Druckluftwaffen mit mehr als 7,5 Joule vor 1970?!

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.139 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juli 2008 um 19:49) ist von Peng!.

  • Moin Jungs!

    Also, ich habe mit einem bekannten aus dem Verein eine Wette laufen, dass man Druckluftwaffen mit mehr als 7,5 Joule in Deutschland frei erwerben und besitzen darf, solange sie vor 1970 gebaut wurden und somit auch kein :F: besitzen.

    Soweit so gut, dass das so ist weiß ich. Aber der Beweis? Ich habe mich jetzt mit der Suchfunktion durch unser ziemlich verkorkstes Waffengesetz gekämpft, konnte die genaue Passage aber nicht richtig finden, sondern nur Vermuten.

    Gefunden habe ich das:

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    Abschnitt 2
    Erlaubnispflichtige Waffen

    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
    1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Soweit so gut, aber so richtig verstehe ich dieses Juristenchinesich nicht, obwohl beide Eltern Juristen sind^^

    Ich denke, besonders dieser Teil ist wichtig, richtig?

    1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Aber was sagt da der 2. April 1991 aus!? Kann mir das vielleicht jemand genauer erklären, ich will wissen ob ich diesen Text jetzt richtig verstanden hab. Quasi sagt der Artikel doch aus, dass die Waffen die vor 1970 gebaut wurden den gesezlichen Bestimmungen Ihren Baujahrs unterliegen, richtig?

    Bitte um Hilfe!

    Gruß
    andy

    2 Mal editiert, zuletzt von aandykf (11. Juli 2008 um 13:24)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    1.2 heißt übersetzt:
    Alles, was vor 1970 in den Handel kam oder "Made in DDR" ist, das ist frei.
    Am 2. April 1991 hörte die DDR auf zu existieren.

    Mehr als was im Gesetz steht, ist dazu nicht zu sagen, denn das ist der
    einzige Text, der echte Beweis- und Rechtskraft hat.


    Stefan

    Okay, Frage erledigt!
    Vielen Dank!

    Gruß, andy

  • Da muß ich jetzt auch mal was nachfragen:

    Im Zuge einer Reparatur an meinem LG, das ohne F und vor 1970 hergestellt wurde, hatten die mir mitgeteilt, daß nur noch der ALTBESITZ erlaubt ist, der Handel mit solchen alten Luftdruckwaffen allerdings untersagt wäre ???
    Stimmt das ? Demnach würde sich jeder, der eines verkauft oder kauft, strafbar machen... oder haben die mir Quark erzählt ?

  • Wer teilt so einen Unsinn mit?

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod: