januar 2008 um 03:34) ist von Eagle Eye Tom.

  • Antwort: zum rumprollen und angeben :laugh:
    Abgesehen davon, dass es die wenig bis nichts angeht, "Sammler" klingt schonmal nicht schlecht.
    Ich dachte mir auch schon, ich sollte so einen Wisch haben, aber nur um beim Transport der Dinger ganz sicher zu sein (Führen zur SV würde mir eh nie in den Sinn kommen). Aber letztlich ist das vollkommen unnötig. Das Antragsformular der Stadt Stuttgart z.B. ist so spartanisch, das entlarvt sich selbst: der KWS dient nur zum Füllen der Staatskasse...

  • Gestern wurde ich vom Bürgerbüro nach Siegburg verwiesen, heute da angerufen: haben wir nix mit zu tun -> Polizei Bonn.
    Polizei Bonn angerufen: Online gibt´s ein Formular, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post zu schicken, in 4-6 Wochen kommt der KWS und eine Rechnung über 50€ per Post.

    Da wurde nur nach den Wohnsitzen der letzten 5 Jahre, nach bereits ausgestellten WBKs, Jagdschein, WS, KWS und nach verbotenen Vereinen gefragt.

    LG
    Teri

    2 Mal editiert, zuletzt von Teri (4. Januar 2008 um 23:48)

  • bei mir wurde beim kws auch gefragt ich antwortete einfach zum eigenen schutze da ich mich ohne waffe besonders in der winterzeit nicht sicher fühle ;) fertig das wars (:) sie fragten auch welche waffen ich habe ich antwortetet keine noch nicht :laugh: und wo ich sie aufbewahren werde wenn ich eine habe dazu sagte ich im abgeschlossenem schrank sie dann ok :laugh: :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von BadBoy1910 (5. Januar 2008 um 10:44)

  • Zitat

    Original von TheEraser
    Da bin ich aber auch froh drüber. ;)
    Ich fühl mich hier sicherer als in Südafrika oder Kenia...

    Fühlst Du dich denn auch viel sicherer als in Österreich oder der Schweiz? DAS sind die Länder die einem da eher einfallen. Schewiß weiß ich jetzt nicht sicher, aber in Österreich darfst Du mit KK im Garten Plinken, und dabei passiert auch nichts.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    ... aber in Österreich darfst Du mit KK im Garten Plinken, und dabei passiert auch nichts.

    Österreich... *schwärm*
    Das Paradies liegt ja näher als ich dachte *lol*

  • Moin, Hannisch nu auch noch ne frach !

    Was soll das genau bedeuten?:

    Voraussetzung:

    Für die Erteilung der Erlaubnis ist die Vollendung des 18 Lebensjahres, die Zuverlässigkeit des Antragstellers, sowie eine ausreichende körperliche und geistige Eignung zum führen dieser Waffen.

    Also mit 18 ist wohl klar, und unstraftätig logischerweise auch! Ebenso, dass der Sachbearbeiter keine Fragen zu stellen hat!

    Kann mir aber mal jemand erklären, was genau:

    „eine ausreichende körperliche und geistige Eignung zum führen dieser Waffen“

    Im Detail bedeuten soll?

    Soll ich etwa eine Art MPU ablegen? Bin ja ebenfalls seit Jahren im Sicherheitsgewerbe tätig (auch Fachkraft mit Prüfung) und mein Anliegen ist einfach der Bereich „interessierter SSW Freund“. Ich würde persönlich den Teufel tun und eine Waffe dieser Art mit zum Dienst zu schleppen, wie auch privat! (so etwas gehört nach Hause und gut!)

    Hier der Link zum nachlesen, mit samt Antrag für Hamburg (pdf-Datei):

    http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/…erty=source.pdf

    Bei Erteilung eines „großen WS“ kann ich das ja noch nachvollziehen, aber ist das denn auch relevant für den „kleinen WS“ ?

    Greetz,

    Tom

    Wer sich in der Kunst des richtigen "lesens" übt, der versteht auch fachliche Post´s..... ;);)

    Einmal editiert, zuletzt von Eagle Eye Tom (15. Januar 2008 um 03:02)

  • Zitat

    Original von studio54
    Kann mir aber mal jemand erklären, was genau:

    „eine ausreichende körperliche und geistige Eignung zum führen dieser Waffen“

    Im Detail bedeuten soll?

    Eine MPU brauchst Du dafür nicht. Das ganze bezieht sich auf §6 WaffG und der beginnt damit das man die persönliche Eignung besitzt wenn nicht "Tatsachen die Annahme rechtfertigen" das dem nicht so ist.

    Solche Tatsachen können
    -Übernachtungen in der Ausnüchterung
    -Zwangseinweisungen z.B. nach Selbstmordversuchen
    -Strafverfahren bei denen man Aufgrund fehlender Schuldfähigkeit freigesprochen wurde
    -das man unter Vormundschaft gestellt wurde
    -das man bei Drogendelikten keine Strafe bekam weil die Mengen zum Eigenkonsum waren
    -Das einen die Polizei wegen Häuslicher Gewalt aus der eigenen Wohnung verweisen mußte
    und 1000 ähnliche Sachen sein.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (15. Januar 2008 um 03:16)

  • Hi,

    Danke erstmal für die Info.
    Das bedeutet ja, dass man durch den kompletten Rechner gejagt wird oder?

    MfG,

    Tom

    Wer sich in der Kunst des richtigen "lesens" übt, der versteht auch fachliche Post´s..... ;);)

    Einmal editiert, zuletzt von Eagle Eye Tom (15. Januar 2008 um 03:28)

  • Zitat

    Original von studio54
    Das bedeutet ja, dass man durch den kompletten Rechner gejagt wird oder?

    Auch da hilft das WaffG

    Abgefragt werden
    1. Bundeszentralregister
    2. Das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister
    3. die örtlichen Polizeidienststelle

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.