Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 6.714 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Februar 2017 um 18:57) ist von Floppyk.

  • Nach Auskunft des Beschussamtes Ulm vom 24.07.2014:

    Bis Ende April 2011 war es nicht erlaubt, aus Vorderladerwaffen Schwarzpulverersatzstoffe zu verschießen, da hierfür keine gesetzlichen Gebrauchsladungen festgelegt waren.

    Seit dem 01.05.2011 werden Vorderladerwaffen nach neuen Bestimmungen und mit neuen Beschussladungen (Schwarzpulver und Vorlage) geprüft. Für diese Waffen werden bei der Beschussprüfung Bescheinigungen ausgestellt in welchen auch die die unterschiedlichen zulässigen Pulver- und Vorlagemassen für die Verwendung von Schwarzpulver und Schwarzpulverersatzstoffen aufgeführt sind.