[Info] Gravur der Röhm RG96 durch Firma Röhm

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 3.018 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. April 2007 um 18:50) ist von Christian.

  • Ich glaube nicht, dass ein Staatsanwalt sich mit so etwas befassen wollte.
    Die zugrunde liegenden physikalischen Eigenschaften werden ja in keinster Weise beeinträchtigt. höchstens dass der Schlitten ein paar Milligramm Gewicht verliert.
    Da würde ich es sogar auf eine Verhandlung ankommen lassen. :lol:

    Wo kein Kläger, da kein Richter.


    btw, Die Co2 Gravur sieht echt super aus!!

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

    Einmal editiert, zuletzt von Borath (4. April 2007 um 18:03)

  • Was das "Bearbeiten" des schlittens angeht, überlegen wir mal so, der Lauf der SSW ist ebenso ein Waffenrelevantes Bauteil, dennoch wird dieser von vielen poliert, also die Brünierung entfernt, auch das ist erlaubt. Eine Gravur ist meines erachtens KEINE Bearbeitung sondern nur eine optische Aufwertung der Waffe, man könnte aber hier auch mal bei den Behörden anfragen wie sowas gesehen wird. Der Spruch "wo kein Kläger da kein Richter" passt hier irgendwie überhaupt nicht, schlißlich wird hier Öffentlich darüber diskutiert.

    Gruß
    Thomas

  • Hi,

    ich denke mal bei einer Gravur wird ja etwas Material weggefräst.
    Je nach dem wie teif man graviert wird man sicher auch das Bauteil schwächen.
    Ich meine aber das normal so wenig weggenommen wird das es zu vernachlssigen ist.
    Wenn man es genau wissen will ob man darf oder nicht müsste man denke ich nur mal bei der PTB anfragen, die müssten das doch eigentlich wissen.

    Aber ich nehme mal an das Röhm eh mit dem Laser drann geht um sowas zu machen. Die normalen Schriftzüge werden ja jetzt auch geläsert und sind nicht mehr in der Giesform.

    Gruß C.C.

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