Belgien - Waffenpaß

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 8.059 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Oktober 2004 um 19:13) ist von pigeon hunter.

  • Mal ganz dumm gesagt:
    In Belgien brauche ich keinen Europäischer Feuerwaffenpass und wenn mich auf der Rückfahrt ein deutscher Zöllner (gibt´s sowas überhaupt noch) anspricht, will er höchstens die WBK sehen. Davon mal ab bin ich dann auch schon wieder auf deutschem Staatsgebiet (= kein Europäischer Feuerwaffenpass)

    No risk no fun

  • Zitat

    Original von Frediee
    ....
    Was in deinem Post fehlt , ist eine Schlusßfolgerung. Leider kann man hier kein eindeutiges - JA oder NEIN lesen- dies sind eigentlich wieder eine Interpretationen der Pasagen im WaffG. Die Leute, die diese Texte lesen sind sich unsicher, die WBK-Plichtigen Gewehre mit nach Belgien mitzunehmen. Und deshalb wäre eindeutige Antwort schöner.

    Genau betrachtet ist es keine "Interpretation" auch wenn ich es so umschrieben habe.

    Die Begriffe und der Sinn von "verbringen", "Mitnahme" ist klar gesetzlich definiert.
    Was eine Feuer- oder Schußwaffe ist ebenfalls.

    Alles was gesagt wurde ist aus hiesiger deutscher Sicht im WaffG bzw. in der AWaffV aufgeführt.
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Das einzige und da gebe ich dir recht, was nicht gesagt wurde, ist eine klare Aussage zu Belgien.
    Grund: mir ist das belgische Waffenrecht nicht bekannt.

    Ich weiss nur über mir bekannte Jäger, das u. a. sportliche / jagdliche Feuerwaffen bei der "Mitnahme" kein Problem darstellen. Vorausgesetzt die jeweilige Langwaffe ist im (deutschen) Feuerwaffenpass eingetragen und nicht gerade im Kaliber 7,62 x 51 ( .308 Win).
    Das Kaliber darf nicht nach Belgien eingeführt werden.

    Die einzigen die normalerweise eine rechtsverbindliche Aussage zu der Belgienfrage geben könnten, wäre die Auslandvertretung oder hier ggf. direkt das Waffenzentralregister in Brüssel (Förderale Polizei).
    Letzteres habe ich auch nur durch Google erfahren.

    Zu der akuten Frage:
    Ansich würde ich Ottertims, Gerrits, deiner ersten Aussage zustimmen, insbesondere da ja schon gesagt wurde das auch starke LGs in Belgien nicht meldepflichtig sein sollen.

    Warten wir also auf Freitag. ;)
    (Wobei der hiesige Beamte eigentlich garnichts rechtsverbindliches zum Einführen nach Belgien sagen dürfte; höchsten zum Ausführen aus DE :crazy2:)

  • Zitat

    Originally posted by ottertim
    No risk no fun

    Naja,

    too much risk->dumm gelaufen->Zuverlässigkeitsverlust oder ähnliches-> erst recht no fun.

    Angesichts des neuen Waffengesetzes ist es echt besser, sich alles schriftlich geben zu lassen, da hat Frediee ganz recht.

    Frei nach Murphy:
    "Nichts ist so einfach, wie es aussieht."

    Im Ernst: Da braucht nur ein WaffG-unkundiger Beamter (solls ja geben, so was) mit dem linken Fuß aufgestanden zu sein, und schon ist der Wettkampf in Belgien gelaufen.
    Den nachträglichen Ärger und die Lauferei (auch wenn sich nachher die Vorwürfe in nichts auflösen) gibts gratis dazu.

    Bin auch schon gespannt auf das, was Frediee noch rauskriegt...

    Gruß,acciaio

    “The Dominator has no ‘soul’.
    It just sits there, completely dead and with pure, mechanistic precision puts every pellet where it’s supposed to go.”
    (Simon Moore at ukairguns.co.uk)

  • Zitat

    Original von acciaio
    [...]
    Im Ernst: Da braucht nur ein WaffG-unkundiger Beamter (solls ja geben, so was) mit dem linken Fuß aufgestanden zu sein, und schon ist der Wettkampf in Belgien gelaufen.
    [...]

    Gruß,acciaio

    Der Pass ist nur für´s Ausland / im Ausland gültig. Innerhalb der BRD hat er keine Funktion. Mit welcher Begründung will dir denn der Beamte die Ausreise verwehren?

    Ich mag mich da jetzt täuschen, aber ich sehe in der ganzen Sache (zumindest für Belgien/Deutschland und LGs) kein Problem.
    (Mag daran liegen, daß ich heute gute Laune habe oder immer noch so blöd bin, an das teilweise Gute in diesem Staat zu glauben.)

  • Ich habe nicht mehr ausgehalten und noch mal angerufen. Die ganze Sache sieht so aus, wie es der Frank beschrieben hat, wobei hat der liebe Herr Beamte sich nicht auf ein klares Wort - JA oder Nein festgelegt hat, weil er es nicht wusste, wie die Bestimmungen für bis 16,3 J LG in Belgien/Holland sind und wollte somit keine offizielle Stellung nehmen (was ich irgendwie auch verstehe).
    Letztendlich - ist jetzt klar - sollten unsere Field Target Gewehre in Belgien oder anderen EU Länder WaffG ein Erlaubnis benötigen, wäre es ein klarer EFP Fall. Dass es so nicht ist, ist dies kein Problem ohne den Pass zu fahren.
    Vorsicht bei Reise nach Österreich - da sieht es aber anders aus (das es jetzt aber nicht nötig ist, schiebe ich das Problem, bis ich nach Österreich fahren werde).
    Trotzdem werde ich noch mal persönlich bei Polizeipräsidium vorbeikommen und den EFP beantragen - wer weiss, wann wir nach Südafrika oder Neu Zeeland zu einem Wettkampf fahren werden.......

    kein FWR Mitglied

  • Zitat

    Original von Frediee
    Vorsicht bei Reise nach Österreich - da sieht es aber anders aus (das es jetzt aber nicht nötig ist, schiebe ich das Problem, bis ich nach Österreich fahren werde).

    Hi,

    passt zwar jetzt nicht ganz zum Thema, aber so viel ich weiß, dürfte es in Österreich am wenigsten Probleme geben, da sind alle LG's bis 6mm frei! Also Freddiee, wo liegt da das Problem??

    MFG Florian

    Suche Field-Target Verein in der Umgebung von Wien

  • Das Problem liegt daran, dass ich wohl der einzige mit einem LG über 7,5 J in Bonn bin, der alle 2 Stunden dort anruft und Fragen stellt, die dort set 20 Jahren keiner gestellt hat.
    Der Mann am anderen Ende, hat wegen EFP Probleme nur mit Österreich gehabt und ich wette, es war kein FT Schütze, der zu Steyr zu Einem Wettkamf fuhr :lol:

    Für mich ist dieses Thema eigentlich schon erledigt. Es ist klar, daß man sich bei jeder Reise ins Ausland informieren muss, wie die gesetzlichen Bestimmungen dort herrschen - dies ersparrt viele Probleme - Wir als FT Schützen mit 17J sollen auch nicht übertreiben und zuerst mal uns mit dortigen Behörten in Kontakt setzten, um zu erfahren, was uns dort an der Grenze erwarten kann. Für Leute, die diese Problematik um ein Faktor der Ungewissheit mindern möchte, soll alle seinen Kanonen dort (EFP) eintragen lassen - Kostet nur eine Stange JSB und macht warm ums Herzen.
    PS
    Und nach Österreich kommen wir sowieso - oder oder mit EFP - übrigens - wann macht Ihr dort etwas Nettes?

    kein FWR Mitglied

    Einmal editiert, zuletzt von Frediee (19. Oktober 2004 um 17:19)