Test und Innenleben des Joniskeit-SD

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.205 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2004 um 17:48) ist von ManEater.

  • Also, es sieht scheinbar so aus: fertig gekauft mit :F: ist alles legal, ne kleine Änderung und schon sitzt man bis zum Hals in der Sch....., jedenfalls wenn man erwischt wird.

    Also machen wir hier Schluß.

    Obba Gerrit,
    der sich über manche Gesetzgebungen aufregen würde wenn er dürfte.

  • moin aus friesland,

    an dieser stelle solltet ihr euch mal klarmachen, dass jede freie waffe in ihrer art beim bka vom hersteller angemeldet wird (mit zeichnung, technischen werten und vo-durchschnittsmessungen usw.) und nur der orginale zustand ist legal - jede veränderungen (lauf kürzen, exportfedern einbauen oder sonstige technische veränderungen) haben zur folge, dass das f-zeichen seine gültigkeit verliert!

    das heisst im klartext: einzug der waffe!

    genauso verhält es sich mit sd´s - jede modifizierung ist verboten und eigenbauten müssten beim bka per prozedur vorgestellt und sachverständlich abgenommen werden!

    gruß udo

    http://www.german-fts.de

  • ... aber ein :F: Gewehr mit einem "umgebauten" SD drauf als Gesamtkunstwerk sehr wohl ... *lol* :crazy2: :nuts:

    Das ist wie beim Auto, wenn du Schlappen aufziehst, die nicht für den Wagen zugelassen oder nachträglich abgeändert wurden und somit auch nicht zugelassen sind führen dazu, daß das Auto die Betriebsserlaubnis verliert.

    Auch wenn z.B. Reifen und Felgen für den BMW des Pappis ein :F: sprich eine Zulassung besitzen ... *lol* :crazy2: :nuts: