Brauche Hilfe bei meiner RAM

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 6.057 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2006 um 19:11) ist von sunix.

  • Sag mal liest du jedesmal in irgendeinem Fachbuch nach und gibst dann die Antworten ... ?
    Na gut, dann eben ein anderes Gesetz, auch egal. Man darf es nicht haben und das ist schon schlimm genug.
    Softair haben doch auch nen Autofeuermodus. Schau mal eben nach, warum es bei denen nicht verboten ist ...

    :johnwoo::tine:

    Einmal editiert, zuletzt von Foley (12. August 2006 um 22:49)

  • Da braucht es kein Fachbuch, Blick ins Gesetz und Fähigkeit zu lesen genügt. Aber wenn es Dich interessiert:
    Bei Airsofts ist der FA-Modus genauso verboten, außer es handelt sich um Spielzeug, das nicht als Waffe unter das Waffengesetz fällt. Die 0,5J-Grenze aufgrund des Feststellungsbescheids vom BKA gilt übrigens nicht für Modelle die mit vorkomprimierten Gasen zur Speicherung der Antriebsenergie arbeiten. D.h. FA ist nur bei elektrischen Modellen bis 0,5J legal, da diese Gegenstände keine Waffen im Sinne des WaffG sind.

    Unterscheid zum KWKG war in meinen Augen innerhalb des Kontexts hier nur relevant, weil man sonst nur den Kopf schütteln könnte, wie jemand wohl auf die verrückte Idee kommt, eine RAM als Kriegswaffe einzustufen.

  • Zitat

    Original von sunix
    ...mit vorkomprimierten Gasen zur Speicherung der Antriebsenergie arbeiten...

    ja ja das WaffG. beamtendeutsch allererster güte...
    wer hat sie denn nicht ab und an auch? die vorkomprimierten gase. :otfl:

    nun ja. spaß beiseite. fällt eine ram (und andere luft-/co² waffen) über 0,5J unter das WaffG? okay das die kniften über 0,5J mehr energie haben ist klar nur töten kann ich mit ner ram noch lange keinen, auch wenn die jetzt 20J hätte.
    und die fernöstlichen 0,5J plastikdinger können, unter falschen händen, auch nicht ohne sein.
    beispiel scharfe waffen. nicht waffen töten menschen, sondern menschen töten menschen.
    die waffe allein ist harmlos...es fehlt nur, der mehr oder weniger verantwortungsbewusste 'bediener'.

  • Zitat

    Original von Panzer Meyer
    ja ja das WaffG. beamtendeutsch allererster güte


    Das steht so nicht im WaffG (dort ist nur festgehalten, dass alles bis 0,08J nicht unter das WaffG fällt), sondern in einer EU-Richtlinie (den genauen Wortlaut habe ich allerdings nicht wiedergegeben). Das BKA hatte, dem sinngemäß entsprechend, den genannten Feststellungsbescheid erlassen, demzufolge die 0,08J-Grenze des WaffG auf 0,5J anzuheben sei. Allerdings nur für Springs und elektrische Schussgeräte, d.h. keine Apparaturen, die mit unter Druck stehenden Gasen :D arbeiten. Hintergrund war u.a., dass selbst die Kanone vom Spielzeugpiratenschiff mehr als 0,08J an Energie freisetzt.

    Zitat

    Original von Panzer Meyer
    ... fällt eine ram (und andere luft-/co² waffen) über 0,5J unter das WaffG?


    Selbstverständlich fällt die RAM auch als freie Waffe unter das WaffG, wie alle anderen freien Waffen (SSW, Luftgewehre, CO2-Pistolen etc. etc. pp.) auch. Du siehst schon an dem :F: einer Waffe, dass es sich nicht mehr um Spielzeug, sondern um eine Waffe im Sinne des WaffG handelt. Es handelt sich um eine in Deutschland vorgeschriebene Markierung; ohne :F: wäre die Waffe illegal.

    Zitat

    Original von Panzer Meyer
    ...und die fernöstlichen 0,5J plastikdinger können, unter falschen händen, auch nicht ohne sein...


    Richtig, aber das ist schon wieder ein anderer Problembereich, denn von so ziemlich jedem Gegenstand des täglichen Lebens geht eine Gefahr aus; auch das Leben selbst ist gefährlich und im Endeffekt sogar tödlich ;-). Selbst das hantieren mit einem Wattestäbchen kann riskant sein. Dass irgendwelche Kiddies mit Spielzeugwaffen eher Blödsinn anstellen als mit Wattestäbchen ist natürlich klar.

  • ja das mit dem WaffG. und den freien Waffen ist schon klar. hätte meine frage besser definieren sollen...ich meinte wenn ich z.b. eine ram hab und diese auf, sagen wir mal 10J (was technisch leider nicht möglich ist, aber gehen wir einfach mal davon aus) bringen würde, würde ich bzw die sachlage so gehandhabt werden als ob ich eine scharfe kriegswaffe (autofeuer) illegal in meinem besitz gehabt hätte? ???

  • Es wäre zwar auch dann keine Kriegswaffe, denn auch mit 10J ist eine RAM nicht als „Kriegsgerät“ zu bezeichnen und Autofeuer ist nach dem Waffengesetz und nicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten.

    Aber: Es gibt nach dem WaffG folgende Konsequenzen:

    1. Illegaler Waffenbesitz.

    2. Sollte die Waffe auch noch FA schießen, kommt verschärfend auch noch ein weiteres Vergehen hinzu: Besitz verbotener Gegenstände (die nicht einmal mit einer WBK oder sonst irgendwie zu legalisieren wären). Respektive, jeder Staatsanwalt würde dieses Faktum lächelnd einsetzen, um zu argumentieren, dass es sich nicht mehr um einen „minder schweren Fall“ handeln kann.

    Die Folgen sind empfindlich: Vorstrafe, waffenrechtliche Zuverlässigkeit dahin.