BUCK Nighthawk

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 12.777 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2004 um 21:28) ist von 4mmm20.

  • das ist egal schnüre muss ich nur beim angeln schneiden und das auch nur selten, das wird schon gehen.
    schnitzen: ob es weh tut oder nicht, daran werd ich mich schon gewöhnen bin ja noch jung *lol* *lol* *lol* :)) nein ich glaube das werd ich auch noch schaffen

    aber eine frage noch hab das grad erst bemerkt :
    hat die scheide einen gürtel clip oer eine schlaufe?
    die kette wird wohl kaum reichen

    Einmal editiert, zuletzt von 4mmm20 (21. März 2004 um 20:03)

  • Das Nighthawk dürftest du eigendlich gar nicht haben, es wird garantiert als Waffe eingestuft und ist somit ab 18.
    Wer ein gutes Messer will muss auch einen angemessenen Preis dafür zahlen. Kauf dir ein CRKT M16, das taugt wenigstens. (Aber bloß nicht mit beschichteter Klinge, sonst haste wieder den Stress mit Kratzern) Da das aber wohl auch als Waffe und nicht als Werkzeug angesehen wird ists auch ab 18! An deiner Stelle würd ich nicht so rumposaunen, was du alles schönes hast, wenn du es gar nicht besitzen darfst...

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

    Einmal editiert, zuletzt von Jubei (21. März 2004 um 20:07)

  • ganz ruhig bitte
    wiso sollte ich das messer nicht haben dürfen??
    ich hab das ganz normal bestellt wie man ein t-shirt auch bestellt.
    da hat niemand gefragt wie alt ich bin, und desshalb gieng ich davon aus, das das messer legal zu erwerben ist. ( ich hab es aus einem deutschen versandhandel nicht etwa aus dem außland)
    und wegen rumposaunen ich hab ( bis jetzt) lediglich in einem satz erwähnt, das es mir gehört, und das war vor 2 seiten, du hingegen posaunst hier noch einmal laut rum, das ich angeblich ein verbortenes messer hab.
    bitte tu nicht so als würde dir das ein anliegen sein *lol*

  • Zitat

    Aber bloß nicht mit beschichteter Klinge

    Ich weiß garnicht, was ihr dagegen habt. Ein paar kleine Kratzer habe ich nur durch den Wetzstein bekommen, ansonsten ist die Oberfläche immernoch astrein.

    Na gut, ich wollte so oder so eines mit schwarzer Klinge :nuts:

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

  • Natürlich ist es mir ein Anliegen die Leute über die (leider schwammige) Rechtslage aufzuklären. Leute wie du, die wissentlich oder unwissentlich illegal eine Waffe besitzen schaden unserer Lobby nur und das will ja keiner. War also nur gut gemeint, weitere Anstrengungen scheinen ja aber nicht nötig wenns eh keinen interessiert....

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  • ey auch schön hab bei google nur die 3 varianten gesehen aber sieht sicher auch schick aus

  • Es gibt je 3 Modelle der militärischen Version (MIL), der Polizei (SRT) und der Feuerwehr. Daneben gibt es noch eins, Special Forces (SF).

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  • Zitat

    Original von Jubei
    Natürlich ist es mir ein Anliegen die Leute über die (leider schwammige) Rechtslage aufzuklären. Leute wie du, die wissentlich oder unwissentlich illegal eine Waffe besitzen schaden unserer Lobby nur und das will ja keiner. War also nur gut gemeint, weitere Anstrengungen scheinen ja aber nicht nötig wenns eh keinen interessiert....

    Das ist auch sehr ordentlich von dir, aber 4mmm20 verstößt gegen kein Gesetz.
    Oder sag mir bitte gegen welches.
    Er ist 15 somit also zum teil Geschäftsfähig.
    Er hat sich keine Waffe, sondern ein "Werkzeuk" gekauft und ist auch berechtigt dieses zu führen, ausgenommen auf öffentlichen Verandstaltungen, Versammlungen ...
    Das Nighthawke ist nicht (auch wenn es so ausschaut) beitseitig geschliffen somit also keine Hieb oder Stoßwaffe laut WaffGes. und somit nicht erst ab 18 erlaubt zu erwerben.
    Das WaffGes. ist in der Hinsicht schon etwas "komisch" aber ein 14 Jähriger darf sich auch ohne weiteres im Kaufhaus ein 20cm langes Fleischermesser kaufen da dies als Werkzeug gesehen wird.
    Auch wenn das warscheinlich gefärlicher als ein Nighthawke ist.

    P.S. Hab selber ein Nighthawke allerdings mit gestrahlter Klinge und ich bin mehr als zufrieden damit. O.K. hab erstmal aus dem Stück Stahl ein Messer geschliffen, aber seit dem hab es auf jeder Zeltfahrt an meiner Koppel dabei und ich will es nicht mehr missen.

    MfG >MK<

    MfG >MK<

  • Gunsmith MK> Die Sache ist ja gerade so problematisch, weil es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt. Hier ein Artikel des FWR, der meinen Standpunkt glaube ich (leider) recht gut untermauert. Ich meine jedenfalls, wegen eines Messers sollte man nicht sein saubres Führungszeugnis und seine Zuverlässigkeit aufs Spiel setzen, wie sagt man so schön, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...

