Das G&P M4 von allen Seiten beleuchtet :)

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 6.309 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. März 2007 um 20:01) ist von sunix.

  • Das Ende vom Lied...... Das kleine Stück welches die Brücke von der SwitchUnit daran hindert nach hinten zu rutschen ist abgebrochen. GB kaputt. Hab mir gestern ne deepfire bestellt. Jetzt geht das grosse umbauen los :(

    Gruss Solid

  • Zitat

    Original von Solid
    GB kaputt. Hab mir gestern ne deepfire bestellt. Jetzt geht das grosse umbauen los :(


    Ähem, Du weißt schon, dass derartige Aktionen ohne eine Erlaubnis zur (nichtgewerblichen) Schusswaffenherstellung in Deutschland strikt illegal sind.

    Die GB ist ein wesentliches Teil einer Schusswaffe und nur Berechtigte dürfen Umbauten und Instandsetzungen vornehmen.
    Auch wenn der Tausch der GB von einem Berechtigten durchgeführt wird, muss die Waffe unmittelbar hinterher zum Beschussamt zwecks Neuerteilung des :F:. Alles andere wäre illegaler Waffenbesitz…

    Du hast Doch noch Gewährleistung auf die Waffe?! Dann bringt der Händler das Problem für Dich kostenlos in Ordnung.

  • Hallo,

    @sunix

    ich glaube du hast recht, vor allem weil die M4 ja noch fast neu ist. Ich werde mich morgen mit dem Händler in Verbindung setzen.
    Nur habe ich dann ein wenig die Befürchtung, dass evt. der selbe Fehler ( der Abruch an der selben Stelle) wieder auftreten könnte.

    Gruss

  • Zitat

    Original von Solid
    Nur habe ich dann ein wenig die Befürchtung, dass evt. der selbe Fehler ( der Abruch an der selben Stelle) wieder auftreten könnte.


    Die Befürchtung brauchst Du eigentlich nicht haben.

    Erstens, ist das ein Problem das ich von den qualitativ hochwertigen AR15-Airsofts so überhaupt nicht kenne (siehe Antwort von Jürgen).

    Zweitens vermute ich, dass es sich um einen typischen Gewährleistungsfall handelt; dass also das fragliche Teil von Anfang an einen Haarriss hatte bzw. (an-)gebrochen war.

    Drittens, selbst wenn das Problem wieder auftritt, hast Du nach der zweiten erfolglosen Reparatur wahlweise Anspruch auf eine ganz neue Waffe oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Geld zurück).

    Das Ganze ist also ohne wesentliches Risiko – auch wenn der Garantiefall mit Einschicken und Wartezeit bis die Waffe zurückgeschickt wurde erst mal nervt.