Hallo ,
ich hätte da eine Frage was Egun betrifft . Wenn man eine "Frei-ab-18" Waffe erwirbt , muss man ja seinen Altersnachweis erbringen - ob auf dem Postweg oder einen Scan als Email . Was passiert aber wenn man eine Erwerbschein-Pflichtige Waffe erwirbt ? Muss man seine WBK dem Verkäufer zusenden , oder ein Kopie davon etc. ? Und wie sieht es mit der Gesetzeslage bei Erwerbscheins Pflichtigen Luftgewehren aus ?
Mfg , Pete-Lampe