    Zitat:
    Forum Waffenrecht News Nr1, 1/2004 Seite 9: Blankwaffen

    Wann ist ein Messer eine Waffe?

    ...Ein Messer zählt dann als Hieb- oder Stoßwaffe, wenn es objektiv (also für alle erkennbar und nicht nur nach Willen des Benutzers) dazu bestimmt ist, jemandem Gesundheitsbeschädigungen oder Körperverletzung beizubringen. Nach dieser Klarstellung die durch das Bayrische Oberste Landesgericht erfolgte, gilt, daß nur solche Gegenstände als Waffe angesehen werden, die nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung oder nach der allgemeinen Anschauung von vornherein als Waffe im technischen Sinn gesehen werden...

    []Nach meiner Auffassung wird das Nighthawk also als Waffe eingestuft, in der Beschreibung des Herstellers wird dies denke ich durch die vorgeschlagenen Einsatzzwecke deutlich. http://www.buckknives.com/catalog/detail/288/234
    Es gibt sicher einige Messer, bei denen man sich in einer Grauzone befindet, sobald Begriffe wie Tactical, Military, First Response und ähnliches in Verbindung mit dem Messer auftauchen wird sich wohl kaum ein Richter überzeugen lassen, es handle sich um ein Messer, das nicht als Waffe gedacht und konzipiert ist. Die schwarz beschichtete Klinge wird ein weiterer Punkt sein, die den Richter zu seiner Annahme bringt.[]

    ...Wichtig zu wissen ist, daß es weder im Waffengesetz noch in untergesetzlichen Regelungen eine Vorschrift gibt, die Messer ab einer bestimmten Klingenlänge automatisch als Waffe einstufen würde. Woran man jedoch den Unterschied ausmacht, dass ein Jagdnicker eine Waffe sei und ein bayrisches Brotzeitmesser, welches gleich aussieht und ebenfalls in einer Seitentasche der LEderhose getragen werden kann, keine Waffe ist, wird bis zu einer endgültigen Festlegung vielen ein Rätsel bleiben...

    []Da wird die Willkür ein wenig deutlich, allein das Verkaufsargument als Jagdmesser recht scheinbar schon, um ein Brotzeitmesser zur Waffe zu machen. Darum auch meine Einschätzung: Sobald Tactical drauf oder dabei steht wird der Richter nicht lang überlegen. []

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  • Jubei
    vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand...

    Mhh guter Spruch
    :new2:

    ...Ein Messer zählt dann als Hieb- oder Stoßwaffe, wenn es objektiv (also für alle erkennbar und nicht nur nach Willen des Benutzers) dazu bestimmt ist, jemandem Gesundheitsbeschädigungen oder Körperverletzung beizubringen. Nach dieser Klarstellung die durch das Bayrische Oberste Landesgericht erfolgte, gilt, daß nur solche Gegenstände als Waffe angesehen werden, die nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung oder nach der allgemeinen Anschauung von vornherein als Waffe im technischen Sinn gesehen werden...

    Puh ein glück mit den Bayern haben wir aus der BRD ja nicht viel zu tuhn
    :laugh:

    Spaß muß sein bei der Beerdigung! sonst geht keiner mit.

    Du hast schon recht das ist alles eine Grau Zohne, und mit dem Tactical das ist wohl auch auslegungs Sache und es wird auch auf den Richter drauf ankommen wie er grade drauf ist (Wann war er das letzt auf der Mutter ;D)

    Aber das mit dem WaffGes. ist eh so ne sache die man teilweise nicht ganz versteht warum das so und das so.
    Siehe Sprungmesser unter 8,5=20%

    P.s. Die schwarz beschichtete Klinge wird ein weiterer Punkt sein, die den Richter zu seiner Annahme bringt.
    Meins ist Gesandstrahlt

    P.P.s. aber was mach ich denn wenn ich vor dem Richter stehe wegen dem Führen eines Löffels BW Dienstlich gelifert, na wenn der mal nicht für den taktischen Einsats entwickelt wurde und vorallem der tuht mehr weh, da stumpf. :new16:

    O.K O.K. das war wohl ein Hirn :F:urtz aber ich fands gut :new11: :laugh: :new11:

    Leben und leben lassen

    MfG >MK<

    Einmal editiert, zuletzt von Gunsmith-MK (23. März 2004 um 14:40)

  • Nuja, sin wir uns also doch einig.
    Jedenfalls sollte man doch vom Worst Case ausgehen, und in dem kann ein Jugendlicher wegen so einem Messer ganz schön Ärger bekommen. Ein normales Fahrtenmesser, oder besser ein einfaches Klappmesser bergen da nicht halb so viel Gefahren für die weisse Weste...

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  • hallo alle zusammen bin wieder zurück
    also jain
    teorethisch darf ich es führen, wenn mir aber jemand böse will und michkontroliert, wenn ich ein solches messer bei mir hab kann er mir was "anhängen"
    das sind ja tolle gesetze hier.
    Ich lerne daraus, das ich es nur mitnehme, wenn ich es wirklich brauche und das wird selten sein (hoffe ich)
    Dankeschön das ihr mir alle so geholfen habt und euch mit meinen fragen und problemen außeinandergesetzt habt.
    mfg
    4mmm20