Durch das Hirnrissige Gesetz ist man ja gezwungen feststehende Messer zu führen um schnellen (einhändigen) Zugriff zu haben, da Einhandmesser ja leider nicht geführt werden dürfen (was für ein Quatsch).
Allerdings ergibt sich mir da die Frage der Definition von Klingenlänge. Es gäbe da meiner Ansicht nach 3 Möglichkeiten
a) vom Heft in einer Linie bis zur Klingenspitze
b) vom Schliffansatz in einer Linie bis zur Klingenspitze
c) die Länge des Schliffes (Kontouren nachgefahren)
Wobei für mich a) und b) am sinnvollsten erscheinen.
Mein Problem ist nur dass mein Favorit eben grade knapp an der 12cm Grenze ist und ich keinen Ärger mit Polizisten die es zu genau nehmen wollen. Die angaben schwanken je nach Anbieter zwischen 11,8 und 12cm Klick mich, ich bin ein Link!
Natürlich muss es nicht dieses Messer sein, allerdings habe ich bisher nix ähnliches mit kleinerer Klinge (ausreichender Auslegungsspielraum) und ohne beidseitigen Schliff gefunden.
Der Preis ist meine Absolute Obergrenze, Tanto ist wichtig, Teils Normal/Wellenschliff ist wichtig und natürlich muss es geführt werden dürfen. Es sollte auch ein gutes und mit Glasbrecher sein, also falls euch noch ne Alternative einfällt...