In einem Fall wie oben lachst du sicher nicht mehr!
Was ist denn dabei, ein, zwei Paragraphen dabeizuhaben, du siehst doch, wie oft man in Schwierigkeiten kommt, wegen etwas, bei dem die Rechtslage eigentlich völlig klar istsein sollte.
Gruß CC
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In einem Fall wie oben lachst du sicher nicht mehr!
Was ist denn dabei, ein, zwei Paragraphen dabeizuhaben, du siehst doch, wie oft man in Schwierigkeiten kommt, wegen etwas, bei dem die Rechtslage eigentlich völlig klar istsein sollte.
Gruß CC
Angenommen der Bericht ist in nicht allzu langer Vergangenheit gedreht worden... Mein Vater ist Hauptkommissar und in seiner Anfangszeit in Frankfurt auf Steife gewesen. Der hat echt beunruhigende Geschichten auf Lager was das Anhalten von Waffen transportierenden Mitbürgern angeht... Wenn ein Polizist jemanden anhält und im Kofferraum 3 "Waffen" findet gehen bei denen erst mal die Alarmglocken an. Dummerweise gibt es (wie in wirklich JEDEM Beruf) solche und solche. Die einen sind beim Anblick des - Stempels beruhigt und die anderen machen 'nen Fahrzeughalterabgleich mit der Leitstelle und 'ne Personalfeststellung
Es ist gewiss zu viel verlangt, dass jeder Beamte da draußen jeden Gesetzestext auswendig runterrasseln kann, jedoch sollte eine gewisse Grundkenntnis vorhanden sein. Das ganze WaffG muss man mit sicherheit nicht mit sich rumschleppen um so 'nen Übereifrigen von der eigenen Unschuld überzeugen zu können. Die Kopie des entsprechenden Artikels dürfte reichen denke ich
Wir als Bürger/Waffenbesitzer sind nicht das Gesetz, aber wir halten uns drann.
Die, die das Gesetz vertreten sollten es kennen, wenn nicht, Kartoffeln verkaufen.
Oder aus eigener Tasche den Schaden bezahlen.
Kein Polizist kann das alles wissen und ständig parat haben! Dafür gibts in Deutschland die Rechtsverdreher... die können einen Fall oder eine Situation von außen objektiv betrachten und stundenlang in irgenwelchen Gesetzestexten wühlen, bis sie das richtige gefunden haben. Der Steifenpolizist steht bei unklarer Lage schön blöd da. Hat er keine Ahnung und will irgendwelche Ausweise sehen (welche es für 7,5 J F-Stempel Waffen nun mal nicht gibt...) kriegt er vom Besitzer eins auf den Deckel. Hält er jemanden an der drei Waffe im Kofferraum hat, winkt ihn durch und dann passiert irgendwas ist er definitiv auch der Ar**h...
Jedoch grundlegende Kenntnisse was den Umgang, den Transport und die Verwendung von Waffen angeht bringt man einem bereits in der Waffensachkundeprüfung bei. Eigentlich sollte man meinen ein jeder Polizist hat ein solche ablegen müssen
Ich versteh' ja Euren Unmut über diese Kontrolle, aber man sollte nicht zu hart mit der Polizei ins Gericht gehen. Lieber einmal zu viel kontrolliert, als einmal zu wenig!
Haaaallooo sind irgendwelche Polizisten hier im Forum die dazu auch 'ne Meinung haben??
ZitatOriginal von Jerec98k
...
Lieber einmal zu viel kontrolliert, als einmal zu wenig!
...
Nö, seh ich anders. Und wenn dann bitte Sachkundig.
Waffensachkundeprüfung, haben wohl nur die Sportschützen und Jäger unter ihnen.
Und ja hier sind einige Polizisten im Forum, und das ist gut so, DIE wissen was Sache ist.
PS: Frag doch mal deinen "Hauptkommissar" ob er die Waffensachkundeprüfung gemacht hat, und wenn warum.
Manchmal hab ich das Gefühl die "Jungs" fragen so gern nach nem Waffenschein, weil sie selber keinen haben.
Klar kann man nicht verlangen, das ein Streifenpolizist jedes deutsche Gesetz bis ins kleinste Detail auswendig kennt.
Aber gerade was Waffen angeht, sollten die doch wissen, wer wann was dabei haben darf, für welche Art von Waffe man welche Papiere, benötigt, und was der Unterschied zwischen führen und transportieren ist.
Das kann doch nicht soooo schwer sein.
Ich hab vor ner Stunde den KWS beantragt und da stande nicht ein Wort von Luftgewehren.
Ausschließlich Gas- und Signalwaffen
mal ne andere frage wenn wir hier schon bei kontrolle sind,
was ist eigendlich wenn ich im ICE mein lg im verschlossenden alukoffer mtinehmen, weil ich zur bekannten fahre etc?
(klar nach transportrichtlinen, munition und waffe getrennt)
mfg
mafri
Mitnehmen von Waffen in der DB ist laut deren AGBs verboten. Also: nicht erwichen lassen
Siehe dazu auch hier.