Schießstand eröffnen

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 1.337 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2013 um 04:56) ist von DaveNo.

  • Hallo,
    kann mir jemand ein paar Hinweise geben was man da an Genehmigungen braucht und was es zu beachten gibt ?

    Hintergrund ist der, dass ich mit ein paar Bekannten gerne eine Halle / geeignete Immobilie mieten möchte um dort dann NUR mit F-Waffen schießen zu können.

    Wir dachten, dass es vielleicht gar keine verkehrte Idee wäre, wenn man dort auch fremde Leute gegen Gebühr schießen lassen könnte, dann wären evt. die Unkosten zumindest teilweise gedeckt..

    Kennt sich da jemand aus ?

    Gruß

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  • Gib doch einfach mal "Schießstand" in Wiki oder Google ein. Da steht alles.

    Der Gott,der Eisen wachsen lies, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte. E.M. Arndt
    Field Target im SC ernsdorf

  • Danke für den Tip, hab jetzt die .pdf mit den offiziellien Richtlinen für das Eröffnen und Betreiben eines Schießstandes gefunden .. 112 Seiten , da hab ich erstmal was zu lesen ;)

    Desweiteren noch die nützliche Information gefunden, dass man am besten mal einen zuständigen Schießstandsachverständiger kontaktieren sollte, der bei der Planung helfen kann ..

    Scheint ein größeres Projekt zu werden, aber solange die Auflagen einigermaßen einhaltbar sind und nicht direkt mit gigantischen Kosten verbunden sind, hab ich da kein Problem mit.. mir war ohnehin klar, dass das nicht "mal eben so" klappt.

    Gruß

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