Frage zur Aufbewahrung von Dekowaffen

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 3.485 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2009 um 09:06) ist von Tailgunner667.

  • Hallo zusammen,

    vor kurzem ist mir zu Ohren gekommen das Dekowaffen (ehemals schussfähig, also Originalwaffen) nur zerlegt zu hause aufbewahrt werden dürfen. Ist das richtig? Ich habe davon noch nie etwas gehört...
    Ich besitze drei Deko-Gewehre, eine PPS43, eine Schrotflinte und ein ehemaliges G3 der Bundeswehr.

    Da mich diese Aussage sehr verwirrt hat, wollte ich hier mal um Rat fragen. Im Lexikon habe ich nicht all zu viel bezüglich Dekowaffen gefunden.

    Viele Grüße
    Falkner

    SSW: Geco P35-1, SigSauer P239, ME 454 Sergeant, ME 45 Officer, Mayer Mod. S .320, Heckler&Koch P30, RG96, Record Cop, SM Cop nickel, diverse SAA u. VL-Revolver :nuts:

  • Laß die mal ruhig zusammengebaut! Es gab mal ne Zeit wo deaktivierte Kriegswaffen (Vollautomaten, etc.) nicht zusammengebaut sein durften, daher die tollen "Teilesätze". Aber die Zeiten sind vorbei.

    EDIT: Woher stammte denn diese "Desinformation", wenn man fragen darf?

    EDIT zum EDIT: Und um weiteren Fehlinformationen vorzubeugen:

    Verweis auf Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste,
    Abschnitt 3: Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen, Unterabschnitt 2: Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a (Führen) ausgenommene Waffen: "Unbrauchbar ... blabla (Dekorationswaffen ... blabla ...

  • Hi, danke für deine Antwort.

    Ich hatte die letzten zwei Wochen oder so e*** nach Angeboten durchgeschaut, da ich mir noch ein zweites G3 zulegen möchte. Und da hab ich u.a. zwei Auktionen gesehen (von unterschiedlichen Anbietern) wo drin stand das Dekowaffen nur zerlegt aufbewahrt werden dürfen. Und das hatte mir jetzt ein wenig zu denken gegeben... Weil ich davon noch nie etwas gehört habe. Hätte ja sein können das auf Grund der aktuellen Änderungen im Waffenrecht, sich irgendwas geändert hat und ich es nicht mitbekommen habe...
    Aber dann brauche ich mir ja keine Gedanken zu machen und das G3 kann auch in der Vitrine bleiben. :n1:

    Mal eine weitere Frage, muss eigtl. jede umgebaute Dekowaffe dieses BKA-Zeichen haben? Oder nur ab einem bestimmten Herstellungsjahr? Falls ja, ab welchem Jahr, weiß das jemand?

    Gruß
    Falkner

    SSW: Geco P35-1, SigSauer P239, ME 454 Sergeant, ME 45 Officer, Mayer Mod. S .320, Heckler&Koch P30, RG96, Record Cop, SM Cop nickel, diverse SAA u. VL-Revolver :nuts:

  • Hallo,
    mit Dekowaffen ist das ne heikle Sache. Richtig ist das die alten Teilesätze nicht einfach so zusammen gesetzt werden dürfen! Damals gab es noch andere Vorschriften beim Umbau. Wichtig ist das die Waffe nummerngleich ist. Nicht nummerngleiche werden angepasst, sprich die Seriennummer mit X durchkreuzt und eine neue eingeschlagen. Bei einem MG42 darf z.B. der Lauf nicht mehr entnommen werden, also muss die Rohrwechselklappe verschweißt werden. BKA Stempel muss nicht sein, ist aber enorm von Vorteil sollte es mal Probleme geben. Ohne brauchst du einen sehr guten Anwalt! Was ähnliches... hast du eine Salautwaffe so muss der Verschluss immer in der Waffe sein, andersfalls machst du dich strafbar und besitzt ein EWB Teil einer Waffe :confused2: Viele bei Egun angebotene Dekowaffen sind rechtlich nicht einwandfrei.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Da fällt mir bezüglich der Dekowaffen eine Frage (eigentlich sinds zwei Fragen) ein:

    Darf man die Dekowaffen einfach so führen oder braucht es dazu einer speziellen Erlaubnis ???

    Gruß
    Roland

    Gruß
    Roland

  • In a nutshell:

    Führen ist verboten, außer man hat einen Waffenschein (den man nicht bekommt).

    Einsatz bei Filmaufnahmen, Theateraufführungen, Brauchtumsveranstaltungen etc. ist erlaubt.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.