Definition von Klingenlänge

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 2.290 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juli 2010 um 15:21) ist von Vogelspinne.

  • Durch das Hirnrissige Gesetz ist man ja gezwungen feststehende Messer zu führen um schnellen (einhändigen) Zugriff zu haben, da Einhandmesser ja leider nicht geführt werden dürfen (was für ein Quatsch).

    Allerdings ergibt sich mir da die Frage der Definition von Klingenlänge. Es gäbe da meiner Ansicht nach 3 Möglichkeiten

    a) vom Heft in einer Linie bis zur Klingenspitze
    b) vom Schliffansatz in einer Linie bis zur Klingenspitze
    c) die Länge des Schliffes (Kontouren nachgefahren)

    Wobei für mich a) und b) am sinnvollsten erscheinen.
    Mein Problem ist nur dass mein Favorit eben grade knapp an der 12cm Grenze ist und ich keinen Ärger mit Polizisten die es zu genau nehmen wollen. Die angaben schwanken je nach Anbieter zwischen 11,8 und 12cm Klick mich, ich bin ein Link!
    Natürlich muss es nicht dieses Messer sein, allerdings habe ich bisher nix ähnliches mit kleinerer Klinge (ausreichender Auslegungsspielraum) und ohne beidseitigen Schliff gefunden.
    Der Preis ist meine Absolute Obergrenze, Tanto ist wichtig, Teils Normal/Wellenschliff ist wichtig und natürlich muss es geführt werden dürfen. Es sollte auch ein gutes und mit Glasbrecher sein, also falls euch noch ne Alternative einfällt...

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Hi,

    also nach allem was ich dazu bisher gehört habe ist die Klinge alles was von Griff aus bis zur Spitze da ist.
    Egal ob geschliffen oder nicht.

    Dem Gesetzgeber ging es dabei wohl um das Stück vom Messer was ein möglicher Angreifer seinem Opfer in den Körper stechen kann.

    Die ganze Sache ist meiner Meinung nach unssinn aber das haben die nun mal so endschieden.

    Gruß Christian

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  • also nach allem was ich dazu bisher gehört habe ist die Klinge alles was von Griff aus bis zur Spitze da ist.
    Egal ob geschliffen oder nicht.

    So sehe ich das auch .

    FG
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Dann ist aber wieder die Frage offen wo der Griff anfängt. Es gibt ja auch Messer Ohne Griffschale wie z.B. das Chris Reeve Professional Soldier

    Edit: Hab jetz noch Das Hier gefunden, trotzdem stellt sich die obige Frage auch noch

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    Einmal editiert, zuletzt von Murray (13. Juli 2010 um 11:42)

  • Naja,

    Dann ist aber wieder die Frage offen wo der Griff anfängt

    Nun, jedes Messer hat doch einen festen Bereich, welcher zum Greifen vorgesehen ist.
    Und alles ab dort bis zur Spitze zählt halt zur Klinge.

    Just my 2 cents

    FG Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Die 12 cm Klingengesamtlänge als zulässig führbare Höchstlänge wurde nur eingeführt, um sicherzustellen, daß, wenn man jemanden absticht, nicht dahinterstehende Personen gefährdet! :elkgrin:

    Der oben stehende Satz kann Spuren von Ironie enthalten! :nuts:


    Letzendlich sind die 12 cm aus keinem nachvollziehbaren Grund gewählt worden. Man kann mit einem Messer von 5 cm Klingenlänge jemanden genausogut abstechen, wie mit einem Messer von 30 cm Klingenlänge. Abgesehen davon wird sich der "dauerzornig beleidigte Berufsmesserstecher" für zulässige Klingenlängen kaum interessieren, da ihm meistens die 8 - 10 cm seines Balisong oder Einhandmesser völlig ausreichen.

    Wir haben es bei der Begrenzung auf 12 cm Klingenlänge bei feststehenden Klingen um eine willkürliche und damit eigentlich unrechtmäßige Rechtebeschneidung des Bürgers zu tun - es sei denn, das der Sinn dieser Längenbegrenzung stichhaltig nachgewiesen werden kann. :n2: