ich habe vor, mir eine kleine, abgeänderte Deko-Kala an die wand zu hängen.
jetzt habe ich vor kurzem die "prüfvorschriften f. Dekowaffen" gesehen und da stand u.a.
1. Ein vorhandfenes magazin muss mit dem gehäuse verschweißt sein...
==> ich hoffe, das gilt nicht f. ansteckbare magazine?!?
2. ein austauschbares griffstück muss dauherhat gegen austausch gesichert werden...
==> gilt das nur f. pistolen?!? evtl. habe ich vor einen lochschaft dran zu montieren...das würde dann ja nicht funktionieren....
Andere frage:
ist / wäre ein umbau einer AK zur Salutwaffe oder LEP rechtens, oder schließt das WaffG das explizit aus? (nein, ich will KEINE junker )