Schießstand / Kugelfang selber bauen

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 9.147 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. August 2011 um 16:25) ist von Bogenschuetze.

  • Hi,

    nach nicht ganz erfolgreicher Benutzung der Suchfunktion nun doch eine Frage zum Thema Schießstand.

    Wir haben vor einer Woche angefangen einen Schießstand im Garten zu bauen. Nun wollen wir noch eine Mauer hochziehen um ganz sicher zu gehen daß kein Diablo und keine Rundkugel das Grundstück verläßt.

    Um aber auch Querschläger zu vermeiden möchten wir die Mauer dann dämpfen. Wer kann hierzu eine Empfehlung aussprechen ? Es muß ja witterungsbeständig/wetterfest sein.

    Eine Überdachung kommt nicht in Frage.

    Danke

  • Dämpfungsmatten aus geschreddertem Gummi für Waschmaschinen gibt es im Baumarkt je Quatdratmeter für 10 Euro. Die halten selbst Flachkopfdiabolos mit gerade noch 100 m/s sicher auf. Bei Dauerbeschuss gehen sie aber mit der Zeit kaputt.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)


  • Wir haben vor einer Woche angefangen einen Schießstand im Garten zu bauen. Nun wollen wir noch eine Mauer hochziehen um ganz sicher zu gehen daß kein Diablo und keine Rundkugel das Grundstück verläßt.

    Um aber auch Querschläger zu vermeiden möchten wir die Mauer dann dämpfen. Wer kann hierzu eine Empfehlung aussprechen ? Es muß ja witterungsbeständig/wetterfest sein.

    Eine Überdachung kommt nicht in Frage.Danke


    Bevor ihr da einen großen Aufwand betreibt, der nachher nun doch nicht ausreichen...
    So wie beschrieben, scheint eine Mauer zur Abgrenzung des eigenen Grundstücks nötig zu sein, da die Grundstücksgrenze wohl noch im Gefahrenbereich eines LG-Geschosses ist. Da man eine Mauer nicht sehr hoch bauen darf und eine Überdachung nicht in Frage kommt, könnten versehentliche Steilschüsse in die Luft dann vermutlich doch das Grundstück verlassen. Dann ist das Schießen im Garten schlicht unzulässig.
    Zudem muss bei einer Grundstücksumfriedung das Baurecht eingehalten werden. Bei uns darf eine Hecke od. Mauer 80 bzw. 180 cm Höhe zum Nachbarn nicht überschreiten. Das ist abhängig von der Art der Umfriedung und von der Grenzbebauung bzw. Abstand zu dieser. Das ist bei jeder Gemeinde unterschiedlich, aber meines Wissens immer geregelt. Da würde ich vor Beginn mal das Bauamt anrufen. Möglicherweise ist bei Errichtungen mit festem Fundament sogar eine Baugenehmigung notwendig.
    Daher unbedingt informieren, bevor die Muhe und Kosten für die Katz sind.

  • aus der Sicht des Schützen darf nirgendwo ein Stück Himmel oder dergleichen zu sehen sein. Sonst könnte Dia das Grundstück verlassen und damit hast Du dann ein Problem.

    Lösung kann sein, aus einem verschalten Carport zu schießen und in Blickrichtung aus dem Carport steht eine Wand oder dergleichen. es gab hier schon Vorschläge, Gewehr wird in eine Röhre geschoben und dann geschossen. Hauptsache, in Schussrichtung kann das Dia das Grundstück nicht verlassen. Wird also nicht reichen, nur eine Wand hoch zu ziehen.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Hmm...alles nicht so einfach in D.

    Das Grundstück ist ist ab "Schussplatz" noch ca. 30m lang, hat auslaufende Hanglage. Der Höhenunterschied liegt bei ca. 5,5m. Wir schießen also quasi im Tal. Umlaufend auf dem Hang gibt es dann noch eine gut 2m hohe Hecke die auch gut 1m dick ist. Der Garten ist also absolut nicht einsehbar. Und wir können auch nicht rausschauen *gg*.

    Dann werde ich mal unseren netten Bürgermeister in der Dorfkneipe besuchen und mal ansprechen...

    Danke.

  • Dann werde ich mal unseren netten Bürgermeister in der Dorfkneipe besuchen und mal ansprechen...


    Denkst du dass dieser über das WaffG Bescheid weiß und Rechtsauskünfte geben wird? Der wird sich hüten.

