Erwerb meiner Geco 225 und fragen !

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 2.235 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. September 2003 um 21:07) ist von HWJunkie.

  • Hi

    Habe mir eine gebrauchte geco gekauft und nun hab ich einige fragen dazu :

    1.wie komme ich an einen kleinen waffenschein

    2.darf ich die waffe mit mir tragen (öffentlichkeit)

    3.geco (einmal abgeschossen) 25 platzpatronen und 15 cd gas patronen für 100euro is das oki ?

    4.wann bin ich nicht berechtigt einne kleinen waffenschein zu besitzen ?

    5. was wird mich der ganze spass mit den waffenschein kosten ?

  • hallo playaz,

    willkommen im forum

    die suchen funktion hätte bestimmt all deine fragen beantwortet.

    ich will mal kurz und bündig antworten:

    1. geh aufs amt für öffentliche ordnung, abteilung waffenrecht, bzw zur nächsten polizeidienststelle......ist in jedem bundesland anders


    2.wenn du im besitz eine kleinen waffenscheines bist, darfst du schreckschusswaffen in der öffentlichkeit führen, also geladen am mann bei dir haben..einschränkungen: nicht erlaubt in öffentlichen veranstaltungen, aufzügen oder öfftl. versammlungen

    3. wenn du mit der waffe zufrieden bist, kannst nur du entscheiden, ob der preis für dich ok war

    4. du musst 18 sein und waffenrechtlich absolut zuverlässig, also keine vorstrafen, verfassungsrechtlich bedenkliche vereinigung usw. angehören

    5. 50 euro, ist im gesetz so geregelt.

    gruss

    cz75

  • NEIN,

    der kleine waffenschein berechtigt nur zum führen von SCHRECKSCHUSSWAFFEN mit PTB-zulassung.

    für eine co2 oder auch softair benötigt man einen "grossen" waffenschein, der aber für sowas meines wissens nach nicht ausgestellt wird. den zu bekommen ist sowieso sehr schwierig.

    cz75

  • Nein der führt die Waffe ja nicht sondern transportiert sie.
    Die Waffe ist ja nicht geladen und auch nicht zugriffsbereit!

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • FÜHREN bedeutet Waffe geladen und jederzeit zugriffsbereit.

    Solange die Waffe(n) in einem geschlossenen Behälter sind, der nicht jedermann zugänglich ist (Waffenkoffer mit Schloß dran) und die Munition (Kartuschen, Dia's) von der Waffe getrennt transportiert werden ist das ganze für die Polizei nur ein Transport und interessiert sie nicht weiter.
    Aufm Mokick oder Motorrad usw. mitm Gewehr über die Schulter gehängt herumfahren mögen sie auch nicht.

    Erfindungen sollen Probleme lösen. Bis auf eine haben aber alle Erfindungen nur neue Probleme nach sich gezogen.
    Die beste Erfindung ist deshalb ohne Zweifel die Wasserstoffbombe. Sie löst alle unsere Probleme mit einem Schlag, und danach gibts niemanden mehr, der noch Probleme haben könnte.

  • habe einmal eine anzeige wegen körperverletzung gehabt und wurde zu sozialstunden verdonnert

    hab ich mir dmait die chance auf den kleinen waffenschein versaut ?

  • schätze mal ja , wenn das in deiner polizeiakte steht . aber du kannst ein psychologisches gutachten vorlegen das deine reife und verlässlichkeit beweist .

    ciao crossi

  • Zitat

    Original von playaz
    habe einmal eine anzeige wegen körperverletzung gehabt und wurde zu sozialstunden verdonnert

    hab ich mir dmait die chance auf den kleinen waffenschein versaut ?

    die werden sagen da du ja wegen körperverletzung auffällig geworden bist kannst du dich selbst verteidigen und hast nicht das bedürfnis nach einer waffe.

  • playaz,

    körperverletzung, nötigung, trunkenheit am steuer, das weiß ich noch aus meiner sachkundeprüfung, sind gründe zur infragestellung der waffenrechtlichen zuverlässigkeit.

    es gibt wohl noch andere gründe, aber die fallen mir jetzt so spontan noch ein.

    cz75

  • Aber da gibt es doch sicher auch eine Verjährungsfrist?
    Oder gilt ein jugendlicher Raufbold für immer als unzuverlässig?

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • och, ich dachte, daß tut einer für mich. :crazy2:
    Nun hab ich selber nachgesehen:

    Zitat


    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
    1. die rechtskräftig verurteilt worden sind
    ...
    b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,


    und

    Zitat

    zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,

    playaz
    dann dürfte bei Dir Zeit wohl bei fünf Jahren liegen, wenn es eine Jugendstrafe war.
    Besitzen darfst Du die Waffe allerdings trotzdem - nur eben nicht führen.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

    Einmal editiert, zuletzt von edbru (14. September 2003 um 19:58)

  • Erstmal danke an euch alle hier !!!!!! :n30:

    Selten so eine nette Atmosphäre in einem Forum erlebt !!!!!!!!!!!!!! :huldige:

    Also einige Fragen wären da trotzdem noch.

    1.Habe ja nur 40 Sozistunden bekommen is aber erst 2 Jahre her

    2.Was könnt ihr mir für Patronen für meine Geco 225 empfehlen?

    3.Womit reinige ich sie und vor allem wie Reinige ich sie ?

    4.Darf ich sie Sylvester benutzen ?

    5.Was passiert mir wenn die Polizei mich durchsucht einfach Routine mässig und die Waffe findet ?

    6.Darf ich die Waffe ohne Magazin im Auto mit mir führen (handschuhfach)

    Danke schonmal fürs beantworten der Fragen !

  • soo viele Fragen.

    1. Du kannst ja einfach mal beim Bürgeramt ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern (für einen Schützenverein).
    Der kostet irgendwas zwischen 10-20 Eu. Wenn da nix steht, bekommst Du den kWS sicherlich.

    2. weis ich nicht

    3. da gibt es so viele Meinungen wie Schützen.
    Reinigen mit Ballistol, WD40, Break Free usw. Den Lauf mit warmer Seifenlauge spülen, gut trocknen lassen und leicht ölen.
    Pfeifenreiniger soll auch gut gegen stärkere Verschmutzung sein.
    Such mal hier im Forum.

    4. klares NEIN. Bisher wurde der Sylvestereinsatz aber allg. als Brauchtum geduldet.
    Passiert etwas, so greift das Gesetz ohne Rücksicht.

    5. das gibt normalerweise eine Anzeige wegen illegalem Führen einer Schußwaffe. Das Gesetz unterscheidet da jetzt nicht mehr zwischen Signal- und scharfer Waffe.
    Die Zeit muß zeigen, wie das praktisch gehandhabt wird.

    6. Waffe im Handschuhfach zählt klar als führen, egal ob geladen oder ohne Magazin. Nur in einem abschliessbaren Behälter im Kofferraum getrennt von Munition ist die erlaubte Sonderform des Führens (transportieren).

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)