Frage zu Deko-AK

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.482 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Juni 2004 um 23:20) ist von Michalive.

  • ich habe vor, mir eine kleine, abgeänderte Deko-Kala an die wand zu hängen.


    jetzt habe ich vor kurzem die "prüfvorschriften f. Dekowaffen" gesehen und da stand u.a.


    1. Ein vorhandfenes magazin muss mit dem gehäuse verschweißt sein...
    ==> ich hoffe, das gilt nicht f. ansteckbare magazine?!?

    2. ein austauschbares griffstück muss dauherhat gegen austausch gesichert werden...
    ==> gilt das nur f. pistolen?!? evtl. habe ich vor einen lochschaft dran zu montieren...das würde dann ja nicht funktionieren....


    Andere frage:

    ist / wäre ein umbau einer AK zur Salutwaffe oder LEP rechtens, oder schließt das WaffG das explizit aus? (nein, ich will KEINE junker ;) )

    Gruß,

    Frank => Fördermitglied des VDB :thumbup:

  • Hast du schon mal über den Kauf einer Yunker nachgedacht? Die besteht zum großen Teil aus Orginalteilen und schiesst sogar noch. Du hast keine Probleme mit dem Gesetz und reichlich Zubehör gibts auch. Allerdings handelt es sich bei der Yunker um eine Ak-74 bzw Ak 101 und nicht um die berühmte AK-47.

    MfG

    Mad_Blumenkind

  • Zitat

    Original von Mad_Blumenkind
    Hast du schon mal über den Kauf einer Yunker nachgedacht? Die besteht zum großen Teil aus Orginalteilen und schiesst sogar noch. Du hast keine Probleme mit dem Gesetz und reichlich Zubehör gibts auch. Allerdings handelt es sich bei der Yunker um eine Ak-74 bzw Ak 101 und nicht um die berühmte AK-47.

    MfG

    Mad_Blumenkind


    *lol*

    Original von sanativ:

    Zitat

    ist / wäre ein umbau einer AK zur Salutwaffe oder LEP rechtens, oder schließt das WaffG das explizit aus? (nein, ich will KEINE junker )


    Aber die richtigen Deko-Umbauten sind doch eh schon normgerecht durchgeführt worden (mit Beleg).

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

  • Zitat

    Original von sanativ
    1. Ein vorhandfenes magazin muss mit dem gehäuse verschweißt sein...
    ==> ich hoffe, das gilt nicht f. ansteckbare magazine?!?

    2. ein austauschbares griffstück muss dauherhat gegen austausch gesichert werden...
    ==> gilt das nur f. pistolen?!? evtl. habe ich vor einen lochschaft dran zu montieren...das würde dann ja nicht funktionieren....


    Siehe Anlage 1 Abschn.1 Unterabschn.1 Nr.1.4 WaffG (Anforderungen für unbrauchbar gemachte Schusswaffen).

    Als Bezugsquelle empfehle ich in erster Linie die gängigen Internet-Auktionshäuser wie eGun, dort sind immer mal
    wieder Deko-Langwaffen, bisweilen auch Deko- Kriegswaffen zu finden. Ich würde mich aber zuerst über die aktuelle
    Rechtslage informieren, das erspart Ärger. Wenn der jeweilige Umbau oder auch Teilesatz eine BKA-Abnahme hat
    (erkennbar an der rautenförmigen Einprägung), bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite.

    Zitat

    Andere frage:

    ist / wäre ein umbau einer AK zur Salutwaffe oder LEP rechtens, oder schließt das WaffG das explizit aus?


    Schau mal hier. Ich verweise dabei vor allem auf die Beiträge von Michalive, der sich in dieser Sache anscheinend
    schon mal schlau gemacht hat. Vollautomaten sind demnach auch als Salutwaffen verboten - eigentlich einleuchtend,
    zumal der Schlag-/Auslösemechanismus intakt sein muss. Dasselbe gilt wohl leider auch für LEP-Konvertierungen.


    Gruß
    Bambusbieger

  • Zitat

    Original von Bambusbieger
    [Ich verweise dabei vor allem auf die Beiträge von Michalive, der sich in dieser Sache anscheinend schon mal schlau gemacht hat. Vollautomaten sind demnach auch als Salutwaffen verboten - eigentlich einleuchtend,
    zumal der Schlag-/Auslösemechanismus intakt sein muss. Dasselbe gilt wohl leider auch für LEP-Konvertierungen.

    Richtig, da bei Salutwaffen der Verschluss intakt seien muss ist dies bei Kriegswaffen unmöglich! Einzige Alternative sind Werkshalbautomaten für den Zivilmarkt.

    Zum Beispiel ein halbautomatischer AK47-Klon der zu einer Salutwaffe umgebaut wird.

    Ist aber ein teurer Spass!

    M&F Firearms verkauft ein halbautomatischen G3 Klon als Salutumbau

    Deutsches SLG, halbautomatisches Gewehr, System ähnlich H & K G 3, SALUT, Preis: € 1.499,-

    http://www.civilwar.de

    Preislich dürften die Ak-Klone in der gleichen Liga spielen.


    Zum Thema Dekowaffen & Egun sowie Militariaweb

    Wie sicher aufgefallen schreiben viele Verkäufer, auf Anfrage, das sie die Teile nur zerlegt versenden.

    Hintergrund: Eine Kriegswaffe als Deko benötigt eine Zertifizierung des zuständigen Beschussamtes über die ordnungsgemäße Umbrauchbarmachung.

    Ohne dieses Zertifikat ist das Deko einer funktionsfähigen Kriegswaffe gleichgestellt!

    Von daher ist es ausserordentlich wichtig das beim Kauf von Dekos von Privat immer(!) das Zertifikat dabei ist!!!


    Zu den Umbauten im einzelnen! Liegt am jeweiligen Beschussamt. Am besten vorher den Händler fragen wie die Waffe umgebaut wurde.

    Die zerstörten Abzugseinrichtungen gelten für Kriegswaffen unter 60cm Länge, da diese dann rechtlich den Pistolen zugeordnet sind.

    Beispiel: UZI