    Es ist nunmal so, wie das hier beschrieben wurde. Das ergeht aus § 12, Abs. 4, Satz 1a WaffG hervor.Es ist schon richtig, wie Bogenschütze das beschrieben hat. Eine Hecke ist zwar ein Sichtschutz, verhindert aber nicht zuverlässig Durchschüsse. Zumal diese ja auch nur eine begrenzte Höhe hat und sicher überschossen werden kann.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__12.html

  • Ich meine, in irgendeinem Beitrag hier, stand etwas von einer Bestimmten Steigung. Wenn z.B. bei einem, über das Ziel halten, das Geschoss, bei 10% Neigung des Gewehres, noch von der Mauer etc abgefangen wird, reicht das.

    Aber wo der Beitrag war, keine Ahnung. Im Gesetz steht dazu natürlich nichts. Meine das war die Auskunft von einem Sachverständigen, Gutachter, Behörde?

  • Aber wo der Beitrag war, keine Ahnung. Im Gesetz steht dazu natürlich nichts. Meine das war die Auskunft von einem Sachverständigen, Gutachter, Behörde?

    Glaube nicht, dass bei einem Unfall dieser Gutachter aus der Deckung kommt :D

    Es gilt immer noch, Dia darf auf keinen Fall das Grundstück verlassen, egal in welchem Winkel :!:

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Nunja. Auch noch unsere Hecke überschießen ist schon ziemlich unmöglich. Muß man ja schon arg steil schießen. Da kommt das Diablo ja nur noch mit normaler Fallgeschwindigkeit runter.

    Und kreuz und quer ballern ist nicht angedacht *gg*.

    Denn wie beschrieben: 5 Meter Hang-Steigung und dann darauf nochmal 2m Hecke. Macht also 7m Höhe. Wir wollen halt nur auch Querschläger nach oben die dann irgendwo hinter der Hecke runter kommen können vermeiden.

  • Wenn einem beim Stehendanschalg durch zu langes Halten der Krampf in den Arm fährt und dabei das geladene Gewehr runterfällt und durch den Aufschlag des Hinterkolbens auf den Boden losgeht, genau dann darf das Geschoss das Grundstück nicht verlassen. Beim normalen Schießen sollte eigentlich ein kleiner Kugelfang 10x10 cm ausreichen. Wie will man denn an dem ungewollt vorbeischießen können?

    Die Gummimatten sind recht gut, aber für Stahl-BBs ungeeignet, da die sich darin verfangen und bei einem weiteren Beschuss, direkt auf das vorherige BB, trifft dann Stahl auf Stahl und die Kugel kommt mit der gleichen Geschwindikeit wieder zurück.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Bei 30 Meter Länge des Grundstücks ist ein Wall von 7 Metern Höhe kein Hindernis und schon gar keine Garantie, dass das Dia das Grundstück nicht verlässt. Bei einer Flugweite von knapp 200 Metern bei 7,5 J kannst Du noch viel höher anhalten und über Deinen Wall locker drüber schießen. Und es ist vollkommen egal, mit wieviel Energie oder reiner Fallgeschwindigkeit das Dia Dein Grundstück verlässt!

    Bau Dir einen Schiessstand mit Überdachung und in Schußrichtung einen Kugelfang, der Hochschüsse abfängt und wenn der Schuß unter dem Kugelfang durchgeht, muss er im Erdreich des Walles einschlagen. Dann mit Nachbarn sprechen, dass Du mit einem legalen Luftgewehr schießt und nicht hinter Deiner Hecke uneinsehbar mit den Knall bzw. Schußgeräuschen ein paar Taliban gerade ausbildest. 8o

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Muß man ja schon arg steil schießen.


    eben. Auch versehentliche (Steil-)Schüsse müssen berücksichtigt werden. Das kann man bei Außenanlagen nur mit einem überdachten Schütznestand sicherstellen. Sobald unter freiem Himmel geschossen wird, ist die Einhaltung der Auflage nur durch die Grundstücksgröße oberhalb des Gefahrenbereiches des Geschosses zu erfüllen. Das sind nach meinem Wissen vom Schützenstand 150 m.

    Aber deswegen meine Bedenken. Wenn ihr da extra für die Schießmöglichkeit großen Aufwand betreibt und dem Nachbar passt das nicht, ist es ihm einfach das weg zu klagen.