Standböller Kaliber 35 mm

  • Hier im Forum ist das Thema „Böller“ zwar off Topic, aber ich weiß, dass es einige User mit Interesse dafür gibt.

    Rechtliches:
    Ein Böller ist keine Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinne. Daher ist der Bau, Erwerb und Besitz frei. Aber ein Böller darf nur von Erlaubnisinhabern „geschossen“ werden. Diese Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes oder einfach kurz Pulverschein, ist auch zum Erwerb des nötigen Böllerpulvers nötig. Es heißt tatsächlich Böllerpulver, weil der Gesetzgeber eine Abgrenzung zum Schwarzpulver zum Vorderladerschießen festgelegt hat. Natürlich entsprechen alle Böller im Wesentlichen Vorderlader, wie auch das Böllerpulver dem Schwarzpulver entspricht. Es ist allerdings eher minderwertiges Schwarzpulver mit grobem und eher ungleichmäßigem Pulverkorn, kostet aber dafür nur in etwa 1/3 eines guten Schwarzpulvers zum Vorderladerschießen.
    Drei wichtige Unterschiede von Böller zum Vorderlader gibt es dennoch. Bei Böller dürfen im Gegensatz zu Vorderlader elektrisch oder per Reißleine aus der Ferne gezündet werden. Der zweite Unterschied ist der Beschuss. Auch ein Böller ist beschusspflichtig und leider ist diese Beschussprüfung nur 5 Jahre gültig. Er muss also alle 5 Jahre immer wieder zum Beschussamt und wird neu geprüft. Der letzte Unterschied betrifft das Schießen. Beim Böller gibt es definitionsgemäß kein Schießen. Daher gilt der Grundsatz: Es darf überall geböllert werden, wenn die Behörde dies nicht abgelehnt hat. Es bedarf keine Genehmigung zum Böllern, aber man muss die geplanten Böllerschüsse der Behörde melden. Es versteht sich von selbst, dass in der Nähe von Krankenhäusern, Altenwohnheimen und dergleichen das aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wird. Allerdings darf man das auch nicht als Erlaubnis zum ständigen und anlasslosen Böllern nehmen.

    Lehrgang:
    Wer sich für das Böllern interessiert, muss den Pulverschein beantragen. Dazu muss man einen Fachkundekurs als Ein-Tageskurs besuchen. Vorab muss der Teilnehmer eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und zum Kurs mitbringen. Mindestalter ist 21 Jahre. Für die nachfolgende Beantragung des Pulverscheines ist ein Bedürfnis notwendig. Das kann z.B. ein Schützen- oder Brauchtumsverein sein, der bestimmte Anlässe feiert und z.B. mit Böllerschüssen eröffnet. Der Verein muss die Mitgliedschaft und das Böllern formlos als Bedürfnis bestätigen. Inhaber einer Erlaubnis mit eingetragenem Vorderladerschießen und folglich erlaubtem Erwerb von Schwarzpulver dürfen damit nicht automatisch böllern. Das Böllern ist ein eigenes "Thema", welches als erlaubter Umgang und Verwendung des Treibmittels in der Erlaubnis eingetragen sein muss, wie auch der Erwerb des Böllerpulvers eingetragen sein muss. In der Regel ist das mit einer Mengenbeschränkung versehen. Üblich sind Mengen um die 10 Kg, die man im Gültigkeitszeitraum von 5 Jahren "verballern" darf. Wird die Erlaubnis nach 5 Jahren verlängert, gilt automatisch das Kontingent neu. Jeder Pulvererwerb muss vom Pulverhändler in die Erlaubnis eingetragen werden. Somit ist die verbrauchte Menge nachvollziehbar.

    Böller:
    Es wird zwischen Schaft-, Standböller und Böllerkanonen unterschieden. Hier stelle ich meinen Standböller im Kaliber 35 mm vor. Er ist mit bis zu 80 g Böllerpulver beschossen worden. Zum Vergleich: Eine scharfe Vorderladerpistole wird pro Schuss mit etwa 0,6 bis 1,3 g Schwarzpulver geschossen. 80 g bedeuten auch einen ordentlichen Rums und trotz 10 m Sicherheitsabstand gut in der Bauchgegend fühl- und erlebbar :D . Aber eine Gefahr für umliegende Fensterscheiben besteht jedoch nicht. Dieser Standböller wird mit einem Korken verdämmt, der mit Hammer und Pflock stramm auf der Pulverladung eingetrieben wird. Die Zündhütchen sind gewöhnliche Zünder, wie sie auch zum Vorderladergewehr benötigt werden. Die rote Reißleine ist 11 m lang. Die Funktion dieses Perkussionszünders dürfte klar sein und bedarf sicher keiner Erläuterung.
    Er ist auf einer massiven Holzplatte mit Edelstahlplatte geschraubt und wiegt etwa 10 Kg. Das Böllerrohr selbst ist aus einem Stück gefertigt.

    Auf dem Foto ist das komplette Böller-Set zu sehen. Das Böllerpulver ist hier in sogenannten „Safety Tubes“ verkauft worden. Es sind 16 Kunststoffröhrchen, die jeweils 62,5 g Pulver enthalten. Diese spezielle Verpackung lässt das Pulver in die günstigere Lagergruppe 1.3.einstufen und ist dann in der Lagermenge dem NC-Pulver gleichgestellt. Normales Schwarzpulver wäre mit einem Kilo schon die Höchstlagermenge in Nebenräumen. Dennoch ist ein verschlossener Pulverschrank nötig.
    Ansonsten ist nur zu sagen, dass die Vorbedingen zum Böllern nicht gerade preisgünstig sind. Für den nötigen Lehrgang, die Bescheinigung und dem Pulverschein muss man schon knapp 300 € kalkulieren. Das Böllern selbst ist günstig. Pro „Schuss“ sind etwa 40 ct für Korken, 1,60 € (Kilopreis Pulver ~ 20 €) und ein paar Cent für das Zündhütchen, also insgesamt etwas über 2 € zu berechnen. Das entspricht einem guten Silvesterknaller, aber die Wirkung ist absolut nicht vergleichbar.
    Das ist garantiert. :thumbsup: