EWB Waffen

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 986 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Mai 2004 um 14:30) ist von Michalive.

  • In welchen Ländern auf unsere Erde bekommt man denn eigentlich noch legal Waffen die in Deutschland EWB Pflichtig sind, ausser bei uns und in den USA, dort bekommt man ja in manchen Staaten mit 16 ne Pumpgun aber kein Alkohol :crazy3:
    Würde mich mal Interessieren, will mal ne Art Statistik machen wie hoch die Kriminalität in zusammenhang mit Waffen ist.

  • Mit "legal" ist wohl gemeint, dass der Käufer für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen keine spezielle Erlaubnis benötigt. Ich vermute mal, dass es derartige Zustände nur noch in der Dritten Welt und in einigen Entwicklungsländern gibt, sowie in gewissen Krisenregionen, wo Bürgerkrieg herrscht und sich ohnehin niemand darum kümmert bzw. kümmern kann.

    Statistiken und dergleichen sind unter anderem im Forum Waffenrecht sowie beim Bundeskriminalamt zu finden.


    Gruß
    Bambusbieger

    Einmal editiert, zuletzt von Bambusbieger (2. Mai 2004 um 13:12)

  • Er meint besstimmt das man einfach nur wie bei uns 18 sein muss, und dann in nen Laden spaziert und sich was kaufen kann. ???
    Also da fällt mir nur eins ein: USA
    Und bei uns wars früher mal so da konnte man sich ab 18 glaub ich Langwaffen kaufen

  • Zitat

    Original von Pedersoli
    Und bei uns wars früher mal so da konnte man sich ab 18 glaub ich Langwaffen kaufen

    War in der Schweiz bis 1999 auch so!

    Ich habe 1998 in Zürich gearbeitet. Ich hätte, selbst als Ausländer, ohne Probleme in den nächsten Waffenladen gehen und mir dort ohne Erwerbsberechtigung eine halbautomatische AK47 oder UZI kaufen können.

    Aufgrund des yugoslawischen Bürgerkriegs, zuviele Deutsche die sich so in massen illegale Waffen besorgten und allgemein Missbrauch von Waffen wurde das geändert.

    Will man sich heute in der Schweiz eine Waffe kaufen benötigt man einen Waffenerwerbsschein. Vorraussetzung ist nur ein einwandfreier Leumund und die schweizer Staatsangehörigkeit bzw. C-Aufenthaltsbewilligung.

    Einziges Schlupfloch ist noch der private Verkauf.

    Bei Verkauf von Privat an Privat gelten nachfolgende Regeln:

    1. Verkauf nur an schweizer Bürger / C-Aufenthaltsbewilligung
    2. schriftlicher Vertrag, der 10 Jahre aufbewahrt werden muss

    Hier gibt es aber ein großes Problem, was aber geändert werden soll!

    Waffenbesitz in der Schweiz wird nicht registriert. Die privaten Verkäufe und Erwerb müssen nicht angezeigt werden.

    Verkauft also ein Schweizer sein halbautomatisches AK47 an einen Deutschen gibt es keine Möglichkeit das zu verhindern.


    Noch allgemein etwas zu Waffenrecht in anderen Ländern.

    Das schärfste Waffenrecht der Welt gilt in Japan. Dort ist der Besitz von Schusswaffen für Privat total verboten.

    Einzigste Ausnahme sind Modelguns und Airsoft!

    Dem japanischen Waffenrecht haben wir im übrigen Airsoft zu verdanken.

    Selbst bei den Modelguns und Airsoft gibt es harte Regeln. Gemäß Waffenrechtsänderung 1972 dürfen die wesentlichen Teile wie Gehäuse nicht aus Stahl gefertigt sein. Nur Alu, Zinkguss oder ABS

    Liegt daran das findige Bastler darauf gekommen sind das manche Modelguns (MP40 und STEN) zu scharfen Waffen umgebaut werden konnten.